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Aachen (jur). Ein Streit mit dem Ehepartner des Arbeitnehmers rechtfertigt nicht die Kündigung des Beschäftigten. Das hat dass Arbeitsgericht Aachen mit einem am Mittwoch, 25. November 2015, veröffentlichten Urteil im Fall einer Arzthelferin entschieden (Az.: 2 Ca 1170/15).
Die Helferin war bei einem Orthopäden beschäftigt. Zu ihrem Geburtstag gratulierte der Arzt Anfang 2015 noch mit einem Geschenkgutschein; dabei dankte er auch für ihren Einsatz.
Unterdessen hatte der Ehemann der Arzthelferin mit dem Orthopäden einen Werkvertrag für Umbauarbeiten in der Praxis und in der Privatwohnung abgeschlossen. Im März 2015 kam es zu einem heftigen Streit über den abzurechnenden ... weiter lesen
Straßburg (jur). Nutzen Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen einen Internet-Messenger-Dienst, dürfen Arbeitgeber diese Kommunikation nicht heimlich überwachen. Werden Beschäftigte nicht vorab über die Überwachung informiert, stellt dies ein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens dar, urteilte am Dienstag, 5. September 2017, die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 61496/08).
Das Gericht hob damit das vorhergehende Urteil der Kleinen Kammer vom 12. Januar 2016 auf (Az.: 61496/08, JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). Damit bekam ein gekündigter rumänischer Verkaufsleiter eines in Bukarest ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitszeugnis für spätere Bewerbungen wichtig: Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses eines früheren Arbeitgebers für die Erfolgsaussichten späterer Bewerbung sollte nicht unterschätzt werden. Ein vorteilhaftes Arbeitszeugnis ist oftmals maßgebliche Voraussetzung dafür, dass man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird. Grund genug also, genau darauf zu achten, dass man auch ein Zeugnis erhält, dass einmal später wirklich weiterhilft.
Formulierungen im Arbeitszeugnis genau überprüfen: Zunächst einmal hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines ... weiter lesen
E in Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Immer wieder liest man von Umfragen, nach denen die Mehrzahl der Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit oder über Feiertage wie aktuell zu Weihnachten für ihren Arbeitgeber erreichbar ist. Viele Mitarbeiter zeigen sich demnach bereit, ans Telefon zu gehen, wenn der Chef anruft, oder auch E-Mails, SMS etc. zu beantworten. Aber müssen sie das eigentlich?
Klare Trennung von Arbeitszeit und Ruhezeit: Im Arbeitsrecht wird klar zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit differenziert. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in diesem Zusammenhang, wie lange Arbeitnehmer am Stück arbeiten dürfen und wie lang entsprechende ... weiter lesen
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist.
In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war.
Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein ... weiter lesen
Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind ggf. kein wissenschaftliches Personal im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetz - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt die befristete Anstellung von wissenschaftlichem und künstlerischen Hochschulpersonal für insgesamt zwölf Jahre. In dieser Zeit sollen die Hochschulabsolventen die Gelegenheit erhalten, zunächst ihre Doktorarbeit zu schreiben und danach u.U. die sog. Habilitationsschrift. So soll die Befähigung erreicht werden, Professor zu werden. Sind Kinder unter 18 Jahre zu betreuen, können sich die Fristen noch verlängern.
Was aber passiert mit Personal, das ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen. Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, riskiert er eine Sperrzeit von der ... weiter lesen
Die Haribo -Holding GmbH & Co. KG ist ein deutscher Süßwarenkonzern.[3][4] Bekanntestes Produkt sind die bereits zwei Jahre nach der Unternehmensgründung 1922 von Hans Riegel erfundenen, zur Abgrenzung von Konkurrenzprodukten Goldbären genannten Gummibärchen.
Der Firmensitz befand sich bis 2018 im Bonner Stadtteil Kessenich; im Mai 2019 wurde er in die Gemeinde Grafschaft in Rheinland-Pfalz verlegt.
Am 06.11.2020 teilte HARIBO mit, das Werk vollständig zu schließen.
Die Produktion wurde vor Weihnachten bereits eingestellt.
Die Suche nach einem Investor, der möglicherweise die Arbeitnehmer von HARIBO übernimmt, verlief bisher ohne Erfolg .
Am ... weiter lesen
Unter einer Kündigungsschutzklage versteht man eine Klage vor dem Arbeitsgericht mit der der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz durchgesetzt werden soll.
Kündigungsschutzklage Antrag
Der Arbeitnehmer muss Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.
Kündigungsschutzklage Frist
Mit dem Zugang der Kündigung beginnt die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage zu laufen. Diese Frist beträgt 3 Wochen . Binnen dieser kurzen Frist ist die Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht anhängig zu machen.
Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ... weiter lesen
Immer wieder werden Arbeitnehmer gekündigt, die entweder nicht die im Betrieb übliche Leistung erbringen oder bei ihrer Arbeit überdurchschnittlich viele Fehler machen. Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig. • Der Arbeitnehmer hat über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittliche Leistungen erbracht. Er hat also z.B. entweder weniger produziert oder erheblich mehr Fehler gemacht als der Durchschnitt der Arbeitnehmer im Betrieb. • Der Arbeitnehmer ist nach seinen persönlichen Fähigkeiten zu einer besseren Leistung in der Lage. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 17.1.2008 – 2 AZR ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Wollen Arbeitgeber einen Betrieb verkaufen, müssen sie die betroffenen Arbeitnehmer richtig und vollständig darüber informieren. Andernfalls können die Arbeitnehmer noch lange später dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber widersprechen, urteilte am Mittwoch, 14. Oktober 2015, das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (Az.: 1 Sa 733/15).
Bei einem sogenannten Betriebsübergang gehen üblich auch die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Die Arbeitnehmer können dem allerdings innerhalb eines Monats widersprechen. Häufig kann dann allerdings der Arbeitgeber kündigen, weil er keine ... weiter lesen
Aufgrund des demographischen Wandels und des immer späteren Renteneintritts müssen Arbeitnehmer inzwischen auch in einem vergleichsweise hohen Alter noch arbeiten. Daher kommt es immer öfter vor, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre bisherige Tätigkeit auszuüben, aber eine andere Aufgabe im Betrieb des Arbeitgebers übernehmen könnten. Aber ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, dem erkrankten Arbeitnehmer einen leidensgerechten Arbeitsplatz zuzuweisen und dafür dann einen anderen zu versetzen?
Die Antwort hierauf lautet wie so oft: „Es kommt darauf an“. Zunächst ist zu prüfen, welche Tätigkeiten dem Arbeitnehmer ... weiter lesen