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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sein notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 22. März 2016 – 5 Ca 2806/15 –, juris.
Wer als Arbeitnehmer scheinbar ganz privat im Internet unterwegs ist, kann im Fall einer Straftat trotzdem eine Kündigung erhalten, wie ein aktueller Fall zeigt, den das Arbeitsgericht Herne entschieden hat.
Was ist passiert?
Der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall hatte in seinem Facebook-Account (mit seinem regulären Namen) seinen Arbeitgeber namentlich angegeben, der an oberster Stelle in seinem Profil zu sehen war. In der Folge kommentierte der Betroffenen dann einen Beitrag des Fernsehsenders n-tv auf Facebook, in ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Um der für eine Abmahnung zwingend erforderlichen Warnfunktion zu genügen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Abmahnung deutlich zum Ausdruck bringen, dass er für den Fall weiterer Vertragspflichtverletzungen den Inhalt (drohende Änderungskündigung) oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses (drohende Beendigungskündigung) als gefährdet ansieht.
Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber konkrete Maßnahmen benennt. Das Bundesarbeitsgericht lässt auch die Androhung „arbeitsrechtliche Schritte“ ausreichen, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass damit auch die Beendigung gemeint sein kann. ... weiter lesen
Selbst wenn in einem Unternehmen die private Internetnutzung grundsätzlich gestattet ist, sollten Arbeitnehmer hiervon nur in begrenztem Umfang und nur in den Pausen Gebrauch machen. Das gilt sowohl für privaten E-Mail-Verkehr, wie auch für die Nutzung sozialer Netzwerke (Facebook, Linkedin, Xing). Es gilt auch für das Führen privater Telefongespräche.
Mit Urteil vom 31.5.2010 hat Landesarbeitsgericht Niedersachsen (AZ: 12 Sa 875/09) die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis bereits seit 32 Jahren bestand, für rechtens erklärt. Der Arbeitnehmer hatte während der Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Wenn Auftraggeber freie Mitarbeiter beschäftigen, hat dies den Vorzug, dass für diese grundsätzlich kein Kündigungsschutz greift. Das gilt allerdings nicht uneingeschränkt:
Vertrag enthält Kündigungsfristen
In den Verträgen finden sich in der Regel Kündigungsfristen, ansonsten ergeben sie sich aus dem Gesetz. Dieser Kündigungsschutz greift aber eben nur im Hinblick auf die Kündigungsfrist. Freien Mitarbeitern ist aber oftmals relativ gleich, ob sie nun einen Monat früher oder später gehen müssen. Spannend wäre dagegen für freie Mitarbeiter, wenn ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Medienberichten zufolge wird der Mannheimer Bau- und Dienstleistungskonzern Bilfinger unter seinem Vorstand Roland Koch weltweit 1240 Stellen in der Verwaltung abbauen. Unklar ist wie das geschehen soll.
Häufig werden Mitarbeitern in solchen Situationen lukrative Aufhebungsverträge angeboten. Insbesondere über die Höhe der Abfindung versuchen die Arbeitgeber, Arbeitnehmer zum Vertragsschluss zu locken. Gelegentlich wird die weitere Abwicklung eines solchen Vertrages für den Arbeitnehmer aber zum Fiasko.
Die Höhe der Abfindung schmilzt schnell durch steuerliche Abzüge, Sperrzeit oder Ruhezeit beim ... weiter lesen
Der über 55 Jahre alte Kläger ist seit 1980 bei dem beklagten Einzelhandelsunternehmen beschäftigt. Als Kommissionierer hat er die Aufgabe, mit Hilfe eines Förderfahrzeugs Warengebinde aus Regalen zu ziehen und in Behälter zu verladen. Die Beklagte zahlt neben dem Grundlohn eine Prämie, wenn der Arbeitnehmer eine "Normalleistung 1,0" übertrifft. Nach Darstellung der Beklagten erreichte der Kläger über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nur zwischen 0,52 und 0,59 der "Normalleistung" und unterschritt die Durchschnittsleistung um 40 bis 50 vH. Nachdem die Beklagte den Kläger in zwei Abmahnungen erfolglos aufgefordert hatte, mindestens eine Leistung von 100 vH zu erzielen, kündigte sie das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. ... weiter lesen
Vor dem Lübecker Arbeitsgericht musste ein gekündigter Arbeitnehmer eine enttäuschende Niederlage einstecken. Seine Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg. Nicht etwa, weil die Kündigung berechtigt gewesen wäre, bis zu dieser Prüfung kamen die Richter gar nicht erst. Stattdessen hatte der Anwalt des Klägers die Klage nicht den erforderlichen Formvorschriften entsprechend eingereicht. Das Gericht befand die Klageschrift als nicht wirksam eingegangen und wies die Klage ab (ArbG Lübeck, Entscheidung v. 10.10.2018 - 6 ca 2050/18).
Über die Kündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklagen kommen sehr häufig vor. Arbeitnehmer können sich so gegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Wirksame betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwer
Eine Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen kann sich unter verschiedenen Gesichtspunkten ergeben. Das Verfahren, das Arbeitgeber hier zu beachten haben, ist äußerst kompliziert. Für Arbeitnehmer bestehen deshalb gute Erfolgsaussichten, bei einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung jedenfalls eine hohe Abfindung zu erzielen.
Arbeitgeber muss mangelnde Beschäftigungsmöglichkeit nachweisen
Der Arbeitgeber muss nämlich zunächst beweisen können, dass er den Arbeitnehmer nicht mehr im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Sofortige anwaltliche Beratung notwendig
Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhält und vermutet, dass dies im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Straftat erfolgt, sollte sich unbedingt sofort in arbeits- und strafrechtliche Beratung begeben. Die Kündigung kann im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Daneben droht aber auch noch eine Strafverfolgung.
Strategie schwierig
Die günstigste Strategie ist stark vom Einzelfall abhängig. Fehler können hier sehr weitreichende Konsequenzen haben. Wer im Kündigungsschutzverfahren schweigt, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Für Abfindung Kündigungsschutzklage erheben:
Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung bekommen hat, sollte umgehend Kündigungsschutzklage erheben, sofern das Kündigungsschutzgesetz bei ihm Anwendung findet (Voraussetzung: regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beim Arbeitgeber beschäftigt). Eine Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, festzustellen, dass die Kündigung unwirksam war. Immer wieder stellen Arbeitnehmer dann die Frage, was das Ganze soll, wenn sie doch überhaupt nicht mehr für den Arbeitgeber tätig werden wollen. Häufig kommt es ihnen dann ja ... weiter lesen
In Deutschland sind Kündigungen von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber gesetzlich geregelt und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein. Es gibt verschiedene Gründe, die einen Arbeitgeber dazu berechtigen, einem Arbeitnehmer zu kündigen. Diese Gründe sind im Arbeitsrecht festgelegt und dienen dem Schutz beider Seiten , sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers . In diesem Ratgeber werde ich genauer darauf eingehen, wann ein Arbeitgeber in Deutschland einem Arbeitnehmer kündigen kann.
Grundsätzlich besteht in Deutschland ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer , um diese vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. Dieser Kündigungsschutz ... weiter lesen