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In einer interessanten Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (2 SA 707/10) wurde höchstrichterlich festgestellt, dass eine betriebsbedingte Kündigung, deren zu Grunde liegende unternehmerische Entscheidung eigentlich nicht richterlich überprüfbar ist, gleichwohl doch rechtsmißbräuchlich sein kann.
I. Allgemeine Rechtslage bei betriebsbedingten Kündigungen
1. Allgemeines zum Kündigungsschutz
Soweit das Kündigungsschutzgesetz gilt (mindestens 10 Mitarbeiter und Beschäftigungsdauer des gekündigten Mitarbeiters mindestens 6 Monate), sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin ist ein Zeitarbeitsunternehmen. Mit ihren zur Leiharbeit vorgesehenen Beschäftigten vereinbart sie eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Leiharbeitnehmer werden auch an Betriebe mit einer längeren Arbeitszeit ausgeliehen und sind dort über ihre vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus tätig. Dabei wird der bei ihr gebildete Betriebsrat nicht beteiligt. Der auf die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts gerichtete Antrag des Betriebsrats blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg.
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Antrag stattgegeben. Leiharbeitnehmer sind betriebsverfassungsrechtlich dem Verleiherbetrieb zugeordnet. Für sie ist daher der dort gebildete Betriebsrat zuständig. ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger:
Arbeitsrechtlich ist das wohl eher ein Randthema, in der Praxis aber mit Sicherheit von nicht unerheblicher Bedeutung für Arbeitnehmer: Wie soll man sich verhalten, wenn der Arbeitgeber anfängt, Fragen über Arbeitskollegen zu stellen?
Fachanwalt Bredereck:
Da kommt es natürlich erst einmal auf die Art der Fragen an. Wenn der Chef wissen will, wann einer der Kollegen Geburtstag hat, wird sich daran in der Praxis wohl niemand stören. Weitere Möglichkeit: Der Arbeitgeber will wissen, womit ein Arbeitskollege, der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag
Aus dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber ergeben sich neben der Pflicht, seine Arbeitsleistung zu erbringen, auch sog. Nebenpflichten. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss auf die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass er sich nicht abwertend über seinen Arbeitgeber äußert.
Treuepflicht im öffentlichen Dienst
Wenn man nun im Bereich des öffentlichen Dienstes beschäftigt ist, kann sich daraus wiederum zu einem gewissen Grad eine ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 27.11.2018 zum Aktenzeichen 7 Sa 963/18 entschieden, dass eine Lehrerin eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen erhält.
Im konkreten Fall hat sich eine junge Frau als Lehrerin beworben. Ihre Bewerbung als Diplominformatikerin war nicht erfolgreich, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt. Hierin liege eine nicht erlaubte Benachteiligung wegen ihrer Religion. Die Frau klagte vor dem Arbeitsgericht .
Die Landesarbeitsrichter haben der jungen Frau eine Entschädigung in Höhe von eineinhalb Monatsvergütungen zugesprochen. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, es liege ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigung muss vom Arbeitgeber unterschreiben werden: § 623 BGB verlangt für eine Kündigung oder eine Auflösungsvertrag, die bzw. er das Arbeitsverhältnis beendet, die Schriftform. Unzulässig ist auch eine Kündigung in elektronischer Form.
Welche Folgen hat eine fehlende Unterschrift? Fehlt die Unterschrift unter der Kündigung, so ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis wird nicht beendet. Die Kündigung kann auch nicht von irgendjemandem unterschrieben werden. Die Unterschrift muss vom Arbeitgeber bzw. einer vertretungsberechtigten Person stammen.
Bei ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei einer Straftat des Arbeitnehmers schallen abgesehen von einem möglicherweise drohenden Strafverfahren auch arbeitsrechtlich gesehen die Alarmglocken. Geht die Straftat zulasten des Arbeitgebers, droht eine fristlose Kündigung. Doch auch, wenn der Arbeitgeber von der Straftat profitiert, drohen dem Arbeitnehmer nachteilige Konsequenzen.
Straftaten zugunsten des Arbeitgebers
Zunächst erscheint es merkwürdig, dass ein Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitgebers eine Straftat begehen soll. Doch es kommt immer wieder vor, dass entweder Arbeitgeber Mitarbeiter direkt zu einem strafbaren Verhalten auffordern oder ... weiter lesen
Verlust einer betrieblichen Rentenanwartschaft durch Aufnahme einer Tätigkeit im Beitrittsgebiet
Die Parteien streiten darum, ob der Kläger gegen die beklagten Zusatzversorgungskasse einen Anspruch auf Beihilfe zur Berufsunfähigkeitsrente nach dem Tarifvertrag für eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA) hat. Er war zunächst für verschiedene Bauunternehmen im alten Bundesgebiet tätig gewesen, die für mehr als die vom Tarifvertrag verlangten 220 Monate Beiträge zur Zusatzversorgungskasse zahlten. Nach kurzer Zeit der Arbeitslosigkeit im Sommer 1992 übernahm er eine Stelle bei einem Bauunternehmen mit Sitz in Erkner (Brandenburg). Dort arbeitete er 16 Monate, ehe er erneut arbeitslos wurde. Ab 14. Juni ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Demnach steht dem Verzicht des Arbeitnehmers nichts entgegen, es sei denn es liegen einzelvertragliche Abreden vor, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen. Dies soll das Bundesarbeitsgericht nun entschieden haben. Generell gewährt der § 7 Abs. 4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) einem Arbeitnehmer einen Abgeltungsanspruch, wenn man aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch nehmen kann. ... weiter lesen
Osnabrück (jur). Der Kampf gegen Ratten kann Sonntagseinsätze der Stadtreinigung erfordern. Eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit ist daher rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem am Freitag, 12. August 2016, begründeten Beschluss entschied (Az.: 8 B 1/16). Es billigte damit entsprechende Sonntagsarbeit in Osnabrück.
Nach Veranstaltungen am Samstagabend oder am Sonntag werden die Mitarbeiter des Osnabrücker Service Betriebes „Straßen.Abfall.Grün“ öfters zu sonntäglichen Einsetzen herangezogen. Dagegen wehrt sich der Personalrat. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte seinen Beschluss am 5. August wegen Eilbedürftigkeit ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten
Die beiden am 1. September bzw. am 22. September 1938 geborenen Kläger waren bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin seit dem 1. April 1990 als Flugzeugführer auf dem Flugzeugtyp B 747 beschäftigt. Die Arbeitsverträge sehen vor, daß die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahrs enden. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt sollen die Arbeitsverhältnisse jedoch enden, soweit ein Gesetz oder eine Verordnung den fliegerischen Einsatz über ein bestimmtes Alter hinaus nicht gestattet. Wörtlich heißt es in den Verträgen: "Gemäß § 41 Abs. 1 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät soll derzeit ein fliegerischer Einsatz bei einem Alter von über 60 Jahren nicht ... weiter lesen