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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Massiver Stellenabbau bei Siemens: Viel ist in den vergangenen Tagen berichtet worden über den Stellenabbau bei Siemens. 6.900 Stellen sollen weltweit wegfallen, in Berlin soll es den Meldungen zufolge knapp 900 Mitarbeiter treffen. Für Berlin wurden zuletzt nach Berichten des Tagesspiegel vom 18.11.2017 auch betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr ausgeschlossen. Neben zahlreichen Protesten der Mitarbeiter regt sich dagegen nun auch Widerstand seitens des Betriebsrats und der IG Metall, die sich auf das Abkommen Radolfzell II berufen.
A usschluss betriebsbedingter Kündigungen durch Radolfzell II? Das Abkommen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Versuche, die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen, sind gefährlich
Arbeitgeber versuchen in der Praxis oftmals, eine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes dadurch zu vermeiden, dass sie freie Mitarbeiter beschäftigen. Das kann schnell nach hinten losgehen.
Ein Fallbeispiel
In einem Catering-Betrieb hat der Arbeitgeber insgesamt neun Mitarbeiter als Arbeitnehmer beschäftigt. Das Kündigungsschutzgesetz ist damit nicht anwendbar und der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern jederzeit eine Kündigung aussprechen ohne eine Kündigungsgrund zu benötigen. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Pressemeldungen zufolge will der französische Reifenbauer Michelin sein Werk in Oranienburg schließen. Das Werk der auf die Rundumerneuerung von Reifen spezialisierten Michelin-Tochter Pneu Laurent solle bis Ende 2016 dichtmachen. Den 180 Beschäftigten solle eine "passende Lösung angeboten werden, so Michelin. Das sollten die betroffenen Arbeitnehmer jetzt beachten.
Auch wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, bedeutet dies in der Praxis nicht, dass auf Arbeitnehmer nicht ein erheblicher Druck aufgebaut wird, das Unternehmen freiwillig zu verlassen. Hierzu werden Arbeitnehmern ... weiter lesen
• Aufgrund seines Weisungs- oder auch Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb näher bestimmen.
• Dies gilt nur, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
• Der Arbeitgeber darf nur Weisungen erteilen, die billigem Ermessen entsprechen. Dazu gehört, dass alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden.
• Sind die Grundsätze der Billigkeit gewahrt und wendet sich der Betroffene etwa nicht gegen die ... weiter lesen
Ein Interview von Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Gerade in den Sommermonaten suchen Saisonbetriebe händeringend Arbeitskräfte. Sehr häufig werden diese Arbeitsstellen aber nur als „Minijob“ oder auf geringfügiger Basis angeboten. Das Interview beleuchtet Vor-und Nachteile.
Philipp Modrach: Du hast in einer größeren Frauenzeitschrift einen Gastartikel zur Saisonarbeit in Eisdielen und in der Landwirtschaft verfasst. Überraschenderweise hast Du Dich sehr viel weniger kritisch geäußert, als ich gedacht hätte. Gibt es denn bei dieser Beschäftigung wirklich Vorteile? ... weiter lesen
Der Kläger war bei einem Unternehmen der Druckindustrie in Köln als Arbeiter in der Abteilung "Verarbeitung und Versand" beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterlag kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit - der Kläger gehört der IG Medien an, das Unternehmen dem Verband der Druckindustrie - den Tarifverträgen für die Druckindustrie. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, daß "im übrigen die Bestimmungen des jeweiligen Manteltarifvertrags der Druckindustrie" anzuwenden sind. Der Teil des innerbetrieblichen Transportes, in welchem der Kläger eingesetzt war, ging im Wege des rechtsgeschäftlichen Betriebsteilüberganges auf die Beklagte über; auch das Arbeitsverhältnis des Klägers ging auf die Beklagte über. Die Beklagte ist kraft ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.08.2020 zum Aktenzeichen 21 Sa 1900/19 entschieden, dass einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin der geforderte Mindestlohn ausgehend von einer täglichen Arbeitszeit von 21 Stunden zuzusprechen war.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 20/2020 vom 17.08.2020 ergibt sich:
Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. ... weiter lesen
Hamburg (jur). Wenn der Körper streikt und Arbeitnehmer krank zu Hause bleiben, können sie nicht gleichzeitig ihrem Betrieb den Streik erklären. Der Arbeitgeber muss daher Lohnfortzahlung zahlen – auch dann, wenn die Gewerkschaft gleichzeitig oder nach Beginn der Krankheit zu einem Streik aufruft, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil das Arbeitsgericht Hamburg vom 16. Oktober 2013 (Az.: 27 Ca 184/13).
Auch während eines bewilligten Urlaubs dürfe der Arbeitgeber nur dann von einer Streikteilnahme ausgehen, wenn sich der Arbeitnehmer aktiv am Streik beteiligt oder seine Teilnahme ausdrücklich erklärt. Diese Rechtsprechung gilt jedenfalls dann, wenn Krankheit oder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Für Abfindung Kündigungsschutzklage erheben:
Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung bekommen hat, sollte umgehend Kündigungsschutzklage erheben, sofern das Kündigungsschutzgesetz bei ihm Anwendung findet (Voraussetzung: regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beim Arbeitgeber beschäftigt). Eine Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, festzustellen, dass die Kündigung unwirksam war. Immer wieder stellen Arbeitnehmer dann die Frage, was das Ganze soll, wenn sie doch überhaupt nicht mehr für den Arbeitgeber tätig werden wollen. Häufig kommt es ihnen dann ja ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt auf dem Frankfurter Flughafen mehrere Einzelhandelsgeschäfte. Sie beauftragte ein Sicherheitsunternehmen, durch Einsatz von Testkäufern u. a. das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kunden sowie die Einhaltung von Kassenvorschriften und eines Rauchverbots zu überwachen. Dabei wurde der Betriebsrat nicht beteiligt. Er hält den Einsatz der Testkäufer für eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Der Betriebsrat hat deshalb von der Arbeitgeberin verlangt, den Einsatz der Testkäufer zu unterlassen. Die Vorinstanzen haben den Antrag abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte keinen Erfolg. Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG verneint. Eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Auch wenn ein freier Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht in der Firm verrichtet, kann er trotzdem als Scheinselbstständiger eingestuft werden. Viele Auftraggeber gehen fälschlicherweise vom Gegenteil aus.
Auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein:
Es kommt für die Beurteilung, ob ein freier Mitarbeiter eigentlich als scheinselbstständig und somit als Arbeitnehmer einzustufen ist, nicht maßgeblich auf den Ort an, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Bei einem Tätigwerden im Home-Office ist der Beschäftigte zwar nicht so sehr in den Betrieb eingegliedert und auch die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Ursprünglich war beim französischen Atomkonzern Areva noch ein Stellenabbau von 1300 Jobs in Deutschland geplant, wie das Handelsblatt am 19.11.11 berichtete. Mit diesen Sparplänen reagierte der Konzern auf den Beschluss der Bundesregierung, aus der Atomenergie auszusteigen. Neuen Berichten des Handelsblatts zufolge soll sich die Lage des Konzerns nun aber geändert haben. Areva steht kurz davor den Zuschlag für zwei Windkraftprojekte in Deutschland zu bekommen. Mit der geändert Auftragslage steigt auch der Bedarf an Mitarbeitern.
Sollte es dennoch zu Kündigungen kommen, folgen hier ... weiter lesen