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Mitbestimmung bei der "Insichbeurlaubung" von Beamten der Deutschen Post AG
Die Arbeitgeberin ist eine im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost entstandene Aktiengesellschaft. Sie hat von ihrer Rechtsvorgängerin neben Arbeitern und Angestellten eine große Zahl von Beamten übernommen. Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes gelten die Beamten als Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin hat die Möglichkeit, die Beamten im Wege einer sog. Insichbeurlaubung von ihren beamtenrechtlichen Pflichten freizustellen und bei gleichbleibender Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Fall erhalten sie wegen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine deutlich höhere Nettovergütung. Mit Schreiben vom November ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Warenhaus Karstadt mit Hauptsitz in Essen ist eines der traditionsreichen deutschen Großunternehmen. Bereits vor 2 Jahren war der Konzern jedoch wegen finanzieller Probleme in die Schlagzeilen geraten. Nachdem der Konzern Insolvenz anmelden musste, hatte ein Investor die Warenhauskette gekauft. Fortan ruhte die ganze Hoffnung auf ihm. Die schon damals zu befürchtende Entlassung vieler Angestellter schien damit erst einmal nicht mehr notwendig zu sein. Die Mitarbeiter des Konzerns sollen zur Unterstützung der Sanierung des Unternehmens auf Teile ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Unzureichender Schutz durch hohe Hürden
Es passiert leider immer wieder, dass Arbeitnehmer krank werden infolge des Verhaltens des Arbeitgebers oder Kollegen. Die Betroffenen sind dann oftmals der Meinung, dass es sich bei dem entsprechenden Verhalten um Mobbing handelt und wollen verständlicherweise dagegen vorgehen. Das Problem: die Hürden zur Darlegung von Mobbing vor Gericht sind extrem hoch. Gerichtlichen Schutz wird jemand, der tatsächliche infolge von Mobbing krank geworden ist, auf dieser Grundlage vielfach kaum erlangen können.
Gerichte ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 07.10.2020 zum Aktenzeichen 33 K 1757/20.PVB in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden, dass die Wahl des Personalrats der Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nicht wegen Corona -bedingter Einschränkungen wiederholt werden muss.
Aus der Pressemitteilung des VG Köln vom 06.10.2020 ergibt sich:
Die Antragsteller hatten geltend gemacht, aufgrund von Einschränkungen infolge der Corona -Pandemie sei die Stimmabgabe am 19.03.2020 nicht ordnungsgemäß verlaufen. Der örtliche Wahlvorstand hatte den Wahltag im Januar 2020 festgelegt. Angesichts des zunehmenden Infektionsgeschehens wurden Mitte März zahlreiche ... weiter lesen
Mit Urteil vom 18.09.2014 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts durch ein scheinbar neutrales Kriterium mit Verweis auf eine Statistik dargelegt werden kann (AZ.: 8 AZR 753/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Vorliegend bewarb sich die Klägerin als Buchhaltungskraft bei der Beklagten. Die Beklagte betreibt einen lokalen Radiosender und veröffentlichte im Frühjahr 2012 eine Stellenanzeige, mit welcher sie eine Buchhaltungskraft mit kaufmännischer Ausbildung in Vollzeit suchte. Im April 2012 bewarb sich die Klägerin, ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009 - 7 Sa 2017/08 -
Emily hat gewonnen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Deshalb hatte ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber zunächst hätte abmahnen müssen. Zwar könne ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 05. August 2015 – 2 Sa 132/15 – .
Fall:
Der Arbeitgeber hatte die Raucherpausen der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit über Jahre geduldet und das Arbeitsentgelt deswegen auch nicht gekürzt. Feste Zeiten für die Raucherpausen oder Regelungen, wie oft und wie lange geraucht werden durfte, gab es allerdings nicht. Der Arbeitgeber änderte dann seine Haltung zu den Pausen, woraufhin ein Arbeitnehmer unter anderem geltend machte, dass ihm ein Arbeitsentgelt für die Raucherpause zustehe. Zur Begründung führte er insbesondere das ... weiter lesen
Leipzig (jur). Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Beamten wirkt sich nicht auf ihre späteren Versorgungsbezüge aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 9. November 2023, in Leipzig entschieden (Az.: 2 C 12.2). Teilzeitbeschäftigte Beamte, die häufig Mehrarbeit leisten, sollten daher auf eine Überprüfung ihrer Teilzeitquote hinwirken.
Geklagt hatte ein früherer Berufsschullehrer aus Baden-Württemberg. Er war Anfang der 1990er Jahre jeweils für etwa ein Jahr in Teilzeit zunächst im Angestelltenverhältnis und anschließend im Beamtenverhältnis beschäftigt, bevor er einen vollen Beamtenposten erhielt. Dabei hatte er nach eigenen Angaben aber von Beginn an erheblich mehr gearbeitet, als nach seinen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Krankmeldung nicht vergessen
Im Falle einer Krankheit denken viele Arbeitnehmer direkt an die Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wann sie dem Arbeitgeber eine solche zukommen lassen müssen. Was man aber nicht vergessen darf: Man muss sich beim Arbeitgeber auch krank melden und zwar unverzüglich. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Wer also morgens merkt, dass er krank ist und nicht zur Arbeit gehen kann, muss dem Arbeitgeber dies noch vor Dienstbeginn mitteilen.
Krankmeldung per Anruf oder E-Mail
Zu diesem Zweck kann man den Arbeitgeber anrufen. Wenn man ihn ... weiter lesen
Aktuell berichtet die Berliner Morgenpost in seiner Kompaktausgabe vom 17.8.2011, dass der Solarhersteller Solon in seiner Zentrale in Berlin-Adlershof bis Jahresende 61 Arbeitsplätze streichen könnte. Der Morgenpost-Bericht spricht nur von Stellenabbau und nicht von Kündigungen. In der Praxis kommt für einen Stellenabbau in so kurzer Zeit und in einem Unternehmen, welchem es derzeit – wie dem Solarhersteller Solon – wirtschaftlich nach Angaben der Berliner Morgenpost nicht gut geht, in der Regel nur die Maßnahme der betriebsbedingten Kündigung in Frage.
Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Urteil vom 26.05.2020 zum Aktenzeichen: 4 Ca 681/19 eine städtische Arbeitgeberin verurteilt, den Schaden zu ersetzen, der durch eine im Sturmtief „Friederike“ im Januar 2018 umgestürzte Rosskastanie am PKW einer Arbeitnehmerin entstanden ist.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Aachen Nr. 5/2020 vom 23.07.2020 ergibt sich:
Vor dem Rathaus der beklagten Stadt befindet sich ein öffentlich zugänglicher Parkplatz, auf dem eine Rosskastanie stand. Diese stürzte am 18.01.2018, als das Sturmtief „Friederike“ mit einer Windgeschwindigkeit von 100 bis 130 km/h über die Stadt zog, auf den dort geparkten PKW einer Arbeitnehmerin. Der Schaden am ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat am 04.09.2020 zum Aktenzeichen 19 Ca 1827/20 entschieden, dass die fristlosen Kündigungen der Betriebsratsvorsitzenden bei dem Fleischverarbeitungsbetrieb der Egetürk GmbH & Co. KG unwirksam sind.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 5/2020 vom 16.09.2020 ergibt sich:
Die Klägerin ist seit dem Jahr 1993 bei der Arbeitgeberin beschäftigt, die einen Betrieb mit ca. 180 Mitarbeitern in Köln betreibt. Seit dem Jahr 2018 ist die Klägerin dort Betriebsratsvorsitzende.
Die Arbeitgeberin stützte die erste fristlose Kündigung aus März 2020, der der Betriebsrat zugestimmt hatte, darauf, dass sich die Klägerin einen ... weiter lesen