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Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich ua. über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob danach die Unterrichtung der Schriftform iSv. § 126 BGB bedarf, hat das Bundesarbeitsgericht noch nicht entschieden. Hat der Arbeitgeber die von § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG geforderten Angaben in einem nicht unterzeichneten Text dokumentiert und diesen dem Betriebsrat zugeleitet, genügt die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen, um den eventuellen Schriftformverstoß zu heilen.
Über das Vermögen der Arbeitgeberin der Klägerin wurde ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bevor es zu einer Kündigung kommt, setzen Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht selten gehörig unter Druck, um ihn dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Damit schützt sich der Arbeitgeber nämlich vor dem Risiko, dass der Arbeitnehmer später die ausgesprochene Kündigung vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage angreift.
Aufhebungsvertrag häufig günstiger für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages oftmals Vorteile gegenüber einer Kündigung des Arbeitnehmers. Greift nämlich der Arbeitnehmer die ... weiter lesen
§ 7 LuftSiG - Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen: Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens im Sinne des § 8 oder eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Fracht-, Post-, Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen, das auf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Aufhebungsvertrag in der Regel nachteilig für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben in aller Regel mehr Nachteile als Vorteile von einem Aufhebungsvertrag. Selbst wenn der Arbeitgeber einen noch so sehr drängt und vielleicht auch eine vermeintlich hohe Abfindungssumme bietet, sollten Arbeitnehmer unbedingt rechtlichen Rat einholen, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Von der Abfindung bleibt nämlich z. B. nur ein Teil übrig, wenn im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt. Die Gefahr ... weiter lesen
Der Kläger ist in einem Produktionsbetrieb beschäftigt. Nach seinem schriftlichen Arbeitsvertrag hatte er entsprechend den jeweiligen Betriebserfordernissen im Ein- oder Zwei- oder Dreischichtsystem zu arbeiten. Seit zehn Jahren ist er in der Dauernachtschicht eingesetzt. Anfang 2002 wurde durch Einigungsstellenspruch bei der Beklagten beschlossen, dass bei einem Wechsel der Schichtsysteme der Arbeitnehmer zur Tätigkeit in einem geänderten Schichtsystem nur unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Kalendertagen verpflichtet sei. Von der Änderung des Schichtsystems ist nach diesem Spruch dem Betriebsrat mit einem Vorlauf von vier Kalendertagen Kenntnis zu geben. Daraufhin wies die Beklagte den Kläger sowie weitere in der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wer eine Kündigung erhält, ist regelmäßig zunächst geschockt, dann enttäuscht und schließlich wütend auf den Arbeitgeber, bzw. den Vorgesetzten. Emotionalität ist hier verständlich, aber falsch. Dringender Handlungsbedarf erfordert einen klaren Kopf. Stellen Sie sich einen Pokerspieler vor, der bereits einen hohen Einsatz gemacht hat (lange für den Arbeitgeber gearbeitet hat) und nun auf einen möglichst hohen Gewinn (Abfindung) auf. Wie würde der sich verhalten? Er würde keine Miene verziehen und am Tisch sitzen bleiben, bis das Geld auf dem Tisch ihm gehört. Er ... weiter lesen
In einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeiteten Fall hat ein Arbeitgeber einen sachgrundlos befristeten Arbeitnehmer beschäftigt.
Anschließend hat der Arbeitgeber während der Befristung des befristeten Arbeitnehmers weitere Arbeitnehmer auf gleicher Position unbefristet eingestellt.
Der befristete Arbeitnehmer wurde darüber nicht informiert und wurde auch nicht auf die unbefristeten Stellen hingewiesen .
§ 18 TzBfG normiert:
Information über unbefristete Arbeitsplätze
Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Geltendes Arbeitsrecht kann nicht durch Lizenzverträge umgangen werden. Nach einem am Freitag, 2. November 2018, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist im Fall von Scheinselbstständigkeit ein solcher Vertrag nicht nichtig, sondern arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sind „unabhängig von einer möglichen Umgehungsabsicht“ direkt anwendbar (Az.: VII ZR 298/17).
Im Streitfall geht es um einen Lizenzvertrag für einen Immobilienvertrieb. Die Klägerin, die die Lizenz vergeben hat, macht Forderungen gegen einen Lizenznehmer geltend. Der wehrte dies unter anderem mit dem Argument ab, er sei nur scheinbar Selbstständig, tatsächlich ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu ... weiter lesen
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 13/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt.
Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich:
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin während eines Seminaraufenthalts im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) in einer Bildungs- und Ferienstätte einen Arbeitsunfall erlitten hat, als sie sich beim Spielen auf einem Hüpfkissen verletzte. Die im November 1998 geborene Klägerin begann nach Abschluss der Realschule ein FSJ, in dem sie in einem Alten- und Pflegeheim eingesetzt wurde. ... weiter lesen
Viele werden es bereits wissen: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zehn Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt, § 23 Abs. 1 KSchG. Ausnahmen gibt es ggf. für vor 2004 eingestellte Arbeitnehmer, die aber an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen. Wer also im sog. Kleinbetrieb tätig ist, kann – Sonderfälle wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc. ausgenommen - ohne jeden Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei lediglich die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Dies wurde und wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass im Kleinbetrieb es auf jeden einzelnen Mitarbeiter ankomme, so dass Leistungsdefizite ... weiter lesen
1. Soweit nicht ausnahmsweise eine Befristung ohne Sachgrund zulässig ist, bedarf die Befristung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich eines sachlichen Grundes, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorliegen muss.
2. Auch bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ist ein Sachgrund erforderlich. Als Sachgründe sind von der Rechtsprechung anerkannt: a. Vorübergehender Arbeitskraftbedarf, b. Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, c. Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (zum Beispiel bei Elternzeit), d. Eigenart der Arbeitsleistungen, e. Erprobung, Gründe in der Person des Arbeitnehmers (Aufenthaltserlaubnis, Aus- und Weiterbildung, Studium, ... weiter lesen