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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.08.2012 (Az.: 3 Sa 234/12) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses keinen Anspruch auf eine bestimmte Endnote habe. Das Gebot der Zeugnisklarheit habe zwar zur Folge, dass das Zeugnis in sich nicht widersprüchlich sein dürfe. Daraus folge jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses einen Anspruch auf eine bestimmte Endnote habe. Ein Anspruch auf eine bestimmte Endnote ergebe sich ... weiter lesen
Keine schadensersatzpflichtige Diskriminierung einer Schwangeren bei Kündigung in Unkenntnis der Schwangerschaft. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2013 - 8 AZR 742/12 -
Der Fall:
Die Kündigung einer Schwangeren ist immer unwirksam. Das war auch im vorliegenden Fall nicht strittig. Allerdings kommt in Fällen einer solchen Kündigung immer auch eine Schadensersatzforderung wegen Diskriminierung in Betracht. Darum ging es hier:
Der Arbeitgeber hatte der Arbeitnehmerin gekündigt, obwohl diese schwanger war. Allerdings wusste der Arbeitgeber von der Schwangerschaft nichts. Nachdem die ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 03.12.2020 zum Aktenzeichen Sa 494/20 entschieden, dass eine vom Arbeitgeber berechtigterweise ausgesprochene Abmahnung nicht geeignet ist, die Verschleierung des nächsten Vertragspflichtverstoßes zu rechtfertigen.
Die fristlose Kündigung ist nicht mangels eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB unwirksam.
Die Tatsache, dass die vom Kläger falsch aufgeschriebene Arbeitszeit nur wenige Minuten von der real geleisteten Arbeitszeit abweicht, lässt den Vertragspflichtverstoß der Verschleierung des Fehlverhaltens nicht in einem milderen Licht erscheinen. Denn bei der Frage der Wirksamkeit einer ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung will der kanadische Konzern Bombardier im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 7000 Stellen weltweit streichen. Gemäß einer Pressemitteilung von Bombardier betrifft dies auch 3200 Stellen der Zugsparte von Bombardier (Bombardier Transportation), die ihren Sitz in Berlin hat. Demnach können auch deutsche Arbeitnehmer betroffen sein. Laut der Pressemitteilung, welche im Rahmen des finanziellen Ergebnisberichts des 4. Quartals und des endenden Jahres zum 31.12.2015 (Pressemitteilung zu finden als: Bombardier Announces Financial ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1997 als Sozialarbeiter in einer der vom Beklagten betriebenen Sozialeinrichtungen tätig. Im März 2000 ließ er - ohne Nennung seines Namens - durch seinen jetzigen Prozeßbevollmächtigten gegen den Leiter der Einrichtung, seinen unmittelbaren örtlichen Vorgesetzten, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern erstatten. Das Strafverfahren wurde später gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Kenntnis von der Anzeige kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos, hilfsweise fristgemäß mit der Begründung, die unberechtigte Strafanzeige stelle einen Vertrauensbruch dar, der um so schwerer wiege, als der Kläger noch nicht einmal versucht habe, eine interne Klärung ... weiter lesen
Werden mehr Kandidaten für die Wahl des Wahlvorstandes vorgeschlagen, als der zu wählenden Wahlvorstandmitglieder hat, muss der Wahlvorstand durch eine Abstimmung bestimmt werden. Ein Beitrag zum Beschluss des Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2013 – 5 TaBVGa 2/13 –, juris - von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Grundsätzlich ist es möglich den Wahlvorstand ohne Wahl zu bestellen, wenn insgesamt nicht mehr Kandidaten vorhanden sind, als der Wahlvorstandmitglieder haben muss. Im vorliegenden Fall war dies aber anders. Es gab insgesamt mehr Kandidaten. Trotzdem war eine Wahl unterblieben.
Die Entscheidung:
Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Am Jahresende sind Kündigungen keine Seltenheit: Alle Jahre wieder steigt die Anzahl an Kündigungen zum Jahresende deutlich an. Dahinter steckt nicht unbedingt die böse Absicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer das Weihnachtsfest kaputt zu machen. Oftmals ist das schlicht dem Drang geschuldet, geplanten Angelegenheiten noch im alten Jahr zu erledigen und demnach dann auch Kündigung umzusetzen. Dass Arbeitnehmer eine Kündigung zu dieser Zeit besonders unangenehm trifft, ist natürlich klar.
Keine Sonderregelungen zu Weihnachten: Dennoch ergibt sich auch aus dem Umstand, dass eine Kündigung etwa ... weiter lesen
Tarifvertragliche Altersgrenze von 55 Jahren für Kabinenpersonal unwirksam
Die im März 1945 geborene Klägerin war bei der beklagten Luftfahrtgesellschaft seit 1972 als Stewardeß beschäftigt. Der mit der Beklagten geschlossene Haustarifvertrag sieht für das Cockpitpersonal eine Altersgrenze von 60 Jahren, für das Kabinenpersonal eine Altersgrenze von 55 Jahren vor. Die Beklagte lehnte die Fortsetzung des Vollzeitarbeitsverhältnisses mit der Klägerin über die Vollendung des 55. Lebensjahrs hinaus ab. Die Klägerin machte die Unwirksamkeit der tariflichen Altersgrenze von 55 Jahren sowie den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses über den 31. März 2000 hinaus geltend.
Wie bereits in den Vorinstanzen hatte die Klage auch beim ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Spontane Anordnung zum Abfeiern von Überstunden: In der Praxis kommt es teilweise vor, dass Arbeitgeber sehr kurzfristig anordnen, dass Arbeitnehmer doch ihre Überstunden abfeiern sollten. Das passiert dann teilweise einen Tage vorher, mitunter auch am selben Tag vor dem Hintergrund, dass gerade keine Arbeit mehr anfällt und der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht unbedingt benötigt.
Regelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen: Auskunft dazu, ob solche Anordnungen des Arbeitgebers zulässig sind, geben vielfach entsprechende Regelungen zum Überstundenabbau im ... weiter lesen
• Für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, ist dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das dieser ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. • Die gesetzlichen Regelungen stellen Rahmenbedingungen dar, es ist möglich durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag besser gestellt zu werden. • Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Umfang der zu leistenden Arbeitszeit. • Die Höhe des Feiertagsentgelts richtet sich nach der Arbeitsvergütung, welche der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte, d.h. der Feiertag ... weiter lesen
Mit Arbeitnehmervertretern sei bereits ein Interessenausgleich vereinbart worden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Übereinstimmenden Medienberichten zufolge will sich Siemens bis zum kommenden Herbst von 15.000 Mitarbeitern weltweit, allein in Deutschland von 5000 Arbeitnehmern trennen.
Auch wenn Angaben zufolge bislang noch keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen wurden und dies angeblich auch so bleiben soll: Für die Betroffenen Arbeitnehmer gibt es einiges zu beachten.
Aufhebungsvereinbarungen statt betriebsbedingter Kündigungen
Zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen werden Arbeitnehmern häufig ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, ... weiter lesen