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Berlin (jur). In einem Arbeitsvertrag darf die Freistellung eines Mitarbeiters im Falle einer Kündigung festgelegt werden, auch wenn über die Wirksamkeit der Kündigung noch nicht entschieden wurde. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch, 31. August 2016, in einem Eilverfahren im Fall eines Beschäftigten der Turkish Airlines entschieden (Az.: 29 Ga 10636/16).
Die Fluglinie hatte dem als Sales Representative beschäftigten Kläger im August 2016 zum 31. Dezember 2016 gekündigt und ihn bis dahin von der Arbeit unter Fortzahlung seines Gehalts freigestellt.
Gegen die Kündigung klagte der Beschäftigte. Diese sei nur erfolgt, weil er vermeintlich den Putschversuch gegen den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Terrorverdacht und Arbeitsrecht: Serie - Teil 4
Müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer regelmäßig auf einen bestehenden Terrorverdacht hin überprüfen? Was sind die Folgen, wenn der Verdacht bejaht wird?
Strafbarkeit der Zahlung von Arbeitsentgelt wegen des Verstoßes gegen das Bereitstellungsverbot:
Für Personen und Vereinigungen, die auf den Terrorlisten geführt werden, besteht gemäß Art. 2 II (EG) Nr. 881/2002 ein so genanntes Bereitstellungsverbot. Die Bereitstellung jeglicher finanzieller Mittel, also auch die Zahlung von Arbeitsentgelt an solche Personen ist ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.10.2020 zum Aktenzeichen 60 Ca 4073/20 entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam ist und hat das beklagte Land zur Weiterbeschäftigung des Klägers verurteilt.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 32/2020 vom 28.10.2020 ergibt sich:
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die außerordentliche Kündigung vom 08.06.2020 bereits deshalb unwirksam, weil diese vom beklagten Land als Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB erklärt worden sei. Hiernach könne eine außerordentliche ... weiter lesen
Wenn ein Betrieb oder eine Abteilung geschlossen wird und Arbeitsplätze wegfallen, kann der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer nicht direkt kündigen, sondern muss gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 b) des Kündigungsschutzgesetzes prüfen, ob diese in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden können. Er muss also schauen, ob es in seinem Betrieb oder dem Betrieb einer anderen verbundenen Gesellschaft freie Arbeitsplätze gibt, auf die er die Arbeitnehmer versetzen kann. Soweit er ihnen dazu eine andere, nicht ihrem Arbeitsvertrag entsprechende Aufgabe zuweisen muss, ist eine sog. Änderungskündigung als milderes Mittel gegenüber ... weiter lesen
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Keine voreilige Unterschrift
Der wichtigste Ratschlag für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Thema Aufhebungsvertrag ist wohl der, dass sie niemals ohne vorherige Beratung durch einen Spezialisten einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschreiben sollten, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird. Immer wieder lassen sich Arbeitnehmer hier vom Arbeitgeber unter Druck setzen und am Ende unterschreiben sie doch, sind dann aber später mit dem Inhalt des Vertrags unzufrieden. Dann wird es nur noch sehr selten möglich sein, sich wieder davon zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Gerade wenn Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte sich selbst unprofessionell verhalten, kann ein Arbeitnehmer schon mal die Nerven verlieren. Hier fallen dann häufig auch sehr unbedachte Äußerungen. Nicht selten wird dem Arbeitgeber sogar gedroht. Davor muss ich aus arbeitsrechtlicher Sicht dringend warnen.
Drohungen gegenüber dem Arbeitgeber können eine Kündigung rechtfertigen
Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bedroht, kann dies eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Dabei müssen es gar nicht immer Schläge sein, mit denen gedroht wird. Es reicht auch eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig.
Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen
Wie funktioniert die neue Brückenteilzeit?
Seit dem 01.01.2019 ist die sogenannte Brückenteilzeit in Kraft.
Die Brückenteilzeit ist in § 9a TzBfG geregelt und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Arbeitszeit ohne Anlass und ohne die Angabe von Gründen zu reduzieren und nach einem im Voraus bestimmten Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren automatisch zu seiner bisherigen Arbeitszeit zurückkehren.
Die Brückenteilzeit können alle Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragen, die länger als sechs Monate beschäftigt sind. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer bisher in Vollzeit oder bereits in Teilzeit beschäftigt war. Damit der Arbeitgeber eine gewisse ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 15.01.2020 zum Aktenzeichen 3 Ca 1793/19 entschieden, dass ein IT-Mitarbeiter verpflichtet ist, sensible Kundendaten zu schützen und er diese nicht zu anderen Zwecken wie dem Aufdecken vermeintlicher Sicherheitslücken missbrauchen darf, wobei ein Verstoß gegen diese Pflichten in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 1/2020 vom 27.01.2020 ergibt sich:
Der Kläger war seit 2011 bei der Beklagten als SAP-Berater tätig. Der Kläger bestellte vom Rechner eines Spielcasinos aus Kopfschmerztabletten für zwei Vorstandsmitglieder ... weiter lesen
Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach seiner Auflösung
Die Antragsteller vertraten den bei der Arbeitgeberin gebildeten dreiköpfigen Betriebsrat als Rechtsanwälte in mehreren betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht. Auf Veranlassung der Arbeitgeberin schieden alle drei Betriebsratsmitglieder am 30. April 1998 durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung aus ihrem Arbeitsverhältnis aus. Ersatzmitglieder gab es nicht. Ein neuer Betriebsrat wurde nicht gewählt. Nachdem die Arbeitgeberin es abgelehnt hatte, die in den arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren durch die Tätigkeit der Antragsteller entstandenen Honorarforderungen auszugleichen, ... weiter lesen