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Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.09.2008, 1 AZR 972/08, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2014, 1 BvR 3185/09
Die Gewerkschaft verdi hat ein neues Arbeitskampf-Mittel gefunden, nämlich so genannte Flashmob-Aktionen, die nur in der Einzelhandelsbranche denkbar sind. Personen, die an solchen Aktionen teilnehmen möchten, können hierbei den Gewerkschaften ihre Mobilfunknummer mitteilen, z.B. als Reaktion auf ein sog. virtuelles Flugblatt. Im Falle eines Arbeitskampfes werden sie per SMS gebeten eine bestimmte Einzelhandelsfiliale aufzusuchen, in der Streikbrecher arbeiten. Sie sollen dort durch den Einkauf von etlichen Pfennigartikeln die Kasse blockieren oder aber Einkaufswagen voll beladen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
In einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter sollten keine Elemente eines Arbeitsvertrags auftauchen. Zahlreiche Auftraggeber unterliegen aber dem Irrtum, dass durch perfekt aufgesetzte Verträge das Risiko der Scheinselbstständigkeit komplett ausgeschlossen werden kann. Sie investieren dann dabei eine Menge Zeit und Geld, einen rechtssicheren Ausschluss der Scheinselbstständigkeit erreichen sie damit aber nicht. Richtig ist, dass der Ausgangspunkt einer jeden Prüfung der entsprechende Vertrag ist, in dem deshalb keine arbeitsvertraglichen Elemente (Urlaub, Pausen, Krankmeldung etc.) enthalten sein sollten. Wenn ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es ... weiter lesen
Erfurt (jur). Sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsansprüche offen, muss der Arbeitnehmer eine finanzielle Abgeltung spätestens bis Ablauf der drei nachfolgenden Kalenderjahre geltend machen. Hier greift die entsprechende gesetzliche Verjährung, urteilte am Dienstag, 31. Januar 2023, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 456/20). Nach einem weiteren Urteil können die Tarifparteien auch andere Fristen vereinbaren (Az.: 9 AZR 244/20). Beide Entscheidungen gelten nur, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig dazu aufgefordert hatte, den Urlaub zu nehmen.
Im ersten Fall konnte danach ein Fluglehrer aus Niedersachsen einen Teilerfolg erzielen. Seine 2010 aufgenommene ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Anzahl der Überstunden, die Arbeitnehmer in Deutschland jährlich leisten, ist enorm. Um die 1,7 Milliarden sollen es z.B. im Jahr 2016 laut eines Berichts der Zeit gewesen sein. Die Mehrheit dieser Überstunden bleibt unvergütet. Einer der Hauptgründe dafür dürfte die freiwillige Motivation der Arbeitnehmer sein, Überstunden zu leisten, um sich beim Arbeitgeber hervorzutun. Problematisch wird es aber immer dann, wenn ein Arbeitnehmer eigentlich schon überlastet ist und dann auch noch die Vorgabe vom Arbeitgeber erhält, Überstunden zu leisten, um etwa den Ausfall eines Kollegen zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, müssen schnell darauf reagieren. Wichtige Fristen beginnen mit Zugang der Kündigung zu laufen. Wenn der Arbeitnehmer diese Fristen nicht einhält, kann das vor allem in finanzieller Hinsicht sehr ärgerlich sein. In der Folge erläutere ich einige der wichtigsten Fristen.
Zurückweisung der Kündigung innerhalb weniger Tage:
Wenn der Arbeitgeber einen Vertreter zur Kündigung bevollmächtigt hat, aber die Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, können Arbeitnehmer unter ... weiter lesen
Bürgenhaftung des Bauunternehmers nach § 1 a AEntG
Der Kläger ist portugiesischer Staatsangehöriger. Er war als Bauarbeiter bei einem portugiesischen Bauunternehmen beschäftigt, das für das beklagte Generalunternehmen Bauarbeiten auf einer Baustelle in Berlin ausführte. Mit seiner Klage verlangt der Kläger restliche Arbeitsvergütung von seinem portugiesischen Vertragsarbeitgeber sowie von dem beklagten Generalunternehmen. Der Beklagte hafte hierfür gemäß § 1 a AEntG wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Das Arbeitsgericht hat das portugiesische Bauunternehmen durch rechtskräftiges Versäumnisurteil antragsgemäß zur Zahlung verurteilt. Die gegen das beklagte Generalunternehmen gerichtete Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich. ... weiter lesen
Sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern herrscht der weit verbreitete Irrglaube, man müsse bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich innerhalb von drei Tagen den Krankenschein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Damit habe der Arbeitnehmer seine Pflichten erfüllt.
Das ist unzutreffend. Gem. § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Unverzüglich heißt, sobald es dem Arbeitnehmer zumutbar möglich ist.
Das bedeutet in der Praxis: Wenn der Arbeitnehmer morgens mit einer schweren Erkältung aufwacht, muss er sofort ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Heute geht es um das Thema Teilzeit und die Frage, wann Arbeitnehmer eigentlich Teilzeit arbeiten können. Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitarbeit?
Fachanwalt Bredereck: Ein solcher Anspruch auf Teilzeitarbeit kann sich aus § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ergeben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dafür muss zunächst das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate Bestand haben. Einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bereits vor Ablauf dieser sechs Monate zu stellen, wäre ... weiter lesen
Verfall von Urlaubsansprüchen am Jahresende – nur noch wenn Arbeitgeber ordnungsgemäß über Urlaub informiert und belehrt hat
Neues Urteil
Wenige Monate nach einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verfällt.
Nach dem Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts verfällt der Urlaub nur dann, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Dies soll nur dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch informiert hat, ihn ... weiter lesen
• Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers, so kann er vom Arbeitgeber Berichtigung des Zeugnisses verlangen. • Im Klageantrag muss der Arbeitnehmer klären, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis erteilt haben möchte. • Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ein neues Zeugnis ausgestellt wird, wenn es o falsche Tatsachen, o falsche Beurteilungen oder o formelle Fehler enthält. • Der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch auch vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Dabei sind die Gerichte befugt, das Zeugnis zu überprüfen, und gegebenenfalls neu zu formulieren. • Der Anspruch auf Berichtigung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist, wie der Name schon vermuten lässt, von vornherein nur auf eine bestimmte Zeit geschlossen. Kann der Vertrag auch schon vor Ablauf dieser Zeit vom Arbeitgeber gekündigt werden?
Ordentliche Kündigung: Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages ist für beide Parteien grundsätzlich ausgeschlossen. Das sagt § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ausdrücklich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Klausel im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag das vorsieht. ... weiter lesen