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Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts vom 05.08.2015, Az. 2 Sa 1210/14 .
Ausgangslage:
Das WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) sieht in § 2 Abs. 2 Satz 1 vor, dass die Befristung von Arbeitsverhältnissen zulässig ist, wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers überwiegend aus Drittmitteln finanziert wird, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und der Arbeitnehmer überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigt wird.
Fall:
Elf Jahre lang war ein Mathematiker an der Universität Gießen mit insgesamt 16 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, dass der Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Bestandteil des Arbeitsvertrages werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Die Anteile der Zusatzzahlungen müssten genau bestimmt werden; andernfalls wäre es dem Arbeitgeber unmöglich, vorbehaltslose Änderungen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ging es wohl ... weiter lesen
Die Arbeitnehmer beim Automobilzulieferer Adient sind in Panik.
In den letzten Monaten sind an verschiedenen Produktionsstandorten Entlassungen von Arbeitnehmern bekannt geworden.
Als Gründe für den Stellenabbau nannte das Unternehmen die allgemein schwierige Lage in der Automobilbranche, die durch die Folgen der Corona-Pandemie noch verstärkt worden sei.
Erschwerend komm hinzu, dass seit längerer Zeit ein Umsatzrückgang zu beklagen ist.
Verschiedene Werke sind derzeit nicht stark genug ausgelastet und zudem besteht eine automatisierte Produktionsweise.
Durch den Stellenabbau will das Unternehmen Kosten sparen .
Wie viele Mitarbeiter entlassen werden, steht noch nicht ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.05.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 235/19 entschieden, dass die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.01.2018 wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG i.V.m. § 134 BGB unwirksam sind.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 15/2020 vom 14.05.2020 ergibt sich:
Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer seien jedoch nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen, so das BAG.
Die Klägerin war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs mit ... weiter lesen
(Stuttgart) Die 11. Kammer des LAG Hamm hat am 19. Januar das Urteil in dem Mobbingprozess verkündet, wo ein Oberarzt den Chefarzt auf Schadensersatz in Höhe von einer halben Million Euro verklagt hatte und das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund bestätigt. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 19.01.2012 zum Urteil vom gleichen Tage, Az.: 11 Sa 722/10. Der 61 Jahre alte Kläger ist seit 1987 in einem Krankenhaus in Lünen beschäftigt. Der Kläger bewarb sich im Jahr 2001 ... weiter lesen
In wenigen Tagen läuft für die meisten Schlecker Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ab. Wer noch nicht geklagt hat, muss sich nun zügig entscheiden. Was ist zu beachten? Aus meiner Sicht sollte gegen die Kündigung unbedingt geklagt werden. Selbst wer ohnehin nicht mehr für Schlecker arbeiten möchte, kann zumindest noch auf eine Abfindung spekulieren. Allerdings: Wer nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht, lässt seine Kündigung wirksam werden. Dann sind auch die Chancen für eine Abfindung gleich null. Die Erfolgsaussichten für die ... weiter lesen
Die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Nur eine leere Worthülse? Trotz arbeitsvertraglicher Fürsorgepflicht kommt es zu häufig vor, dass Arbeitnehmer Opfer von Bossing sind oder dass der Arbeitgeber nicht wirkungsvoll gegen Mobbing vorgeht. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin
Sollte es in einer Firma oder in einer Behörde Gerangel um einen Posten oder eine Beförderung geben, greifen Kollegen gern auch mal zu einem knallharten Mittel, um den Konkurrenten zu schwächen: das Mobbing. Sollte ein Arbeitnehmer der Geschäftsführung nicht mehr ins Konzept passen und sollte dieser möglichst zur Eigenkündigung getrieben werden, wird manch ein Arbeitnehmer vom ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin beantworten die wichtigsten praxisrelevanten Fragen rund um das Thema Mobbing. Mobbing ist im Arbeitsrecht ein anerkannter Begriff. Wer gemobbt wird, dem sprechen die Arbeitsgerichte bisweilen fünfstellige Summen als Schadensersatz zu. Obwohl Mobbing arbeitsrechtlich eindeutig verboten ist und Schadensersatzansprüche auslöst, gibt es rund ums Mobbing trotzdem viele Fragen. Die Autoren Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor beantworten in einer Artikelserie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Mobbing. 1. Was ist Mobbing? 2. ... weiter lesen
Nachtarbeit und Ausgleichsleistungen des Arbeitgebers
Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten, einem Unternehmen der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie, als Maschinenbediener beschäftigt. Der Kläger arbeitet ausschließlich nachts. Der Stundenlohn ist mit 18,40 DM vereinbart. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien ist kein Tarifvertrag anzuwenden. Eine arbeitsvertragliche Regelung, wie die mit der Nachtarbeit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgeglichen werden, besteht nicht.
Der Kläger hat mit der im Herbst 1999 erhobenen Klage geltend gemacht, die Beklagte schulde ihm für die seit 1997 geleisteten Nachtarbeitsstunden den gesetzlichen Nachtarbeitszuschlag. Angemessen sei der im Manteltarifvertrag für ... weiter lesen
Der Kläger war als Bauarbeiter im Betrieb eines Hoch- und Tiefbauunternehmens tätig. Über das Vermögen seines Arbeitgebers ist im Dezember 1996 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Der Gesamtvollstreckungsverwalter stellte den Kläger am 1. Dezember 1996 zunächst "unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche" von der Arbeitsleistung frei. Der Kläger blieb daraufhin der Arbeit fern und meldete sich arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich im April 1997 beendet. Der Verwalter trug in die Lohnnachweiskarten, die für das Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft geführt werden, die entstandenen Urlaubsansprüche ein und bescheinigte im Teil C für 1996 als "gewährt" 19 Urlaubstage sowie 4.171,74 DM Urlaubsvergütung und für ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangsfrage Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit?
Zahlreiche Auftraggeber fürchten eine Prüfung durch die Rentenversicherung oder aber Statusfeststellungsklagen bzw. Kündigungsschutzklagen von vermeintlich selbstständigen Mitarbeitern. Die Abgrenzung zwischen tatsächlich selbstständigen Mitarbeitern und scheinselbstständigen Mitarbeitern, die eigentlich Arbeitnehmer sind, stellt sich in der Praxis oftmals ungemein schwierig dar und ist mitunter sogar unmöglich. Problematisch für Auftraggeber: prüft die Rentenversicherung, wird sie fast immer zur Annahme ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung getroffen ist. Bei seiner Ermessensentscheidung muss er die wesentlichen Umstände abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers wie eine erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern hat er Rücksicht zu nehmen, soweit der vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Auf einen Einsatz im Sieben-Tage-Rhythmus im Nachtdienst geklagt hatte eine ... weiter lesen