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Der Beklagte war etwa siebeneinhalb Jahre im Bereich Frauenheilkunde des Klinikums der TU München als Arzt angestellt. Bei der Einstellung hatte er eine gefälschte Approbationsurkunde vorgelegt. Eine Zulassung als Arzt besaß er nie. Dieser Sachverhalt stellte sich erst nach Beendigung der Tätigkeit heraus. Daraufhin erklärte der Träger des Klinikums die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage auf Rückzahlung eines Teils der geleisteten Arbeitsvergütung sowie der vollen in den siebeneinhalb Jahren angefallenen Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insgesamt ca. 71.000,00 Euro) stattgegeben. Der Arbeitsvertrag der Parteien ist wegen des Verstoßes gegen ... weiter lesen
Die FDP-Fraktion fordert eine Reform des Arbeitsrechts, um einen modernen Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten zu schaffen. Aus hib – heute im bundestag Nr. 1157 vom 28.10.2020 ergibt sich: In einem Antrag ( BT-Drs. 19/23678 – PDF, 466 KB) verweist sie auf die Veränderungspotenziale der Digitalisierung, die für die Arbeitswelt stärker genutzt werden müssten. Hinzu komme, dass die Corona -Pandemie dazu geführt habe, neue Möglichkeiten für zeitlich und örtlich flexibles Arbeiten aufzutun, schreiben die Liberalen. Sie fordern unter anderem die Klarstellung, dass bei mobiler Arbeit zwar das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Der Fall: Zwei Angestellten der Berliner Wasserbetriebe wurde wegen massiven und rassistischen Mobbings fristlos gekündigt. Nach Angaben eines BWB-Sprechers hätten die 39 und 47 Jahre alten Mitarbeiter der Kanalbetriebsstelle Wedding einen aus Polen stammenden Kollegen "über Jahre hinweg drangsaliert", wobei die Attacken von "verbalen Entgleisungen" bis hin zu "gezielten Erniedrigungen und Bedrohungen" gereicht hätten. Die Beschimpfungen reichten von „Polensau" bis hin zu „Unter Hitler würdest du nicht arbeiten", so berichtete der Spiegel. Beim Mobbing wird aber nicht immer der richtigen Person (also dem Übeltäter) gekündigt. Meist trifft es das Opfer, da der gemobbte Arbeitnehmer ... weiter lesen
Manchmal lese ich Hinweise in der Presse oder auch im Internet, dass das Bundesarbeitsgericht oder auch der Bundesgerichtshof über diese oder jene Frage heute oder morgen entscheiden werde, und mir treten die Schweißperlen auf die Stirn, weil ich mich frage, ob ich etwas falsch gemacht habe. Wenn ich für einen Arbeitgeber eine Kündigung entwerfe, führe ich nämlich immer aus, dass diese „zum nächstmöglichen Termin“ wirken soll. In einem zweiten Satz füge ich dann weiter an „Nach unseren Berechnungen ist dies der ….“. Dies entsprach gängiger Beratungspraxis und hat den Vorteil, dass die Kündigung immer zum richtigen Zeitpunkt wirkt, auch wenn sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Um nicht de Risiko einer Kündigungsschutzklage und möglicher hoher Abfindungszahlungen ausgesetzt zu sein, greifen viele Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer kündigen wollen, stattdessen zum Mittel des Aufhebungsvertrages. Darin enthalten sind dann oftmals schon recht vorteilhafte Regelungen verbunden mit der Drohung des Arbeitgebers, dass er, für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht freiwillig unterzeichnet, eine Kündigung ausspricht. Ich rate in der Regel davon ab, einen solchen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen, Rechtsrat einholen: Wenn der Arbeitgeber ... weiter lesen
Fragen von Rechtsanwalt Jochen Resch an Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Rechtsanwalt Resch: Wir hatten neulich über Personalgespräche geredet. Da habe ich noch eine Frage. Darf man das Personalgespräch als Arbeitnehmer verweigern? Fachanwalt Bredereck: Das kommt drauf an. Regelmäßig darf man das Gespräch nicht verweigern und es ist auch meistens wenig sinnvoll dies zu tun. Rechtsanwalt Resch: Jetzt kommst du wahrscheinlich wieder mit dem fehlenden Kündigungsschutz im Kleinbetrieb. Fachanwalt Bredereck: Ja, wenn der Arbeitgeber regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, hat man keinen Kündigungsschutz. Ob die Weigerung ... weiter lesen
Koblenz (jur). Hat ein Lehrer Sex mit einer minderjährigen Schülerin, führt dies grundsätzlich zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Donnerstag, 17. März 2016, bekanntgegebenen Urteil klargestellt (Az.: 3 A 10861/15.OVG). Denn wem die Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse wichtiger sei als die „unbeeinträchtigte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“, der versage in besonderer Weise im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten. Damit bestätigten die Koblenzer Richter die Entfernung eines Gymnasiallehrers aus dem Schuldienst. Der jetzt 58-jährige Beamte hatte zugegeben, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sein notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Wer häufig Überstunden leistet, macht dies oft auch in der Hoffnung, die geleisteten Stunden später zu einem ihm genehmen Zeitpunkt abfeiern, bzw. abbauen zu dürfen. Die Möglichkeit zum Überstundenabbau ist jedoch gar nicht so selbstverständlich. Wann man seine Überstunden abbummeln darf und was dabei zu beachten ist, erläutere ich im heutigen 4. Teil der Serie zum Thema Überstunden. Arbeitsvertrag entscheidet über das Abfeiern, bzw. Abbummeln von Überstunden Auf welche Weise die Überstunden abgefeiert werden können, richtet sich in erster Linie nach den ... weiter lesen
Bekanntlich ist es bei einem Betriebsübergang, also der Übernahme des Betriebes durch einen Erwerber, oft schwierig zu beurteilen, ob und wenn ja wie sich der Inhalt der Arbeitsverhältnisses verändert. Ein solcher Fall ist Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012, 4 AZR 321/10 geworden. In diesem Fall waren sowohl die ursprüngliche Erwerberin als auch die später klagende Arbeitnehmerin Mitglied im Arbeitgeberverband bzw. Gewerkschaft. Der Tarifvertrag galt also zwischen ihnen unmittelbar und zwingend im Sinne des § 4 TVG. Die Arbeitgeberin hatte wirtschaftliche Probleme und verhandelte im Jahr 2004 mit der Gewerkschaft einen sog. Sanierungstarifvertrag, der einen Verzicht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer als Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis einen Strafantrag gegen seinen Arbeitgeber stellt, riskiert den Bestand seines Arbeitsverhältnisses. Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmern in ihrem Betrieb Dinge auffallen, von denen sie meinen, dass sie möglicherweise sogar strafbar sind. Wenn es dann ohnehin schon Streit mit dem Arbeitgeber gibt, ist ein Strafantrag schnell gestellt. Das Problem: Damit belastet der Arbeitnehmer natürlich das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber erheblich und riskiert deshalb eine Kündigung. Wenn seine Vorwürfe dann nicht haltbar sind oder er sie nicht beweisen ... weiter lesen