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KURZINFO:
Das Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII greift ein, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung seines Arbeitskollegen beanstandet und ihm dabei einen Schubs mit der Hand vor die Brust gibt. Eine betriebliche Tätigkeit liegt nämlich vor, wenn der Schädiger bei objektiver Betrachtungsweise aus seiner Sicht im Betriebsinteresse handeln durfte, sein Verhalten unter Berücksichtigung der Verkehrsüblichkeit nicht untypisch ist und keinen Exzess darstellt.
Der Kläger und der Beklagte sind als LKW-Fahrer tätig; sie sind Arbeitskollegen. Am Nachmittag des 20. Februar 2001 versetzte der Beklagte dem Kläger während der Arbeit einen Stoß vor die Brust, worauf dieser einen Schritt rückwärts machte und über die Handgriffe ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber in Deutschland ist nicht grundsätzlich verpflichtet , einem gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Es gibt jedoch verschiedene Situationen, in denen eine Abfindungszahlung in Betracht gezogen werden sollte.
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es verschiedene Arten von Kündigungen , darunter die ordentliche Kündigung , außerordentliche Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung . Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung , es sei denn, es wurde eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag festgelegt.
Bei einer außerordentlichen Kündigung aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Das Thema Scheinselbständigkeit wird auch im neuen Jahr von massiver Bedeutung bleiben im Arbeitsrecht. Immer wieder beschäftigen hier Streitfälle die Gerichte, bei denen Statusfeststellungsverfahren oder Betriebsprüfungen zu dem Ergebnis kommen, dass vermeintlich freie Mitarbeiter tatsächlich als Scheinselbständige bzw. Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dann wird um die Abgrenzung gestritten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft hier in zunehmendem Umfang, liegt aber mit ihrer Einschätzung mitunter auch daneben.
Abgrenzungskriterien: Die Abgrenzung von Selbständigen und ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 08.06.2021 zum Aktenzeichen 6 Sa 723/20 entschieden, dass nach § 138 Abs. 1 und 2 ZPO ein Vortrag der darlegungs- und beweisbelasteten Partei notwendig ist, der alles das beinhaltet, was die darlegende Partei weiß und wissen kann.
Die Vorlage von EXCEL-Datenblättern und damit die Darstellung der Ergebnisse von Rechenoperationen reichen nicht aus, um die Täterschaft eines Arbeitnehmers für eine behauptete Straftat darzulegen.
Der Vortrag der Beklagten gibt Anlass, an den Beibringungsgrundsatz zu erinnern, der das Zivilverfahren bestimmt: anders als vor dem Strafrichter und in den Verfahrensordnungen der anderen Fachgerichte, ... weiter lesen
Die Sana Kliniken AG ist eine private Krankenhausgruppe von Akut-, Fach- und Rehabilitationskliniken und Altenheimen. Das Unternehmen hat 2016 einen Umsatz von 2,4 Milliarden Euro erwirtschaftet.
Firmensitz ist Ismaning bei München.
1.000 Arbeitsplätze sollen bei der Service-Gesellschaft DGS pro Service GmbH der Sana-Kliniken bundesweit wegfallen.
Als Begründung wird von Sana die fehlende Zukunft der Tochtergesellschaft angeführt und deshalb die Neustrukturierung entschieden.
Arbeitnehmer sämtlicher Bereiche, wie Stationsassistenzen, Hol- und Bringdienste und Pforten- und Sicherheitsdienste sind betroffen.
Nur das Reinigungspersonal bleibt verschont .
Die ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Kein zeitlich unbegrenzter Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Auflösungsverschuldens des Arbeitgebers
Der Kläger war seit 1991 in einer Niederlassung der beklagten Omnibusherstellerin als Verkaufsbeauftragter beschäftigt. Im Anstellungsvertrag behielt sich die Beklagte das Recht vor, das Verkaufsgebiet zu ändern. Eine 1992 zunächst erfolgte Erweiterung des Gebiets wurde 1993 teilweise wieder zurückgenommen. Für 1994 blieben vom Kläger beanspruchte Ausgleichsprovisionen iHv. ca. 3.900,00 DM offen. Der Kläger, dessen Jahreseinkommen 1994 und 1995 bei jeweils ca. 130.000,00 DM lag, hatte die Zahlung im August 1995 vergeblich angemahnt, im November 1995 bekräftigte die Beklagte, daß sie die Beträge nicht zahle. Mit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Eine fristlose Kündigung können Arbeitgeber nur dann aussprechen, wenn ein so gravierender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, dass dem Arbeitgeber das Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Ein solcher Verstoß kommt grundsätzlich nur bei einem Verhalten des Arbeitnehmers in Betracht, das ihm auch vorzuwerfen ist – das er also verschuldet hat. Es gibt jedoch besondere Ausnahmefälle, in denen eine fristlose Kündigung auch ohne ein ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Arbeitgeber in diesem Sinne ist derjenige, der mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Wird ein Unternehmen nach § 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen Unternehmen durch Aufnahme verschmolzen, ist das übernehmende Unternehmen nicht derselbe Arbeitgeber wie das übertragende Unternehmen. Denn der übertragende Rechtsträger erlischt nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG mit der Eintragung der Verschmelzung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einem Arbeitsvertrag zwischen ... weiter lesen
Nicht selten wird im Rahmen von Verhandlungen über eine Probezeit nicht berücksichtigt, dass der Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer im ersten halben Jahr ohnehin noch nicht greift.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird üblicherweise eine Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Diese kann maximal sechs Monate betragen. In diesem Zeitraum ist eine Kündigung gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Vereinbarung einer längeren Frist im Arbeitsvertrag ist möglich, eine kürzere kann dagegen nur durch Tarifvertrag vereinbart ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Der französische Atomkonzern Areva will bei seiner in Erlangen ansässigen Konzerntochter 1200 Stellen streichen; dies berichtete die Berliner Zeitung am 13.12.2011 unter Bezugnahme auf eine französische Gewerkschaft. Unklar ist, welche Maßnahmen Areva für den Stellenabbau ergreifen will – betriebsbedingte Kündigungen, Änderungskündigungen (Versetzung an einen anderen Standort) oder andere Maßnahmen, wie etwa Aufhebungsverträge. Den von einer betriebsbedingten Kündigung betroffenen Arbeitnehmern kann man sehr oft zu einer Kündigungsschutzklage raten. Nicht ... weiter lesen
Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar - Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert schrittweise auf bis zu sieben Monate nach mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen sind möglich, wobei in Arbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Die weiter in ... weiter lesen