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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Führen mehrere Unternehmen gemeinsam einen Betrieb mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, hat der Betriebsrat bei einer Versetzung auch dann nach § 99 BetrVG mitzubestimmen, wenn die beteiligten Unternehmen je für sich weniger als zwanzig Arbeitnehmer beschäftigen. Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Betriebsrats eines zahntechnischen Labors entschieden, das von zwei Unternehmen mit achtzehn bzw. vier Mitarbeitern betrieben wird. Zwar stellt § 99 Abs. 1 BetrVG in der Fassung des Reformgesetzes von 2001, anders als zuvor, dem Wortlaut nach nicht mehr auf die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb, sondern im Unternehmen ab. Dabei ist jedoch der Sonderfall eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. Januar 2013 – 29 Ga 2/13 –, juris.
Der Fall:
Ein Arbeitgeber hatte seinen ehemaligen Arbeitnehmer auf Unterlassung der Verwendung von Kundendaten aus dessen Xing-Profil im Wege einstweiligen Rechtsschutzes in Anspruch genommen. Können solche Daten überhaupt ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis sein?
Was ist vom Begriff des Geschäftsgeheimnisses umfasst? Dazu der BGH:
Ein Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 17 UWG ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten ... weiter lesen
Die Klägerin war für den beklagten Verein u.a. auf der Grundlage des Vertrags vom 25.04.2006 in dessen Museum als Kustodin oder Museumshüterin tätig. Mit ihrer Klage hat sie sich bei dem Arbeitsgericht Solingen gegen die erfolgte Kündigung des Vertrages vom 25.04.2006 gewehrt und die Zahlung von knapp 50.000,00 Euro an Vergütung gefordert. Sie hat gemeint, sie sei für den beklagten Verein als Arbeitnehmerin tätig gewesen. Das Arbeitsgericht Solingen hat sich in Bezug auf die Vergütungsklage für unzuständig erklärt, weil kein Arbeitsverhältnis gegeben sei, und den Rechtsstreit an das Landgericht Wuppertal verwiesen. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Klägerin ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bevor es zu einer Kündigung kommt, setzen Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht selten gehörig unter Druck, um ihn dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Damit schützt sich der Arbeitgeber nämlich vor dem Risiko, dass der Arbeitnehmer später die ausgesprochene Kündigung vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage angreift.
Aufhebungsvertrag häufig günstiger für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages oftmals Vorteile gegenüber einer Kündigung des Arbeitnehmers. Greift nämlich der Arbeitnehmer die ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 11.02.2021 zum Aktenzeichen 5 Ca 1397/20 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette einschließt, so dass dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten begeht, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Siegburg Nr. 2/2021 vom 24.02.2021 ergibt sich:
Der Kläger war bei der Beklagten seit über einem Jahr als Lagerist beschäftigt. Mit seinem Kollegen im Lager geriet er öfters in Streit. Während der Kollege des Klägers sich auf der Toilette ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen
Unterschrift ist riskant:
Oftmals wollen Arbeitgeber vom Arbeitnehmer eine Unterschrift, wenn sie diesem eine Kündigung übergeben. In der Regel möchte sich der Arbeitgeber damit einfach nur bestätigen lassen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung auch wirklich erhalten hat. Dann ist eine Unterschrift unproblematisch. Ich empfehle Arbeitnehmern trotzdem, nicht zu unterscheiben. Ansonsten besteht nämlich das Risiko, dass die Unterschrift später dahingehend gedeutet wird, dass der Arbeitnehmer damit die Kündigung akzeptiert hat.
Keine Gefahr bei klarstellendem Zusatz:
Damit eine ... weiter lesen
Der Arbeitgeber könnte gegen den Arbeitnehmer wegen der Entwendung des Wertgegenstandes einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB haben.
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht zunächst ein wirksamer Arbeitsvertrag .
Des Weiteren müsste der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben.
Eine unmittelbare Anwendung von § 667 BGB scheidet aus, da zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein Auftrag, sondern ein Arbeitsvertrag besteht.
Der Arbeitnehmer könnte aber analog aus § 667 Alt. 2 BGB verpflichtet sein, den gestohlenen Wertgegenstand herauszugeben und diese Pflicht ist dem Arbeitnehmer durch die Veräußerung ... weiter lesen
Abfindung und Steuer
Für Abfindungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, gibt es keine Steuerfreibeträge mehr. Der Gesetzgeber hat sie abgeschafft. Die Altregelung gemäß § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz, die Steuerfreibeträge vorsah, gilt nur noch übergangsweise für vor dem 01.01.2006 entstandene Ansprüche auf Abfindung bzw. vor dem 01.01.2006 getroffene entsprechende Gerichtsentscheidungen; bei einer am 31.12.2005 anhängigen Klage können noch die Steuerfreibeträge nach der Altregelung geltend gemacht werden, aber nur, wenn die Abfindung dem Arbeitnehmer bis zum 01.01.2008 zufloss (§ 52 Abs. 4 a Einkommensteuergesetz).
Nach wie vor ... weiter lesen
Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg ging es jüngst um das Verfahren der Anzeige von Massenentlassungen. Dabei stellte das Gericht klar, dass ein Arbeitgeber, der bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und erst dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt, nicht gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt.
Frage nach der korrekten Reihenfolge
Zu der Frage des Ablaufes bei der Anzeige von Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit hatte das LAG gleich zwei Verfahren zu entscheiden. Dabei hatten in beiden Verfahren die Arbeitgeber eine Vielzahl von Kündigungsschreiben erst unterzeichnet, anschließend die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Eine Kündigung wegen der Verletzung von Rücksichtnahmepflichten aus dem Arbeitsvertrag ist in der Praxis gar nicht so selten. Vermehrt wird von Arbeitgebern auf diese Pflichtverletzungen zurückgegriffen, um Kündigungen zu begründen. Relevant ist das etwa für den Bereich der sozialen Medien, wenn Arbeitnehmer über Netzwerke wie Facebook gut nachweisbar Vertragsverstöße begehen.
Rücksichtnahmepflichten im Arbeitsverhältnis
Die gesetzliche Grundlage für die Rücksichtnahmepflichten findet sich in § 241 Abs. 2 BGB: „Das Schuldverhältnis kann nach ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 –).
Ausgangslage:
Gem. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Arbeitnehmer nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden. Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, sind unwirksam. Wegen der noch recht frischen Regelungen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind die Reichweite und die Auslegung der Einzelvorschriften höchstrichterlich in vielen Fällen noch ungeklärt. Die Gerichte werden noch Jahre damit beschäftigt sein, den Anwendungsbereich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Anhörung als Voraussetzung für Verdachtskündigung
Wenn ein Arbeitgeber seine Kündigung auf den bloßen Verdacht einer Verfehlung des Arbeitnehmers stützen will, muss er diesen zuvor anhören. Sofern Arbeitnehmer Grund zur Vermutung haben, dass es in diesem Zusammenhang um eine Straftat geht, die sie möglicherweise begangen haben sollen, sollten sie unbedingt frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Problematik
Die besondere Schwierigkeit ergibt sich in solchen Fällen aus dem Umstand, dass sowohl in arbeitsrechtlicher Hinsicht Konsequenzen ... weiter lesen