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Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits in den ersten drei Monaten seit dem Inkrafttreten hat das Gesetz für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Die Gerichte werden zunehmend mit Streitigkeiten um die Anwendung des Gesetzes befasst. Mit dieser Reihe werden die ersten in der Praxis aufgetretenen Anwendungsprobleme behandelt. Fachanwalt Bredereck: Das MiLoG haben wir in einer ersten Reihe schon theoretisch behandelt. Was sind die zentralen Aussagen des MiLoG? Fachanwalt Dineiger: Mit dem Gesetz über den Mindestlohn wurde ... weiter lesen
Hat der Arbeitnehmer einer Abmahnung erteilt, gelangt diese zur Personalakte und bleibt solange Bestandteil dieser Akte, bis sie der Arbeitgeber aus der Personalakte entfernt oder das Arbeitsverhältnis endet. Verhält sich der Arbeitnehmer nach der Abmahnung einwandfrei stellt sich für ihn häufig die Frage, ob er nicht einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber die Abmahnung nach einer gewissen Zeit aus der Personalakte entfernt. Im Falle einer berechtigten Abmahnung stellt sich diese Frage meist nach zwei bis drei Jahren. Danach - so eine verbreitete Meinung - könnte man wohl einen solchen Anspruch geltend machen. Dass dem nicht so ist hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom ... weiter lesen
Bekanntlich ist es bei einem Betriebsübergang, also der Übernahme des Betriebes durch einen Erwerber, oft schwierig zu beurteilen, ob und wenn ja wie sich der Inhalt der Arbeitsverhältnisses verändert. Ein solcher Fall ist Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012, 4 AZR 321/10 geworden. In diesem Fall waren sowohl die ursprüngliche Erwerberin als auch die später klagende Arbeitnehmerin Mitglied im Arbeitgeberverband bzw. Gewerkschaft. Der Tarifvertrag galt also zwischen ihnen unmittelbar und zwingend im Sinne des § 4 TVG. Die Arbeitgeberin hatte wirtschaftliche Probleme und verhandelte im Jahr 2004 mit der Gewerkschaft einen sog. Sanierungstarifvertrag, der einen Verzicht ... weiter lesen
Im März teilte BP seinen Arbeitnehmern noch ermutigend mit, dass die Jobs in der Corona-Pandemie für die kommenden drei Monate sicher seien. Nun kommt die Wende. BP kündigt an jeden 7. Arbeitsplatz abzubauen und damit insgesamt fast 10.000 Arbeitsplätze . BP mit Sitz in London beschäftigt weltweit 70.000 Arbeitnehmer . An welchen Standorten die Stellen abgebaut werden, wurde noch nicht entschieden, aber ausschließlich Jobs in der Verwaltung sollen wegfallen. Überproportional betroffen sei dabei die Führungsebene. Bis zum Ende des Jahres soll der Stellenabbau vollzogen werden. Zudem müssen leitende Mitarbeiter auf Gehaltserhöhungen 2020 ... weiter lesen
Öffentlicher Dienst - Kein Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Grundlage landesgesetzlicher Regelung ( ArbG Dresden, Urteil vom 03. März 2010, 4 Ca 2850/08 - nicht rechtskräftig) Der Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist bei dem Beklagten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern beim Regierungspräsidium D. als Referentin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestimmt sich nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-0) vom 10.12.1990 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in ... weiter lesen
Gleicher Zugang zum Beförderungsamt für Angestellte und Beamte? Der Kläger war im Beitrittsgebiet als Diplomlehrer tätig. Ihm ist vom beklagten Land die Befähigung zur Laufbahn eines Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern zuerkannt. Seit 1993 nimmt er kommissarisch die Aufgaben des Pädagogischen Koordinators an der A.-Oberschule wahr. 1996 wurde diese Stelle für beamtete und angestellte Lehrer ausgeschrieben. In der Ausschreibung heißt es: "Nachweis der Befähigung zur Laufbahn des Studienrats oder Zugang dazu nach § 24 a Schullaufbahnverordnung (SchulLV)." Nach § 24 a SchulLV kann ein Eingangsamt der Laufbahn des Studienrats einem Lehrer mit der Laufbahnbefähigung des Klägers verliehen werden. Das ... weiter lesen
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung Der beklagte Verein ist eine Unterstützungskasse, die die Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer eines großen westdeutschen Automobilherstellers zu erfüllen hat. Der Kläger war im Automobilwerk seit 1976 als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Seit dem 1. Februar 1995 ist er erwerbsunfähig. Neben der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht er von dem Beklagten eine betriebliche Invalidenrente. Für alle Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1993 eingestellt wurden, sieht die Versorgungsregelung vor, daß die Invalidenrente für die ersten zehn Dienstjahre 10 % der pensionsfähigen Bezüge beträgt; für die folgenden Dienstjahre sollen Arbeiter ... weiter lesen
Das katholische Gymnasium Mariengarden in Borken in Nordrhein-Westfalen, bzw. der dahinterstehende Oblatenorden in Mainz, hat die Einstellungszusage an einen Referendar, der als Lehrer in den Fächern Englisch und Biologie an die Schule wechseln wollte, zurückgezogen, als bekannt wurde, dass der angehende Lehrer homosexuell ist und zeitnah seinen Lebensgefährten heiraten will. Die katholischen Entscheider begründen dies damit, dass die Heirat eines Mannes nicht in das Wertebild der katholischen Kirche passe. Während der angehende Lehrer seit der Änderung des § 1353 Abs. 1 BGB für sich in Anspruch nehmen kann, seinen Lebensgefährten ebenso zu heiraten wie heterosexuelle Paare, beruft ... weiter lesen
Urlaubsverfall Den Urlaubsanspruch , den Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dem Arbeitsvertrag , Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erhalten, ist als Jahresurlaub ausgestaltet. Am Jahresende muss der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich aufgebraucht sein. Das Bundesurlaubsgesetz fordert in § 7 Abs. 3 hier vom Arbeitnehmer ausdrücklich: Der Jahresurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub aber nicht oder nicht vollständig genommen, verfällt er zum Jahresende . Das Europarecht und der Europäische Gerichtshof haben der deutschen arbeitsrechtlichen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: So erklärte das Gericht in jüngster Vergangenheit zwar, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen, jedoch auch, dass diese Ansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. In anderen Verfahren stellte es klar, dass die kurze Zweimonatsfrist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Diskriminierung unbedingt einzuhalten sei. Nicht nur im Falle der Kündigung, die innerhalb von nur drei Wochen nach ihrem Zugang in schriftlicher Form mithilfe einer ... weiter lesen
Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach seiner Auflösung Die Antragsteller vertraten den bei der Arbeitgeberin gebildeten dreiköpfigen Betriebsrat als Rechtsanwälte in mehreren betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht. Auf Veranlassung der Arbeitgeberin schieden alle drei Betriebsratsmitglieder am 30. April 1998 durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung aus ihrem Arbeitsverhältnis aus. Ersatzmitglieder gab es nicht. Ein neuer Betriebsrat wurde nicht gewählt. Nachdem die Arbeitgeberin es abgelehnt hatte, die in den arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren durch die Tätigkeit der Antragsteller entstandenen Honorarforderungen auszugleichen, ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Wann kann der Arbeitnehmer wegen Mobbings Schadensersatz verlangen? Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung setzt folgendes für einen Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Mobbings voraus: I. Vorliegen einer so genannten Mobbinghandlung. II. Es muss ein sogenannter Fortsetzungszusammenhang gegeben sein. III. Der Schädiger muss vorsätzlich handeln, das heißt mit den fortgesetzten Mobbinghandlungen einen Nachteil beim gemobbten Arbeitnehmer bezwecken wollen. IV. Durch die fortgesetzten Mobbinghandlungen muss das allgemeine Persönlichkeitsrecht des ... weiter lesen