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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Verhaltensbedingte Kündigung, wenn Arbeitnehmer Pflichten verletzt: Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen. In der Regel muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber vorher abgemahnt haben, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Eine Abmahnung kann jedoch entbehrlich sein, wenn es sich um eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers handelt. Ein solcher Fall kann etwa bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber, wie z.B. Diebstahl oder Betrug, gegeben sein. Sind die Verstöße dagegen nur von geringfügiger Natur, ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011 – 5 Sa 295/10 –, juris .
Verliert ein Berufskraftfahrer seine Fahrerlaubnis, ist das in der Regel Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers, zumindest sofern die Ursache dafür im Rahmen der Verrichtung der Arbeitsleistung liegt. Eine Verfehlung während einer Privatfahrt kann dagegen anders zu beurteilen sein.
Dann ist zumeist nur eine personenbedingte ordentliche Kündigung einschlägig (von einigen Sonderfällen, wie etwa Polizeibeamten, abgesehen).
Kein Grund für eine Kündigung besteht, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Keine voreilige Unterschrift
Der wichtigste Ratschlag für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Thema Aufhebungsvertrag ist wohl der, dass sie niemals ohne vorherige Beratung durch einen Spezialisten einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschreiben sollten, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird. Immer wieder lassen sich Arbeitnehmer hier vom Arbeitgeber unter Druck setzen und am Ende unterschreiben sie doch, sind dann aber später mit dem Inhalt des Vertrags unzufrieden. Dann wird es nur noch sehr selten möglich sein, sich wieder davon zu ... weiter lesen
In dem Arbeitsvertrag des Klägers vom 30. Mai 1991 mit der am 27. Mai 1991 gegründeten Beklagten ist die Anwendung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg (Tarifgebiet II) in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden. Die Beklagte gehörte dem damaligen Mannesmann-Konzern an. Dessen Unternehmen waren ebenso wie die Konzernobergesellschaft sämtlich Mitglieder der jeweiligen Arbeitgeberverbände. Am 1. Januar 1992 trat die Beklagte dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Berlin und Brandenburg bei. Sie gehörte diesem bis zum 31. Dezember 2001 an. Nach ihrem Verbandsaustritt gab sie die mit Wirkung vom 1. Juni 2002 für ihr Tarifgebiet vereinbarte Tariferhöhung nicht an den Kläger ... weiter lesen
Eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Entgeltvereinbarung sittenwidrig ist, beurteilt sich nicht allein nach der vereinbarten Vergütungshöhe. § 138 Abs. 1 BGB schützt auch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens, die sich aus den Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlichen Regelungen ergeben. Für private Ersatzschulen sind insoweit Art. 7 Abs. 4 GG und die Regelungen in den Schulgesetzen der Länder maßgebend. Danach erhalten die Träger anerkannter privater Ersatzschulen einen Finanzierungszuschuss zu den Personalkosten für die angestellten Lehrkräfte. Dieser betrug in Brandenburg 97 % der Personalkosten einer ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999.
Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , in der beide Parteien einvernehmlich beschließen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit ein solcher Vertrag rechtswirksam gemäß § 623 BGB abgeschlossen wird, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann ein Aufhebungsvertrag gültig ist und welche Punkte dabei zu beachten sind.
Schriftform gemäß § 623 BGB : Ein Aufhebungsvertrag muss gemäß § 623 BGB schriftlich abgeschlossen werden, um rechtswirksam zu sein. Mündliche Absprachen sind somit nicht ausreichend. Es ist wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer den Vertrag eigenhändig ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Keylogger zur Überprüfung von Arbeitnehmern
Bei einem Keylogger handelt es sich um eine Software, mit der die Eingaben des Benutzers auf der Tastatur protokolliert und z. B. Screenshots angefertigt werden können. Die so gewonnenen Aufzeichnungen können dann ausgewertet werden. In einem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte sich nun die Arbeitgeberin einer solchen Software bedient und den Arbeitnehmern mitgeteilt, dass ihre Systeme mitgeloggt würden.
Kündigung wegen Privatnutzung des Dienstrechners
Aus der Auswertung der so gewonnenen Daten folgerte die Arbeitgeberin im Fall ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitgeber muss fristlose Kündigung nicht begründen
Im Kündigungsschreiben selbst muss der Arbeitgeber erst einmal keine Kündigungsgründe nennen. Wenn der Arbeitnehmer dann aber Kündigungsschutzklage erhebt und es zum Prozess kommt, muss der Arbeitgeber das Vorliegen eines Kündigungsgrundes darlegen und beweisen können.
Sofortige Wirkung der fristlosen Kündigung
Fristlose bzw. außerordentliche Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber keinerlei Kündigungsfrist einhält, sondern mit sofortiger Wirkung kündigt. Sofern sich der Arbeitnehmer nicht gegen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) soll in einer kürzlich ergangenen Entscheidung darauf hingewiesen haben, dass auch in einem Arbeitsverhältnis, welches langjährig geruht hat, Urlaubsansprüche entstehen können. Es bestehe aber die Gefahr, dass solche Ansprüche bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Eine ähnliche Auffassung soll nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertreten. Vor einiger Zeit soll der EuGH hinsichtlich seiner Rechtsprechung bezüglich dieser ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen ... weiter lesen