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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Beschäftigt der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Selbst wenn der Arbeitnehmer längerfristig seine geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, darf der Arbeitgeber nur unter Beachtung der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Voraussetzungen für eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis kündigen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, droht im Falle einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers die Niederlage, bzw. eine empfindlich hohe Abfindung vor dem ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters kann sich auch auf den Zeitpunkt des Betriebsrentenanspruchs auswirken. Ist die Betriebsrente an den Erhalt der gesetzlichen Altersrente gekoppelt, kann diese bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auch erst später beansprucht werden, urteilte am Dienstag, 13. Januar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 894/12). Maßgeblich sei hierfür der Wortlaut der jeweiligen Versorgungsordnung. Geklagt hatte eine heute 55-jährige Mitarbeiterin der Ärztekammer Nordrhein. In ihren „Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung“ von 1991 bot die Ärztekammer ihren Beschäftigten eine ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Viele Fragen, die häufig von Arbeitnehmern gestellt werden, betreffen die Arbeitszeit. Was zählt eigentlich dazu? Fachanwalt Bredereck: Eine erste Erklärung findet man im Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, und zwar in § 2. Demnach ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Das ist erst einmal wenig überraschend, darauf wäre man wohl auch noch so gekommen. Maximilian Renger: Was gibt es denn für Fälle bzw. Konstellationen, in denen die Frage von Beginn, Ende usw. der Arbeitszeit ... weiter lesen
Als Arbeitgeber in Deutschland ist es wichtig, die gesetzlichen Kündigungsfristen zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 622 geregelt und hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab. Grundsätzlich gilt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber in Deutschland mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats beträgt. Diese Frist gilt für Arbeitnehmer , die sich noch in der Probezeit befinden oder deren Betriebszugehörigkeit weniger als zwei Jahre beträgt. Für Arbeitnehmer , die länger als zwei Jahre im Unternehmen tätig ... weiter lesen
Sind Sie nach überstandener Probezeit vor Kündigungen geschützt? Die unterschiedliche Bedeutung von Probezeit und Kündigungsschutz ist oft unklar. Daher eine kurze Übersicht zu den verschiedenen Regelungsbereichen. Die Probezeit regelt nach deutschem Arbeitsrecht eine Zeit in der das Arbeitsverhältnis mit einer, gegenüber der sonstigen Kündigungsfrist, verkürzten Frist beendet werden kann. Die Kündigungsfrist selbst kann sich aus dem Gesetz, aber auch einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Die gesetzliche Regelung sieht hier eine Probezeitkündigungsfrist von 2 Wochen vor. In der Regel wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Wird die Probezeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Das Leistungsvermögen nimmt bei Arbeitnehmern im höheren Alter im Vergleich zu jüngeren Kollegen oftmals ab. Deswegen müssen sich ältere Arbeitnehmer aber in der Regel keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen. Kündigungsschutz Bei mehr als zehn regelmäßig im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitern greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz für ältere Arbeitnehmer ganz genauso wie für jüngere. Als zulässige Kündigungsgründe scheiden dann sowohl das Alter als die altersbedingt verminderte Leistungsfähigkeit aus. ... weiter lesen
Laut aktuellen Presseberichten (Berliner Morgenpost von Ostern 2011) hat die Berliner Stadtreinigung (BSR) Arbeitskräfte als Hilfsarbeiter über Jahre nur mit Tagesverträgen beschäftigt. Der (vermeintliche) Vorteil für die BSR laut Berliner Morgenpost: Sie musste keine Sozialversicherungsabgaben zahlen und konnte den Beschäftigen gleich in bar auszahlen. Weiterer (vermeintlicher) Vorteil: Dem „Tagelöhner" muss nicht gekündigt werden. Die BSR scheint sich zu erhoffen, die lästigen Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens einzusparen. Welche Rechte hat ein saisonal oder über Jahre beschäftigte Hilfskraft? Kann sich ein „Tagelöhner" in solchen Fällen ... weiter lesen
Wenn ein sog. Betriebsübergang vorliegt, also ein Betrieb von einem anderen Unternehmer übernommen wird, gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch vom alten auf den neuen Inhaber über. Dies ist auch möglich bei dem Übergang eines Betriebsteils. Dass man hierbei aber genau auf die Details achten muss, macht das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.01.2012, AZ 17 Sa 61/11 deutlich. In diesem Fall ging es um einen Betrieb, der umfassende Sicherheitsdienstleistungen für einen großen Betrieb erbrachte, nämlich Betriebsschutz- und Objektleitung, Sicherheitsleitstelle, Besucherempfang, Ausweismanagement, Parkplatzverwaltung, Schließsysteme, vorbeugender Brandschutz, ... weiter lesen
Manchmal überstürzen sich die Ereignisse. Es beginnt mit einem schnell einberufenen Meeting, es kann aber auch der Zuruf auf dem Flur sein. Wie immer auch kommuniziert, ist die Quintessenz die Gleiche: Wir würden uns gerne von Ihnen trennen. Dies kann der mehr oder weniger offen kommunizierte Trennungswunsch sein oder die Übergabe einer Kündigung. Am Ende stehen der Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlungen . Sie sind Führungskraft? Personalleiter/in, Senior Vice President…… Sie sind es gewohnt Entscheidungen über andere zu treffen und plötzlich wird eine Entscheidung über Sie getroffen. Meist ist diese Mitteilung sehr überraschend. Die Ereignisse im Kopf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, sollten sich Arbeitnehmer regelmäßig mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren. Auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr zu retten ist, eine Abfindung (Regelabfindung ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) ist regelmäßig drin. Arbeitnehmer, die keine Rechtschutzversicherung haben, scheuen oft das Kostenrisiko. In der Regel ist das unberechtigt. Wer wirklich kein Geld hat, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Alle anderen sollten in der Regel das Geld investieren. Doch wie hoch sind die Kosten für eine ... weiter lesen
• Es ist möglich, dass der Arbeitgeber im Falle einer betriebsbedingten Kündigung dem gekündigten Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben verbindlich eine Abfindung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr anbietet. Zeiträume von mehr als sechs Monaten sind dabei auf ein volles Jahr aufzurunden. • Zum Entstehen des Abfindungsanspruchs muss der Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweisen, dass er die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse stützt und der Arbeitnehmer die Abfindung beanspruchen kann, wenn er nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage erhebt. • Arbeitnehmer, die gegen ihre Kündigung klagen, haben ... weiter lesen
1. Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Aus dieser Definition ergeben sich zahlreiche Abgrenzungsprobleme. Scheinselbständige z.B. sind Arbeitnehmer. 2. So gelten Auszubildende, Heimarbeiter, Geschäftsführer, Handelsvertreter und freie Mitarbeiter nicht als Arbeitnehmer, obwohl – teils nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift – bestimmte arbeitsrechtliche Regeln auch auf diese Personengruppen angewandt werden. 3. Zur Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes gehören zum Beispiel auch die Rechtsstreitigkeiten ... weiter lesen