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Nach einer Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 €. Es kann sich also lohnen gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben und um eine Abfindung zu kämpfen. Man hat keineswegs automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen (Ausnahme: Die Abfindung ergibt sich aus einem Sozialplan). Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf eine Kündigungsschutzklage ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Scheidet ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, so entstehen in der Abwicklung häufig Diskussionen darüber, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht. Häufig wird als Argument verwendet, dass der Urlaubsanspruch sich nach der Zahl der Monate richtet, die das Arbeitsverhältnis bis zum Ausscheiden bestanden hat. Als Schlagwort fällt hier die „Zwölftelung“.
So allgemein entspricht das dem Gesetz nicht. Erfüllt der Arbeitnehmer die gesetzliche Wartezeit aus dem Bundesurlaubsgesetz, besteht also sein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
• Eine Abmahnung stellt eine missbilligende Äußerung des Arbeitgebers dar und ist daher geeignet, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen. • Der Arbeitnehmer muss nicht auf eine Abmahnung reagieren. Die Wirkung einer Abmahnung erlischt mit der Zeit, wenn der Arbeitnehmer keine weiteren Pflichtverstöße begeht. Es ist jedoch zumeist ratsam, bei Erhalt einer Abmahnung aktiv zu werden. Hierbei hat der Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten. • Der Arbeitnehmer hat das Recht sich beim Arbeitgeber zu beschweren. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Beschwerde für berechtigt hält und gegebenenfalls die Abmahnung aus der Personalakte ... weiter lesen
Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nehmen gegenüber den Angestellten Arbeitgeberfunktionen war. Kommt es aber zu einem Streit mit ihrem Arbeitgeber, also der Gesellschaft, sind sie als Verbraucher anzusehen und können sich auf die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen berufen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 19.05.2010 entschieden. In dem entschiedenen Fall war ein Geschäftsführer im April 2005 fristlos entlassen worden Hiergegen erhob er Kündigungsschutzklage. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage machte er auch sämtliche Vergütungsansprüche dem Grunde nach geltend. Mit Schriftsatz vom Februar 2007 wurde die ... weiter lesen
Jeder Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung eines gewissen Grundgehalts. Neben dem in der Regel monatlich ausgezahlten Grundgehalt erhalten viele Arbeitnehmer aber auch noch weitere Leistungen vom Arbeitgeber, z.B. Zulagen und Zuschläge für Überstunden sowie für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit, übertarifliche Zulagen, Prämien oder Provisionen. Neben diesen in der Regel monatlich ausgezahlten zusätzlichen Leistungen erhalten viele Arbeitnehmer auch noch Leistungen, die nur einmal im Jahr oder noch seltener ausgezahlt werden, z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ein 13. Monatsgehalt, Erfolgs- bzw. Gewinnbeteiligungen, Bonuszahlungen und Jubiläumszuwendungen. ... weiter lesen
Auch Faurecia leidet unter der Krise in der Autoindustrie.
Faurecia, mit Hauptsitz im französischen Nanterre bei Paris, will daher an seinem Augsburger Standort (Geschäftsbereich Faurecia Clean Mobility, übersetzt: saubere Mobilität) rund 140 der insgesamt 1.400 Stellen am Standort Augsburg streichen.
Der Hersteller von Technologie zur Emissionskontrolle bei Abgasen will, um auch in einem schwachen Marktumfeld wettbewerbsfähig zu bleiben, seinen Standort in Augsburg umbauen.
Seit März laufe bei Faurecia bereits Kurzarbeit, im Werk teils mit 100 Prozent.
Einfach hinnehmen wollen der Arbeitnehmervertreter und seine Betriebsratskollegen die Entscheidung aber nicht, er will ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Vorsicht bei der Verwendung
In einem Muster lassen sich nicht alle Fragen klären, die ihm Einzelfall relevant sein können. Arbeitnehmern sollte bewusst sein, dass ein Aufhebungsvertrag für sie oftmals mit erheblichen Nachteilen (z. B. Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld) einhergeht. Bevor man einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, empfiehlt es sich daher dringend, einen spezialisierten Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu konsultieren.
Vorschlag für einen Musteraufhebungsvertrag
1.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Gericht erklärte zum Beispiel in jüngster Vergangenheit zwar, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen, jedoch auch, dass diese Ansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. In anderen Verfahren stellte das BAG klar, dass die kurze Frist von zwei Monaten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Diskriminierung unbedingt einzuhalten sei. Nicht nur im Falle der Kündigung, die innerhalb einer Frist von nur drei Wochen nach ihrem Zugang in schriftlicher Form ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011 – 5 Sa 295/10 –, juris .
Verliert ein Berufskraftfahrer seine Fahrerlaubnis, ist das in der Regel Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers, zumindest sofern die Ursache dafür im Rahmen der Verrichtung der Arbeitsleistung liegt. Eine Verfehlung während einer Privatfahrt kann dagegen anders zu beurteilen sein.
Dann ist zumeist nur eine personenbedingte ordentliche Kündigung einschlägig (von einigen Sonderfällen, wie etwa Polizeibeamten, abgesehen).
Kein Grund für eine Kündigung besteht, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Urteil ist in solchen Fällen von großer Bedeutung, in denen ein Arbeitnehmer auf Grund von Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vom ehemaligen Arbeitgeber freigestellt wird und in diesem freigestellten Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert. Die Begründung der Klage der Arbeitgeberin basierte darauf, ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen des Verdachtes, ein Arbeitnehmer habe sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2013 – 10 Sa 100/13 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Wenn der Arbeitnehmer krankfeiert, obwohl er eigentlich gesund ist und sich durch falsche Angaben beim Arzt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschleicht, kann dies grundsätzlich den Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. In solchen Fällen erschleicht sich der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die ihm eigentlich nicht ... weiter lesen