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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ausgangslage
Die Nutzung der EDV im Betrieb ist häufig nur unzureichend geregelt. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz gibt Veranlassung, auf die erheblichen arbeitsrechtlichen Risiken beim Zugang zum Internet im Arbeitsverhältnis hinzuweisen. Nach der obigen Entscheidung kann die (auch unbewußte) Installation von Schadsoftware beim privaten Herunterladen von Software am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Die Entscheidung (LArbG Mainz, Urteil vom 11.12.2015, 5 Sa 10/15):
Im Streit stand im Wesentlichen die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber stützte die Kündigung darauf, dass der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit
Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die Anfälligkeit für Scheinselbstständigkeit naturgemäß besonders hoch ist (z. B. Transport und Logistik, Bauwirtschaft und IT-Bereich), noch deutlich höher einzuschätzen sein.
Warum sind verschiedene Branchen unterschiedlich anfällig für Scheinselbstständigkeit? ... weiter lesen
Ein gelernter Maler war bei einem Zeitarbeitsunternehmen als Produktionshelfer / Hilfskraft eingesetzt und wurde von Februar bis April 2007 bei einer Kundin zu Malerarbeiten eingesetzt, die allerdings kein Maler- und Lackiererbetrieb war. Die Arbeitgeberin zahlte für die dort geleisteten Stunden den vereinbarten Stundenlohn von EUR 7,00 brutto. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass ihm ein Stundenlohn von EUR 7,85 zustehe nach dem Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk, und forderte eine entsprechende zusätzliche Zahlung.
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 21.10.2009, AZ 5 AZR 951/08, dass ihm diese nicht zusteht. Die dritte Verordnung über ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Für Arbeitgeber kann ein Aufhebungsvertrag verschiedene Vorteile bieten. In diesem Ratgeber möchte ich einige dieser Vorteile näher erläutern.
Zeit- und Kostenersparnis: Durch einen Aufhebungsvertrag können langwierige Kündigungsfristen vermieden werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, da keine Abfindungszahlungen geleistet werden müssen.
Flexibilität: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitgeber , schnell und unkompliziert Mitarbeiter freizusetzen, ohne sich an gesetzliche Kündigungsfristen halten zu müssen. Dies kann besonders in ... weiter lesen
Ein kirchlicher Arbeitgeber darf einer Arbeitnehmerin verbieten, ein Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen - BAG vom 24.09.2014, 5 AZR 611/12
Die Frage, ob Frauen muslimischen Glaubens an ihrem Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen dürfen, beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte. Soweit die Arbeitgeberin eine kirchliche Einrichtung ist gehen ihre Interessen vor.
Der Fall mit dem Kopftuch
Die Arbeitnehmerin war bereits seit 14 Jahren bei einem Krankenhaus als Krankenschwester angestellt. Im Arbeitsvertrag wurde auf den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in der Fassung für die kirchlichen Einrichtungen in Westfalen verwiesen. Die Kleiderordnung sah vor, dass die Arbeitnehmer ... weiter lesen
Wissenschaftliches Personal ist oft nur befristet angestellt. Einschlägig ist hier das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das in § 2 Abs. 1 eine befristete Anstellung bis zu neun Jahren erlaubt. Der Zeitraum kann sogar noch verlängert werden kann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährige Kinder hat. In dieser Zeit sollen die Arbeitnehmer ihre Habilitationsschrift schreiben, also Befähigung erwerben können, um dann später selbst Hochschullehrer zu werden.
§ 2 Abs. 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erlaubt eine befristete Anstellung aber auch, wenn eine sog. Drittmittelfinanzierung vorliegt, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 05.03.2013 (Az. 1 AZR 417/12) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass in Betriebsvereinbarungen festgesetzte Altersgrenzen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in welchem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, nicht diskriminierend und daher auch voll wirksam sind. Vorliegend wurde dem Kläger wohl gekündigt, als er das 65. Lebensjahr erreichte, welches in der Gesamtbetriebsvereinbarung seines Betriebes ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 15 Sa 1496/19 entschieden, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos rechtsunwirksam ist.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich:
Das Land Brandenburg hatte das Arbeitsverhältnis gekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass der Lehrer Tattoos mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie den Symbolen „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“ trägt. Es hat die Kündigung u.a. darauf gestützt, der Kläger weise eine rechtsextreme Gesinnung auf und sei deshalb ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Bei einer Behinderung des Betriebsrats in seiner Tätigkeit durch den Arbeitgeber hat letzterer einen Unterlassungsanspruch. Der Arbeitgeber kann sich in Extremfällen sogar strafbar machen. Der Betriebsrat muss dafür nicht unbedingt direkt in seiner Tätigkeit beeinträchtigt werden. Auch Äußerungen gegenüber der Belegschaft können indirekt eine unzulässige Behinderung darstellen. Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat demnach nicht diskreditieren. Auch ist es unzulässig, den Mitarbeitern mit Nachteilen zu drohen, wenn sie an einer Betriebsversammlung teilnehmen.
Der angekündigte ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das von ihm als vertragswidrig beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsverletzungen lediglich pauschal umschrieben werden.
Beispiel nicht ausreichend: „Sie kommen immer wieder zu spät.“ Beispiel ausreichend: „Sie sind am 14.8.2013 um 8.45 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl der Dienstbeginn bereits um 8.30 Uhr war.“
Die pauschale Darlegung ist allerdings dann ausreichend, wenn dem Arbeitnehmer der konkrete Vorwurf bereits aus einem vorangegangenen Gespräch oder einem früheren Schreiben bekannt war.
Praxistipp Arbeitgeber: Beschreiben Sie das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der ... weiter lesen
Hamburg (jur). Wenn der Körper streikt und Arbeitnehmer krank zu Hause bleiben, können sie nicht gleichzeitig ihrem Betrieb den Streik erklären. Der Arbeitgeber muss daher Lohnfortzahlung zahlen – auch dann, wenn die Gewerkschaft gleichzeitig oder nach Beginn der Krankheit zu einem Streik aufruft, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil das Arbeitsgericht Hamburg vom 16. Oktober 2013 (Az.: 27 Ca 184/13).
Auch während eines bewilligten Urlaubs dürfe der Arbeitgeber nur dann von einer Streikteilnahme ausgehen, wenn sich der Arbeitnehmer aktiv am Streik beteiligt oder seine Teilnahme ausdrücklich erklärt. Diese Rechtsprechung gilt jedenfalls dann, wenn Krankheit oder ... weiter lesen
• Für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, ist dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das dieser ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. • Die gesetzlichen Regelungen stellen Rahmenbedingungen dar, es ist möglich durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag besser gestellt zu werden. • Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Umfang der zu leistenden Arbeitszeit. • Die Höhe des Feiertagsentgelts richtet sich nach der Arbeitsvergütung, welche der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte, d.h. der Feiertag ... weiter lesen