Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Neisse Malxetal zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Nach § 43 Abs. 3 BetrVG kommt eine außerordentliche Betriebsversammlung entweder auf Veranlassung des Betriebsrats oder auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens 1/4 der wahlberechtigten Arbeitnehmer eines Betriebes zustande. Die außerordentliche Betriebsversammlung findet gemäß § 44 BetrVG im Gegensatz zur ordentlichen, die vierteljährig einberufen wird, grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit statt, es sei denn sie wurde auf Wunsch des Arbeitgebers einberufen.
Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit – Unterlassungsanspruch:
Bei der Einberufung und ... weiter lesen
Arbeitnehmer, die für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidieren oder vorgeschlagen werden, sind keine Wahlbewerber. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 -.
Ausgangslage:
Gemäß § 103 Betriebsverfassungsgesetz bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so muss der Arbeitgeber vor der Kündigung zunächst ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht durchführen. ... weiter lesen
Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Es kommt ja immer wieder vor, dass Arbeitnehmer beobachten, wie in ihrem Betrieb etwas nicht ganz rechtens abläuft. Mit einer Strafanzeige ließe sich da ja durchaus Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Wie siehst du ein solches Vorgehen?
Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck: Ich bin da immer sehr zurückhaltend. Ich habe auch regelmäßig mit Arbeitnehmern zu tun, häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens, die eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erwägen. Ich rate dann immer zur Vorsicht, zumindest ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Anspruch auf Elternzeit: Um sich in den ersten Jahren nach der Geburt ausreichend um sein Kind kümmern zu können, besteht für Arbeitnehmer, Mütter und Väter, ein Anspruch auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. Zu diesem Zweck muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit ein entsprechender Antrag gestellt werden, in dem auch die Dauer der Elternzeit angegeben wird. Bis zu drei Jahre Elternzeit kann man pro Kind nehmen. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es dafür nicht.
Kündigungsschutz während der Elternzeit: Sobald die Elternzeit verlangt ... weiter lesen
In einer Entscheidung vom 24.8.2016 (5 AZR 703/15) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit einer Ausschlussklausel unter Berücksichtigung der Problematik Mindestentgelt befasst.
Im Arbeitsvertrag der Parteien war vereinbart, dass die beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, verfallen, wenn Sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Bei Ablehnung oder Nichtäußerung der Gegenpartei sollte binnen zwei Wochen nach der Geltendmachung Verfall eintreten, wenn der Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf gerichtlich geltend gemacht ... weiter lesen
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) im Fall „Emily" zeigt seine Wirkung: In einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichtes Bonn wurde die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG zur Frage der Kündigung bei Diebstahl / Unterschlagung geringwertiger Sachen aufgegriffen und ausdrücklich bestätigt.
I. Vorgeschichte: Das BAG hatte hat wie bekannt in seiner Entscheidung vom 10.06.2010 im Fall „Emily" den bisherigen Grundsatz nachhaltig in Frage gestellt, nach dem bei Straftaten des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, insbesondere bei Eigentumsdelikten, eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers auch dann rechtmäßig ist, wenn sich der Rechtsverstoß des ... weiter lesen
Die Klägerin war bei den Beklagten als Sachbearbeiterin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch der Klägerin. In dem Arbeitszeugnis beurteilten die Beklagten Führung und Leistung der Klägerin und bescheinigten ihr, sie habe die übertragenen Aufgaben immer zuverlässig und gewissenhaft zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Die Klägerin hat das Zeugnis als unvollständig beanstandet und verlangt, folgende Schlußformel aufzunehmen:
Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau H. alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Das Landesarbeitsgericht hat einen Anspruch der Klägerin auf eine Erklärung der Beklagten, ihr Ausscheiden werde bedauert, verneint. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen mit Änderungskündigung: Die Änderungskündigung ermöglicht dem Arbeitgeber eine einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers. Er spricht dabei eine Kündigung aus, dies aber verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu veränderten Bedingungen fortzusetzen. Interessant wird das für den Arbeitgeber immer dann, wenn sich der Arbeitnehmer nicht von sich aus auf die gewünschter Änderung durch eine Vereinbarung einlässt und diese auch nicht von seinem Weisungsrecht umfasst ist. Das ist oftmals ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung will der kanadische Konzern Bombardier im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 7000 Stellen weltweit streichen. Gemäß einer Pressemitteilung von Bombardier betrifft dies auch 3200 Stellen der Zugsparte von Bombardier (Bombardier Transportation), die ihren Sitz in Berlin hat. Demnach können auch deutsche Arbeitnehmer betroffen sein. Laut der Pressemitteilung, welche im Rahmen des finanziellen Ergebnisberichts des 4. Quartals und des endenden Jahres zum 31.12.2015 (Pressemitteilung zu finden als: Bombardier Announces Financial ... weiter lesen
Köln (jur). Der WDR-Redakteur Jürgen Döschner-Schülke kann von seinem Sender keinen Schadenersatz von mindestens 75.000 Euro „wegen Nichtbeschäftigung“ verlangen. Es habe vom Westdeutschen Rundfunk kein „faktisches Arbeitsverbot“ gegeben, entschied das Arbeitsgericht Köln in einem am Donnerstag, 13. April 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 18 Ca 5765/22).
Döschner-Schülke arbeitet seit April 1984 beim WDR. Er war von 1999 bis 2002 Korrespondent und Studioleiter im ARD-Hörfunkstudio Moskau und kam danach zurück zur Hörfunk-Wirtschaftsredaktion in Köln. Er galt als „ARD-Energieexperte“ und berichtete unter anderem über die Risiken eines Krieges im Umfeld von Atomkraftanlagen oder äußerte sich auch kritisch zur ... weiter lesen
Müssen unternehmensintern Versetzungen vorgenommen werden, darf der Kreis der in Frage kommenden Arbeitnehmer nicht auf ehemals befristet beschäftigte eingegrenzt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch bei dienstlichen Versetzungen hat der Arbeitgeber einige Dinge zu beachten. Das Bundesarbeitsgericht entschied (Az.: 10 AZR 915/12), dass die Grundsätze billigen Ermessens auch in bei Versetzungen eingehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin gegen ihre Versetzung geklagt. Sie war zunächst in einem ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste. Der Kläger war Assistenzarzt in der Privatklinik der Beklagten. Zusätzlich zu seiner wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden leistete er regelmäßig wöchentlich einen Bereitschaftsdienst von 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages und zweiwöchentlich einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst. Die Vergütung der Bereitschaftsdienste war im Arbeitsvertrag mit einem gegenüber der Normalvergütung erhöhten Stundensatz vereinbart, wobei "als Basis 8,25 Stunden bzw. 13,2 Stunden zugrunde gelegt" wurden. Die Beklagte zahlte auf Grund dieser Regelung für die Dauer eines Bereitschaftsdienstes im Ergebnis etwa 68 % der Vergütung der regulären ... weiter lesen