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Der Arbeitsplatz stellt für die allermeisten Menschen die finanzielle Existenzgrundlage dar. Die Kündigung des Arbeitsplatzes ist daher im Normalfall ein nicht unerheblicher Schock für die Betroffenen. Nicht selten lohnt es sich jedoch, gegen die Kündigung vorzugehen. Dabei sind jedoch Fristen einzuhalten. Wenn sich der/die Betroffene nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung zur Wehr setzt, dann wird die Kündigung rechtskräftig. Daher sollte nach dem Erhalt einer Kündigung unverzüglich ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu Rate gezogen werden. Gerade in größeren Unternehmen ist vor einer Kündigung eine ... weiter lesen
Ein kirchlicher Arbeitgeber kann einer Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeitszeit wirksam verbieten. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 -.
Ausgangslage:
Der Fall weist gleich mehrere Probleme auf. Zum einen geht es darum, ob und unter welchen Bedingungen ein kirchlicher Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Tragen von religiösen Symbolen anderer Religionen verbieten darf. Zum anderen geht es vorliegend um die Frage, unter welchen Bedingungen ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Annahmeverzugslohn beanspruchen kann. In Annahmeverzug gerät ein Arbeitgeber, der den ... weiter lesen
Nach § 8 des Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen muss der Arbeitgeber - von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen - Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung "für mindestens zwölf Monate" in ein Arbeitsverhältnis übernehmen. In diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Übernommenen nicht ordentlich kündigen. Es handelt sich um einen tarifvertraglichen Kündigungsausschluss. Dem entgegenstehende einzelvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Übernommenem sind unwirksam. Das hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts heute entschieden.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber mit dem Kläger, ... weiter lesen
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Druckindustrie. Im Mai 2000 kam es in ihrem Betrieb zu Streikmaßnahmen. Um den damit verbundenen Produktionsausfall möglichst gering zu halten, ordnete die Arbeitgeberin für nichtstreikende Arbeitnehmer Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen an. Der Betriebsrat hat beantragt festzustellen, daß die Arbeitgeberin verpflichtet ist, ihm während des Zeitraums von Arbeitskampfmaßnahmen im voraus unter Namensnennung mitzuteilen, welche Überstunden, Schichtverschiebungen, kurzfristige Versetzungen, Einstellungen und Beschäftigung von Mitarbeitern anderer Firmen sie beabsichtige. Die Arbeitgeberin hat in der Pflicht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Heute zu folgenden Themen: Ende von Poststreik, Bahnstreik und Kitastreik, Unterzeichnung des Tarifeinheitsgesetzes durch Gauck und Urteil des Amtsgerichts München zur Unwirksamkeit einer Wohnungskündigung wegen Weitergabe von Prozessunterlagen an die Nachbarn.
Das Video zur aktuellen Folge finden Sie: hier
Poststreik, Bahnstreik, Kitastreik beendet:
Die großen Streiks bei der Post, der Bahn und in den Kitas sind nun beendet. Sie haben insgesamt wohl Schäden in ... weiter lesen
Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie ist nicht tarifgebunden. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gruppiert sie nach den einschlägigen Gehaltstarifverträgen ein. Für die vor 1996 eingestellten Arbeitnehmer gilt die tariflvertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden für Angestellte und von 38 Stunden für Redakteure. Seit 1996 vereinbart sie bei Neueinstellungen eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden für Angestellte und von 40 Stunden für Redakteure ohne entsprechenden Lohnausgleich.
Im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern begehrte die Arbeitgeberin auch die Zustimmung des Betriebsrats für deren beabsichtigte ... weiter lesen
Erfurt (jur). Sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsansprüche offen, muss der Arbeitnehmer eine finanzielle Abgeltung spätestens bis Ablauf der drei nachfolgenden Kalenderjahre geltend machen. Hier greift die entsprechende gesetzliche Verjährung, urteilte am Dienstag, 31. Januar 2023, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 456/20). Nach einem weiteren Urteil können die Tarifparteien auch andere Fristen vereinbaren (Az.: 9 AZR 244/20). Beide Entscheidungen gelten nur, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig dazu aufgefordert hatte, den Urlaub zu nehmen.
Im ersten Fall konnte danach ein Fluglehrer aus Niedersachsen einen Teilerfolg erzielen. Seine 2010 aufgenommene ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Wann kann der Arbeitnehmer zusätzlichen Lohn für Überstunden verlangen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Arbeitnehmer seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen kann?
Wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung Kündigungsschutzklage einreicht, wird oft auch über die Entlohnung von Überstunden gestritten. Wenn die Überstunden vom Chef angeordnet wurden oder wenn sie betrieblich notwendig waren, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
Um diesen Anspruch vor Gericht erfolgreich durchzusetzen, muss der Arbeitnehmer folgendes beachten: Es reicht in ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 05.08.2014 unter welchen Voraussetzungen Urlaubsansprüche in das Folgejahr übertragen werden können (AZ.: 9 AZR 77/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) darf in Tarifverträgen von den Vorschriften des BUrlG, abgesehen von einigen Ausnahmen, auch zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden. Die ausgenommenen Vorschriften regeln, dass für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens 24 Werktagen besteht.
Das BAG führte nun aus, dass eine unionsrechtskonforme ... weiter lesen
KURZINFO:
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Betriebsvereinbarungen tatsächlich eingehalten werden. Auf Antrag des Betriebsrats und der IG Metall untersagte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts daher einem Stuttgarter Automobilunternehmen, die Überschreitung des in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen täglichen Gleitzeitrahmens durch die Arbeitnehmer weiterhin zu dulden. Erfolglos berief sich der Arbeitgeber darauf, er habe die außerhalb des Arbeitszeitrahmens geleisteten Arbeitsstunden weder angeordnet noch bezahlt. Der Arbeitgeber muss die zur Einhaltung der Betriebsvereinbarung erforderlichen Maßnahmen treffen und tätig werden, um Überschreitungen des Gleitzeitrahmens zu verhindern.
Dagegen wurde ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit demnach erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen. Dies bedeutet, dass auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen bleibt. Hiervon ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste. Der Kläger war Assistenzarzt in der Privatklinik der Beklagten. Zusätzlich zu seiner wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden leistete er regelmäßig wöchentlich einen Bereitschaftsdienst von 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages und zweiwöchentlich einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst. Die Vergütung der Bereitschaftsdienste war im Arbeitsvertrag mit einem gegenüber der Normalvergütung erhöhten Stundensatz vereinbart, wobei "als Basis 8,25 Stunden bzw. 13,2 Stunden zugrunde gelegt" wurden. Die Beklagte zahlte auf Grund dieser Regelung für die Dauer eines Bereitschaftsdienstes im Ergebnis etwa 68 % der Vergütung der regulären ... weiter lesen