Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Mayen - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Hamburg (jur). Wenn der Körper streikt und Arbeitnehmer krank zu Hause bleiben, können sie nicht gleichzeitig ihrem Betrieb den Streik erklären. Der Arbeitgeber muss daher Lohnfortzahlung zahlen – auch dann, wenn die Gewerkschaft gleichzeitig oder nach Beginn der Krankheit zu einem Streik aufruft, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil das Arbeitsgericht Hamburg vom 16. Oktober 2013 (Az.: 27 Ca 184/13). Auch während eines bewilligten Urlaubs dürfe der Arbeitgeber nur dann von einer Streikteilnahme ausgehen, wenn sich der Arbeitnehmer aktiv am Streik beteiligt oder seine Teilnahme ausdrücklich erklärt. Diese Rechtsprechung gilt jedenfalls dann, wenn Krankheit oder ... weiter lesen
Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung für Teilzeitkräfte ? Die Klägerinnen sind bei dem beklagten Klinikum langjährig als medizinisch-technische Assistentinnen beschäftigt. Ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt die Hälfte der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit von derzeit 38,5 Stunden. Zu etwa 70 % ihrer Arbeitszeit arbeiten die Klägerinnen mit infektiösem Material. Bis einschließlich 1998 haben sie von dem beklagten Klinikum jährlich vier Tage Zusatzurlaub erhalten. Seit 1999 lehnt das beklagte Klinikum die Gewährung des Zusatzurlaubs ab. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die auf Erteilung des Zusatzurlaubs gerichteten Klagen abgewiesen. Die Revisionen der Klägerinnen blieben ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 03.12.2020 zum Aktenzeichen Sa 494/20 entschieden, dass eine vom Arbeitgeber berechtigterweise ausgesprochene Abmahnung nicht geeignet ist, die Verschleierung des nächsten Vertragspflichtverstoßes zu rechtfertigen. Die fristlose Kündigung ist nicht mangels eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB unwirksam. Die Tatsache, dass die vom Kläger falsch aufgeschriebene Arbeitszeit nur wenige Minuten von der real geleisteten Arbeitszeit abweicht, lässt den Vertragspflichtverstoß der Verschleierung des Fehlverhaltens nicht in einem milderen Licht erscheinen. Denn bei der Frage der Wirksamkeit einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kaufhof will bei Gehältern sparen Verschiedenen Pressemeldungen zufolge (u. a. Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2017) hat der Warenhauskonzern Kaufhof mit Verdi Gespräche aufgenommen zum Abschluss eines Beschäftigungssicherungsvertrages. Was zunächst für die Mitarbeiter gut klingt, ist tatsächlich ein neuer Tarifvertrag, der mit erheblichen Einschnitten für die Arbeitnehmer im Hinblick auf Gehalt und Arbeitszeiten verbunden wäre. Worauf sollten Arbeitnehmer in einer solchen Situation vorbereitet sein? Wie sollten sie reagieren? Regelungen für Arbeitnehmer kritisch Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, ... weiter lesen
Ein Interview Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: In der Regel ist es ja so, dass wir es bei der Beratung mit Arbeitnehmern zu tun haben, die sich gegen eine Kündigung ihres Arbeitsgebers zur Wehr setzen wollen. Was ist denn aber im umgekehrten Fall für Arbeitnehmer zu beachten, die von sich aus kündigen wollen? Fachanwalt Bredereck: Auch diese Situation ist aktuell gar nicht so selten, der Arbeitsmarkt sieht ja im Moment ganz gut aus und der ein oder andere Arbeitnehmer hat vielleicht verlockende Jobangebote in Aussicht. Wenn dann der neue potentielle Arbeitgeber schon etwas Druck macht und es ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Verhaltensbedingte Kündigung, wenn Arbeitnehmer Pflichten verletzt: Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen. In der Regel muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber vorher abgemahnt haben, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Eine Abmahnung kann jedoch entbehrlich sein, wenn es sich um eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers handelt. Ein solcher Fall kann etwa bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber, wie z.B. Diebstahl oder Betrug, gegeben sein. Sind die Verstöße dagegen nur von geringfügiger Natur, ... weiter lesen
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
Eine Verdachtskündigung ist nur möglich, wenn die Tat im Fall des Beweises eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde - Urteil des BAG vom 21.11.2013, 2 AZR 791/11 Unter einer sog. Verdachtskündigung versteht man den Fall, dass der Arbeitnehmer eines Verhaltens nur verdächtig ist, dieser Verdacht aber bereits so gravierend ist, dass er den Arbeitgeber berechtigt, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses als sog. Verdachtskündigung auszusprechen. Der Fall des BAG zur Verdachtskündigung In dem vom BAG entschiedenen Fall ging es eine seit fast 20 Jahren in einem Supermarkt beschäftigte Kassiererin, die in dem Verdacht stand, eine sog. Klüngelkasse angelegt zu ... weiter lesen
Berlin (jur). Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf noch nicht genommenen Urlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Er wandelt sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben um, wie das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 1. Dezember 2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 56 Ca 10968/15). Es schloss sich damit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an und stellte sich gegen die bislang gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin am Tag ihres Todes noch Anspruch auf 33 Tage Urlaub. Die Erben forderten eine Abgeltung dieses Anspruchs in Geld. 2011 hatte das BAG entschieden, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod des ... weiter lesen
• Am Anfang eines Mobbing-Prozesses steht regelmäßig ein ungelöster Konflikt. Kümmert sich niemand um die Bearbeitung des Konflikts, kann dieser zu Mobbing führen. • Der Betroffene wird zur Zielscheibe der Handlung der übrigen Beteiligten. Häufige Begleiterscheinungen sind die Einstellung der Kommunikation mit dem Mobbing-Opfer, die Erschwerung der Arbeit durch Kollegen, Vorgesetzte etc. und das Verbreiten von Gerüchten. • Im weiteren Mobbing-Prozess finden gravierende Änderungen statt. Das Mobbing-Opfer wird zum Außenseiter, das sozial gemieden wird. Das Mobbing-Opfer selbst verändert sich häufig (unbewusst) ebenfalls. • Am ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Aktuelle Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube, der wissen will, ob es sinnvoll ist, seine Schwerbehinderung oder den Grad der Behinderung in einer Bewerbung anzugeben. Was würdest du sagen? Fachanwalt Bredereck: So allgemein kann ich das gar nicht beantworten. Natürlich kann es für Arbeitnehmer schon problematisch werden, wenn sie ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben, weil sie dann unter Umständen schon gar nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden. So mancher Arbeitgeber wird da in Ansehung ... weiter lesen