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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Krankheit als solche kein Kündigungsgrund Die Krankheit eines Arbeitnehmers an sich ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung. Vielmehr muss der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit daran gehindert sein, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, also arbeitsunfähig sein. Der Arbeitgeber kann dann unter gewissen Voraussetzungen aufgrund der Belastungen kündigen, die sich daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer seine Leistung überhaupt nicht mehr bzw. dauerhaft wegen lang anhaltender Krankheit oder wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht erbringen kann. Negative ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei einer Straftat des Arbeitnehmers schallen abgesehen von einem möglicherweise drohenden Strafverfahren auch arbeitsrechtlich gesehen die Alarmglocken. Geht die Straftat zulasten des Arbeitgebers, droht eine fristlose Kündigung. Doch auch, wenn der Arbeitgeber von der Straftat profitiert, drohen dem Arbeitnehmer nachteilige Konsequenzen. Straftaten zugunsten des Arbeitgebers Zunächst erscheint es merkwürdig, dass ein Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitgebers eine Straftat begehen soll. Doch es kommt immer wieder vor, dass entweder Arbeitgeber Mitarbeiter direkt zu einem strafbaren Verhalten auffordern oder ... weiter lesen
• Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden ist. • Die Abmahnung ist zugleich die Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung, rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. • In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Bei einer personenbedingten Kündigung kann eine vorherige Abmahnung notwendig sein. • Die ... weiter lesen
• Die Krankheit als solche ist kein Kündigungsgrund. Sie wird kündigungsrechtlich erst dann bedeutsam, wenn von ihr störende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ausgehen. Die Kündigung wegen Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung. • Krankheit wird arbeitsrechtlich erst dann relevant, wenn hierdurch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann, also Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der Kündigungsgrund ergibt sich durch die Belastungen, die durch den Ausfall der Arbeitskraft oder das Freihalten des Arbeitsplatzes für den Arbeitgeber entstehen. • Eine Störung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden. Es kommt nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand. Voraussetzung ist, dass nicht die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt ist. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Bei der Pfändung des Gehalts eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber es mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand zu tun. Dadurch können ihm in der Personalabteilung rasch zusätzliche Kosten entstehen. Berechtigt das den Arbeitgeber aber auch zu einer Kündigung? Erste Lohnpfändung berechtigt nicht zur Kündigung Die erste Lohnpfändung stellt jedenfalls noch keinen Kündigungsgrund dar, so das Landesarbeitsgericht Hamm: Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schon wegen einer einzigen Lohnpfändung kündigen, selbst wenn sie schuldhaft ausgelöst ... weiter lesen
Der Geschäftsführer einer GmbH vertritt die Interessen des Arbeitgebers und kann sich daher normalerweise nicht auf die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes berufen, auch wenn er lediglich Angestellter ist und keine Geschäftsanteile an der Gesellschaft hält. Dies wird in § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ausdrücklich geregelt. Da er also seinen Arbeitsplatz und sein Einkommen grundsätzlich bereits bei leichten Unstimmigkeiten mit den Gesellschaftern verlieren kann, wird er normalerweise dadurch geschützt, dass sein Dienstvertrag für einen längeren Zeitraum ordentlich nicht gekündigt werden kann. Sollte es dann doch zu solchen Unstimmigkeiten ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 10.09.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 136/19 ein Verfahren betreffend unwirksame Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige bis zum 31.03.2022 ausgesetzt, weil der beklagte Insolvenzverwalter zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerden beim BVerfG erhoben hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 31/2020 vom 10.09.2020 ergibt sich: Das BAG am 13.02.2020 (6 AZR 146/19 u.a.) entschieden, dass die Kündigungen des Cockpit-Personals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 28.11.2017 wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam sind. Der ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin, zur Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern. Ein Betriebsratsmitglied, das an seinem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 135/09). Der Fall: Der Betriebsrat eines Unternehmens für automobile Marktforschung wollte gerichtlich festgestellt wissen, dass seine Mitglieder nicht verpflichtet sind, sich bei Ausführung von Betriebsratstätigkeit, die sie am Arbeitsplatz erbringen, zuvor beim ... weiter lesen
Anspruchsbegrenzung bei betrieblicher Hinterbliebenenversorgung Der Dritte Senat hatte über eine Pensionsordnung zu entscheiden, in der ein Arbeitgeber u.a. einen Anspruch auf betriebliche Witwenrente einräumte, falls die Ehe vor Vollendung des 55. Lebensjahres des verstorbenen Arbeitnehmers geschlossen worden war und die Witwe zum Todeszeitpunkt das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Klägerin war die Witwe eines früheren Arbeitnehmers der Beklagten, mit dem sie 27 Jahre verheiratet gewesen war. Als ihr Mann verstarb, war sie aber noch nicht ganz 49 Jahre alt. Sie verlangt gleichwohl eine betriebliche Witwenrente in Höhe von 96,00 DM monatlich. Sie beruft sich insbesondere darauf, die Mindestaltersgrenze der Pensionsordnung verstoße ... weiter lesen
Die Klägerin, Mutter von drei minderjährigen Kindern, ist bei dem beklagten Verein als Erzieherin mit wöchentlich 26 Stunden in Teilzeit beschäftigt. Im Anschluß an eine Elternzeit hat sie beim beklagten Verein nach § 15 b BAT beantragt, einer Verringerung ihrer Arbeitszeit auf zehn Stunden in der Woche (verteilt auf zwei Tage) für die Dauer von fünf Jahren zuzustimmen. Nach § 15 b BAT soll der Arbeitgeber mit Vollzeitbeschäftigten eine bis zu fünf Jahren befristete Verringerung der Arbeitszeit vereinbaren, wenn diese mindestens ein Kind unter 18 Jahren persönlich betreuen und keine dringenden dienstlichen/betrieblichen Belange entgegenstehen. Diesen Antrag hat der beklagte Verein ua. abgelehnt, weil die Klägerin nicht ... weiter lesen
Tipps für Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Auflösungsvertrag. Wie auch immer die Vereinbarung bezeichnet ist, die zu einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen soll, die nachstehenden Ausführungen gelten für alle diese Verträge. Keine voreilige Unterschrift. Man muss einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben und man sollte es ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der auf Kündigungsschutz spezialisiert ist, auch nicht tun. Es ... weiter lesen