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Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 271/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin
Ausgangslage:
Personaldienstleister und Zeitarbeitsunternehmen suchen gezielt Personal für die Entleiherbetriebe. Fällt die Anforderung durch die Entleiher weg, wird der Arbeitnehmer also „abgemeldet“, dann stellt sich die Frage nach der weiteren Beschäftigung. Findet sich kein Anschlussauftrag für den einzelnen Arbeitnehmer, dann liegt der Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung nahe. So auch im vorliegenden Fall. Der Arbeitnehmer hat gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben und sich auf die fehlende ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Warenhaus Karstadt mit Hauptsitz in Essen ist eines der traditionsreichen deutschen Großunternehmen. Bereits vor 2 Jahren war der Konzern jedoch wegen finanzieller Probleme in die Schlagzeilen geraten. Nachdem der Konzern Insolvenz anmelden musste, hatte ein Investor die Warenhauskette gekauft. Fortan ruhte die ganze Hoffnung auf ihm. Die schon damals zu befürchtende Entlassung vieler Angestellter schien damit erst einmal nicht mehr notwendig zu sein. Die Mitarbeiter des Konzerns sollen zur Unterstützung der Sanierung des Unternehmens auf Teile ... weiter lesen
• Nach dem Berufsbildungsgesetz zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. • Zwar wird im Berufsbildungsgesetz die berufliche Fortbildung an verschiedenen Stellen erwähnt, tatsächlich aber nicht geregelt. Die besonderen gesetzlichen Vorschriften über die Berufsausbildung finden daher keine Anwendung auf Maßnahmen der beruflichen Fortbildung. • Für die Maßnahmen der Fortbildung sind daher Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen maßgeblich soweit diese vorhanden, und auf den Arbeitnehmer anwendbar sind. In der Regel schließen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Laut Focus online Artikel vom 30.11.2011 plant Deutschlands größter Versicherungskonzern, die Allianz, ab 2012 etwa 400 Stellen abzubauen. Die davon betroffenen 340 Mitarbeiter des Berliner Posteingangszentrums der Allianz sollen in eine konzerneigne Gesellschaft wechseln können. Was erwartet diese Mitarbeiter bei einem Arbeitsplatzwechsel? Was ist ihnen zu raten?
Zwei Szenarien sind denkbar. 1. Den Arbeitnehmern wird angeboten, in die andere konzerneigene Gesellschaft zu wechseln. 2. Es findet ein Betriebsübergang statt und ein Betriebsteil – hier das Posteingangszentrum – wird durch ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung will der kanadische Konzern Bombardier im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 7000 Stellen weltweit streichen. Gemäß einer Pressemitteilung von Bombardier betrifft dies auch 3200 Stellen der Zugsparte von Bombardier (Bombardier Transportation), die ihren Sitz in Berlin hat. Demnach können auch deutsche Arbeitnehmer betroffen sein. Laut der Pressemitteilung, welche im Rahmen des finanziellen Ergebnisberichts des 4. Quartals und des endenden Jahres zum 31.12.2015 (Pressemitteilung zu finden als: Bombardier Announces Financial ... weiter lesen
RWE will bis 2016 weitere 6750 Stellen abbauen. Der derzeit gültige Kündigungsschutz soll nicht verlängert werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Pressemeldungen zufolge, z.B. Spiegel online vom 14.11.2013, will RWE mehr Stellen abbauen als bisher bekannt und schließt nunmehr auch Kündigungen nicht aus. Bis 2016 sollen 6750 Arbeitsplätze wegfallen. Betroffen seien Arbeitsplätze in der Stromerzeugung, in der Verwaltung und bei der Ökostromtochter Innogy. Allein in Deutschland sollen 4700 Arbeitsplätze wegfallen.
Dem Vernehmen nach will man auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten und den Abbau ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Vorsicht bei der Verwendung
In einem Muster lassen sich nicht alle Fragen klären, die ihm Einzelfall relevant sein können. Arbeitnehmern sollte bewusst sein, dass ein Aufhebungsvertrag für sie oftmals mit erheblichen Nachteilen (z. B. Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld) einhergeht. Bevor man einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, empfiehlt es sich daher dringend, einen spezialisierten Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu konsultieren.
Vorschlag für einen Musteraufhebungsvertrag
1.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger aus oder nimmt eine Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines Kindes Elternzeit, so bietet sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages mit der Vertretungskraft an. Eine derartige Befristung kann mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bedarf der Beschäftigung nur vorübergehend ist. Es muss also der klassische Vertretungsfall vorliegen.
Für Unsicherheit hat die Frage gesorgt, ob und wie häufig mit Sachgrund befristete Arbeitsverhältnisse ... weiter lesen
• Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Voraussetzung ist, dass ein dringender betrieblicher Grund vorliegt. Ein solcher liegt regelmäßig dann vor, wenn einer oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen. • Die Einschätzung, ob ein Arbeitsplatz wegfällt, liegt in der Macht des Arbeitgebers. Gerichtlich ist diese Entscheidung nur eingeschränkt überprüfbar. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer nicht an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder zu anderen Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden kann. • Wenn der Arbeitgeber nicht alle Arbeitnehmer kündigt, muss er eine Sozialauswahl ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Arbeitet der Arbeitnehmer in einem sog. Kleinbetrieb, findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Ein solcher Kleinbetrieb liegt dann vor, wenn regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beim Arbeitgeber beschäftigt sind. Der Arbeitgeber kann dann mangels Kündigungsschutzes ohne Angabe von Gründen kündigen.
Kündigungen im Kleinbetrieb können unwirksam sein
Dennoch können Kündigungen im Kleinbetrieb unter gewissen Voraussetzungen auch unwirksam sein. Als Unwirksamkeitsgründe kommen nach der ... weiter lesen
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich anfechtbar. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem derartigen „Vertrag" Rechte herleiten.
Doch auch hierzulande wird mitunter Zwang angewendet, um einen widerspenstigen Arbeitnehmer zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu bewegen. Wie im Film geht es dabei eher selten zu. Es werden subtile Methoden angewendet. Manch ein Arbeitgeber droht, den Arbeitnehmer in der Branche madig zu machen. Ein anderer droht, seine ... weiter lesen
Der Kläger war als Bauarbeiter im Betrieb eines Hoch- und Tiefbauunternehmens tätig. Über das Vermögen seines Arbeitgebers ist im Dezember 1996 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Der Gesamtvollstreckungsverwalter stellte den Kläger am 1. Dezember 1996 zunächst "unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche" von der Arbeitsleistung frei. Der Kläger blieb daraufhin der Arbeit fern und meldete sich arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich im April 1997 beendet. Der Verwalter trug in die Lohnnachweiskarten, die für das Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft geführt werden, die entstandenen Urlaubsansprüche ein und bescheinigte im Teil C für 1996 als "gewährt" 19 Urlaubstage sowie 4.171,74 DM Urlaubsvergütung und für ... weiter lesen