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Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999.
Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Bankangestellte übersieht bei Prüfung einer Überweisung 222.222.222,22 € statt 62,40 € - Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsleistung und schwerwiegenden Fehlers nicht automatisch wirksam, Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2013, Az. 9 Sa 1315/12. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Ausgangslage:
Die Arbeitnehmerin war seit 26 Jahren bei der Bank beschäftigt und sollte Belege prüfen, die zuvor ihre Kollegen ausgefüllt hatten. Dies hat sie offensichtlich nur ganz flüchtig oder gar nicht getan, wie sich aus einer Analyse der entsprechenden Prüfgeschwindigkeit (603 Belege in 1,4 Sekunden) ergab. Aufgefallen ist die ... weiter lesen
Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich frühzeitig arbeitsuchend melden.
Aus § 38 Absatz 1 Sozialgesetzgesetzbuch III (SGB III) ergibt sich für Arbeitnehmer eine Meldepflicht, sobald diese von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kenntnis erhalte n.
Wenn der Arbeitnehmer gegen die Meldepflicht verstößt, vermindert eine Sperrzeit das spätere Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers .
Und damit das nicht passiert, treffen den Arbeitgeber nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB III Hinweispflichten .
Der Hinweis des Arbeitgebers muss enthalten:
frühzeitige Information der Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Bei regelmäßig mehr als zehn beschäftigten Mitarbeitern greift für den Arbeitnehmer der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Will der Arbeitgeber dann aufgrund einer Erkrankung des Arbeitnehmers kündigen (sog. krankheitsbedingte Kündigung), muss er die Voraussetzungen, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, einhalten. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben hat der Arbeitnehmer mit einer späteren Kündigungsschutzklage gute Aussichten auf Erfolg bzw. die Erzielung einer hohen Abfindung.
Ergibt sich die Arbeitsunfähigkeit des ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Thema Mobbing in deutschen Unternehmen.
Als immaterieller Schadensersatz ist der Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung aufgrund Mobbinghandlungen nicht pauschal zu beziffern. Es hängt stets von den Umständen des Einzelfalles, von der Intensität der Mobbinghandlungen und von der konkreten Wirkung der Mobbinghandlungen auf den betroffenen Arbeitnehmer ab.
Das Arbeitsgericht Cottbus hat beispielsweise in einem Urteil vom 8.7.2009 (Aktenzeichen: 7 Ca 1960/08) einem Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber systematisch durch verschiedene Mobbinghandlungen über einen längeren Zeitraum zur ... weiter lesen
1. Anders als Arbeitnehmer werden freie Mitarbeiter nicht in die Betriebsabläufe eingegliedert. Sie arbeiten, was die inhaltliche Gestaltung ihrer Tätigkeit angeht, frei von Weisungen.
2. Freie Mitarbeiter müssen sich selbst sozial absichern und sie sind auch für das Versteuern ihrer Einkünfte allein verantwortlich.
3. Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz.
4. Beschäftigt ein Arbeitgeber freie Mitarbeitern werden diese nicht im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz eingestellt. Es sei denn, die Tätigkeit unterscheidet sich nicht nennenswert von der Tätigkeit vergleichbarer Arbeitnehmer desselben Betriebes und eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die rechtliche Einordnung des Weihnachtsgeldes, welches zumeist anlässlich des Weihnachtsfestes gezahlt wird, ist dabei nicht immer einfach. Das Weihnachtsgeld wird häufig neben dem Gehalt als sogenannte Einmalzahlung gezahlt. Erforderlich ist hierfür zunächst eine Rechtsgrundlage. Liegt eine solche nicht vor, besteht auch kein Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes. Als Rechtsgrundlagen kommen der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung in Betracht. Ein Anspruch auf die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation kann ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.10.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 352/18 entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen verstößt.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 32/2019 vom 16.10.2019 ergibt sich:
Der Kläger ist bei der Beklagten als Zeitungszusteller beschäftigt. Arbeitsvertraglich ist er zur Belieferung von Abonnenten von Montag bis ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 02.05.2023 zum Aktenzeichen 8 Sa 594/22 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht beweisen konnte, dass der Arbeitgeber ihn dauerhaft und bezahlt freigestellt hat.
Aus der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 02.05.2023 ergibt sich:
Der Kläger war seit 1994 im Bereich der Grünpflege bei der beklagten Stadt tätig. Dieser war einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt und tarifvertraglich ordentlich unkündbar . Er verdiente zuletzt monatlich 3.200,00 Euro brutto. Im Jahr 2015 erfolgte eine Abordnung zum Ordnungsamt. Mit einstweiligem Verfügungsverfahren erreichte der Kläger, dass die Beendigung der Abordnung Ende 2015 unter der Voraussetzung einer ... weiter lesen
Auch in arbeitsrechtlichen Streitfällen kann das Verkehrsrecht durchaus eine Rolle spielen. Dies zeigt sich an einem Fall des Landesarbeitsgerichts Stuttgart. Dort ging es um einen Berufskraftfahrer, dem wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dem Berufskraftfahrer wurde wegen der entzogenen Fahrerlaubnis daraufhin gekündigt. Das Gericht hatte daher über die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu urteilen.
Ein verkehrswidriges Verhalten kann als arbeitsvertragswidriges Verhalten eine Kündigung hervorrufen und damit Ursache der Arbeitslosigkeit sein. Das LAG Stuttgart legte in seinem Urteil vom 08.06.2011 aber fest, dass eine Kündigung in einem solchen Fall nur dann wirksam ... weiter lesen
• Eine Krankheit liegt dann vor, wenn aus medizinischer Sicht ein so regelwidriger Körper- und Geisteszustand vorliegt, dass eine Heilbehandlung von Nöten ist. • Krankheit ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn ein Krankheitsfall den Arbeitnehmer objektiv daran hindert seine vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuführen oder wenn die Ausführung der Arbeit dem Heilungsprozess zuwiderläuft. • Für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, ist ein Arzt zu konsultieren, welcher nach objektiven Maßstäben die Krankheit zu bewerten hat. • Ist die Krankheit eines ... weiter lesen
Ist die Internetnutzung durch den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zulässig und wenn ja, in welchem Umfang? In der Folge wird auf die wichtigsten Aspekte zur Nutzung des Internets eingegangen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Maßgeblich für die Klärung der Frage, ob das Internet vom Arbeitnehmer während der Arbeitszeit genutzt werden darf, ist der Arbeitsvertrag. Sofern eine Nutzung vertraglich erlaubt ist, kann das Internet für private Zwecke benutzt werden, wenn nicht die Pflicht zur Arbeitsleistung verletzt wird.
Unzulässige Nutzung:
Eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten liegt dann ... weiter lesen