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Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.10.2020 zum Aktenzeichen 42 Ga 13034/20 entschieden, dass eine Arbeitnehmerin bei ihrer Arbeit als Flugsicherheitsassistentin am Flughafen nicht statt eines Mund-Nasen-Schutzes einen Gesichtsschutzschirm tragen darf.
Aus Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2020 vom 18.12.2020 ergibt sich:
Das ArbG Berlin hat die Klage im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes abgewiesen und die Pflicht zum Tragen eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Mund-Nasen-Schutzes bestätigt.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts trifft den Arbeitgeber die Pflicht, die Beschäftigten und das Publikum am Flughafen vor Infektionen zu schützen. Ein ... weiter lesen
• Eine Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die zu erheblichen Änderungen der Umstände führt, unter denen die Arbeitsleistung zu erbringen ist. • Eine Versetzung liegt speziell dann vor, wenn sich der Arbeitsbereich in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht ändert. Regelmäßig liegt eine Versetzung auch dann vor, wenn der Arbeitsplatz gewechselt wird, z.B. wenn der Verkäufer eines Bekleidungshauses von der Herrenabteilung dauerhaft in die Damenabteilung wechselt. Eine Versetzung liegt auch immer dann vor, wenn ein Arbeitsbereich an einem anderen Ort zugewiesen wird oder innerhalb eines Konzerns der Betrieb gewechselt werden soll. ... weiter lesen
Ich hatte bereits über das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26.02.2009, AZ 29 Ca 422/08 berichtet, wonach die Durchführung eines betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements bei einer längeren oder wiederholten Erkrankung eines Arbeitnehmers anzuraten ist, bevor eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen wird.
Dies ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.09.2010, 2 AZR 88/09, auch dann der Fall, wenn in dem Betrieb des Arbeitgebers kein Betriebsrat existiert. Zwar sehe § 84 Abs. 2 SGB IX vor, dass der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung in Sinne des § 93 SGB IX, also dem Betriebs- oder auch dem Personalrat, die Möglichkeiten zu klären hat, wie die ... weiter lesen
Wir nehmen eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 22.06.2016, 4 Sa 5/16) zum Anlaß diese Frage zu thematisieren. In der Entscheidung des LAG hatte ein Arbeitnehmer ein Emoticon benutzt und in einem Chat mit einem Schweinchen Emoticon einen Vorgesetzten als fettes „Schwein“ bezeichnet. Der Arbeitgeber sprach die fristlose Kündigung aus.
In der Entscheidung hält das LAG ausdrücklich fest, dass es eine Beleidigung sieht. Dennoch war die Kündigung nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter eine Betriebszugehörigkeit von 16 Jahren hatte und sich in dieser Zeit keine nennenswerten Vorfälle ereigneten.
Bleibt die Frage: Kann ein Kommentar in ... weiter lesen
• Arbeitnehmer können bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer plötzlich aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit zu garantieren.
• Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit und die Erforderlichkeit der Maßnahmen vorzulegen.
• Das unvorhergesehene Erfordernis der Pflege naher ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21. März 2013 – 7 Sa 261/12 –.
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und der Diskussion um Tricks der Arbeitgeber diesen zu umgehen, kam auch die Frage auf, ob es Arbeitgebern gestattet ist, z.B. Standzeit der Taxis beim Warten auf Kunden oder Zeiten der LKWs auf Fähren als Pausenzeiten und damit nicht als Arbeitszeit zu werten. Hier sind viele Fragen offen, einige aber auch nicht. Pause bedeutet immer arbeitsfrei, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, Urteil vom 21. März 2013 – 7 Sa 261/12:
Wesensmerkmal der gesetzlichen Ruhepause ist, ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die konkreten Verdachtsmoments darlegen und ihm die Gelegenheit geben einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und sich innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu Verdacht zu äußern. Andernfalls ist die Kündigung jedenfalls als Verdachtskündigung unwirksam (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. November 2009 – 6 Sa 1121/09 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Ein unumstrittenes Instrument des Arbeitgebers, auf schwerwiegende Vertragsverletzungen des Arbeitnehmers zu reagieren, ist die von der Rechtsprechung erfundene so genannte Verdachtskündigung. Problem: Der Arbeitgeber ... weiter lesen
Bürgenhaftung des Bauunternehmers nach § 1 a AEntG
Der Kläger ist portugiesischer Staatsangehöriger. Er war als Bauarbeiter bei einem portugiesischen Bauunternehmen beschäftigt, das für das beklagte Generalunternehmen Bauarbeiten auf einer Baustelle in Berlin ausführte. Mit seiner Klage verlangt der Kläger restliche Arbeitsvergütung von seinem portugiesischen Vertragsarbeitgeber sowie von dem beklagten Generalunternehmen. Der Beklagte hafte hierfür gemäß § 1 a AEntG wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Das Arbeitsgericht hat das portugiesische Bauunternehmen durch rechtskräftiges Versäumnisurteil antragsgemäß zur Zahlung verurteilt. Die gegen das beklagte Generalunternehmen gerichtete Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Rechtsanwälte müssen ab Anfang 2018 ein elektronisches Postfach vorhalten und dort auch regelmäßig hineinschauen. Eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Freitag, 22. Dezember 2017, veröffentlichten Beschluss ab; der Beschwerdeführer habe eine Verletzung seiner Berufsfreiheit nicht darlegen können (Az.: 1 BvR 2233/17).
Mit einer Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung hat der Gesetzgeber Rechtsanwälte verpflichtet, ein „besonderes elektronische Anwaltspostfach“ vorzuhalten und dort eingehende Mitteilungen auch zur Kenntnis zu nehmen. Das elektronische Postfach dient der Kommunikation mit ... weiter lesen
Göttingen (jur). Krankenhäuser bekommen nicht Gelder erstattet, die sie an Beschäftigte nach deren Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet als Verdienstausfall gezahlt haben. Denn bei einem vorübergehenden Betretungsverbot seien sie laut Gesetz ohnehin zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wie das Verwaltungsgericht Göttingen in drei am Donnerstag, 24. August 2023, bekanntgegebenen Urteilen entschied (Az.: 4 A 150/21 und weitere).
Es wies damit ein Krankenhaus aus dem südniedersächsischen Landkreis Northeim ab. Dieser hatte am 11. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten 14 Tage lang keine Krankenhäuser betreten durften.
Die Klinik beschäftigte drei betroffene Mitarbeiter in ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , der das bestehende Arbeitsverhältnis beendet. Normalerweise wird ein Aufhebungsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen unterzeichne t und regelt die genauen Modalitäten der Vertragsauflösung. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags Zweifel bekommen und sich fragen, ob sie diesen Vertrag widerrufen, anfechten oder zurücktreten können.
In diesem Ratgeber wollen wir Ihnen erklären, unter welchen Umständen ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag widerrufen, anfechten oder zurücktreten kann und welche rechtlichen Schritte in diesem Fall zu beachten sind.
Widerruf ... weiter lesen
Regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger ist seit 1994 bei der Beklagten als Vorarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Anwendung. In der Zeit vom 7. bis 18. Juni 1999 war der Kläger arbeitsunfähig krank. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit betrug zu dieser Zeit 40 Stunden. Die Beklagte gewährte ihm für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers betrug in den vorangegangenen 13 Wochen 54,76 ... weiter lesen