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Wenn man von seinem Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben überreicht bekommt, ist es zunächst das Wichtigste, einen kühlen Kopf zu bewahren. Viele Arbeitnehmer weigern sich z.B. bei einer persönlichen Übergabe des Kündigungsschreibens, den Empfang der Kündigung zu bestätigen, weil sie Angst haben, dadurch die Rechtmäßigkeit der Kündigung anzuerkennen. Diese Sorge ist unberechtigt, wenn tatsächlich nur der Empfang der Kündigung bestätigt wird (" erhalten am ... " ). Allerdings sollte man in jedem Fall sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, aufsuchen und mit ihm über die ... weiter lesen
Bürgenhaftung des Bauunternehmers nach § 1 a AEntG Der Kläger ist portugiesischer Staatsangehöriger. Er war als Bauarbeiter bei einem portugiesischen Bauunternehmen beschäftigt, das für das beklagte Generalunternehmen Bauarbeiten auf einer Baustelle in Berlin ausführte. Mit seiner Klage verlangt der Kläger restliche Arbeitsvergütung von seinem portugiesischen Vertragsarbeitgeber sowie von dem beklagten Generalunternehmen. Der Beklagte hafte hierfür gemäß § 1 a AEntG wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Das Arbeitsgericht hat das portugiesische Bauunternehmen durch rechtskräftiges Versäumnisurteil antragsgemäß zur Zahlung verurteilt. Die gegen das beklagte Generalunternehmen gerichtete Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich. ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat durch Urteil eine Berufung eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, der wegen massiver Beleidigungen per WhatsApp fristlos gekündigt wurde. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württembergs vom 06.12.2019 ergibt sich: Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1996 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet. Die beklagte Daimler AG hat am 4. Juni 2018 eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Daimler AG stützt die Kündigung auf massive Beleidigungen eines türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens (u.a.“hässlicher Türke“, ... weiter lesen
Die Beklagte ist eine diakonische Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung mit zuletzt ca. 3.000 Beschäftigten. Der 1955 geborene Kläger ist bei ihr seit 1984 als Angestellter im erzieherischen Dienst tätig. Mit ihm war - wie früher mit allen anderen Arbeitnehmern auch - arbeitsvertraglich die Geltung des BAT vereinbart. Im Jahre 1991 trat die Beklagte dem Verband Kirchlicher und Diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA) bei. Seitdem vereinbart sie mit neu eingestellten Arbeitnehmern die Geltung des Kirchlichen Angestelltentarifvertrages für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche Nordelbien (KAT-NEK). 1998 schloß der VKDA mit mehreren Gewerkschaften zur Vermeidung von 160 betriebsbedingten Kündigungen einen auf ... weiter lesen
Die Corona -Pandemie macht auch vor der Liftfahrtindustrie keinen Halt und viele Unternehmen haben mit großen Umsatzeinbußen zu kämpfen. Auch Diehl Aviation baut Arbeitsplätze ab . Die Diehl Aviation Holding GmbH mit Stammsitz in Nürnberg, ist ein Teilkonzern der Diehl-Gruppe, welcher die überwiegend zivilen Luftfahrtaktivitäten der Diehl-Gruppe bündelt. Im Jahr 2021 sollen 1.400 Arbeitnehmer eingespart werden und deren Arbeitsplätze wegfallen. Damit streicht Diehl Aviation 1/3 aller Arbeitsplätze des Unternehmens. Die Einsparungen betreffen alle Standorte , wobei Schließungen ganzer Standorte bisher nicht bekannt sind. Viele ... weiter lesen
Die beklagte Arbeitgeberin gehörte dem Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie Saarland e.V. seit 1980 an. Dessen Satzung bestimmt eine Frist von sechs Monaten zum Jahresschluss für die Beendigung der Mitgliedschaft. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1999 kündigte die Beklagte ihre Mitgliedschaft „zum nächst möglichen Zeitpunkt“. Darauf hin teilte der Arbeitgeberverband mit, dieser Termin sei nach der Satzung der 31. Dezember 2000. Die Klägerin ist eine tarifgebundene Arbeitnehmerin der Beklagten. Sie verlangte von ihr die Weitergabe einer am 15. Mai 2000 vereinbarten und zum 1. August 2000 in Kraft getretenen Tariflohnerhöhung. Das hat die Beklagte abgelehnt. Sie sei nicht mehr tarifgebunden gewesen. Ihre Verbandsmitgliedschaft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Compliance Manager sollen Rechtsverstöße, insbesondere Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens, gegen geltendes Recht verhindern. Handelt ein Compliance-Manager objektiv rechtswidrig und wusste um die Rechtswidrigkeit seines Handelns, so kann eine Kündigung wohl zulässig sein, so das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 18.02.2010, Az. 38 Ca 12879/09. Allerdings treffe die Beweislast den Arbeitgeber, wenn der Betroffene keine juristische Ausbildung habe oder andere Mitarbeiter seiner Arbeitsgruppe, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag Aus dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber ergeben sich neben der Pflicht, seine Arbeitsleistung zu erbringen, auch sog. Nebenpflichten. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss auf die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass er sich nicht abwertend über seinen Arbeitgeber äußert. Treuepflicht im öffentlichen Dienst Wenn man nun im Bereich des öffentlichen Dienstes beschäftigt ist, kann sich daraus wiederum zu einem gewissen Grad eine ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 15.10.2020 zum Aktenzeichen 11 Sa 799/19 entschieden, dass die Kündigung eines Bergmanns, der als Arbeiter unter Tage auf dem Bergwerk Prosper-Haniel beschäftigt war, unwirksam ist. Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 15.10.2020 ergibt sich: Der Kläger war seit dem 01.09.1997 bei der Beklagten, einem Unternehmen des Steinkohlebergbaus, als Arbeiter unter Tage auf dem Bergwerk Prosper-Haniel beschäftigt. Das Bergwerk stellte im September 2018 als letztes Steinkohlenbergwerk in der Bundesrepublik Deutschland die Kohlenförderung ein. Seitdem fanden Aufräumungsarbeiten, das sog. „Rauben“, statt. Im Anschluss daran war ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999. Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Wenn ein Betrieb oder eine Abteilung geschlossen wird und Arbeitsplätze wegfallen, kann der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer nicht direkt kündigen, sondern muss gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 b) des Kündigungsschutzgesetzes prüfen, ob diese in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden können. Er muss also schauen, ob es in seinem Betrieb oder dem Betrieb einer anderen verbundenen Gesellschaft freie Arbeitsplätze gibt, auf die er die Arbeitnehmer versetzen kann. Soweit er ihnen dazu eine andere, nicht ihrem Arbeitsvertrag entsprechende Aufgabe zuweisen muss, ist eine sog. Änderungskündigung als milderes Mittel gegenüber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen. Am Freitag, 04.04.2014 findet im Deutschen Bundestag eine Veranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion zum Thema statt. Ich werde an der Podiumsdiskussion teilnehmen. Nachfolgend meine Positionen zum Thema Mobbing: Thesen: Allein die Tatsache, dass jemand in der Lage ist, den in Deutschland vorgesehenen Schutz für Mobbingopfer wahrzunehmen, spricht dagegen, dass es sich um ein echtes Mobbingopfer handelt. Mobbingopfer werden irgendwann krank und verschwinden ebenso geräuschlos wie dauerhaft vom Arbeitsmarkt in die sozialen Sicherungssysteme. Der vom Gesetzgeber unterlassene Schutz kostet den ... weiter lesen