Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 15 verschiedene Anwälte aus Oberhausen zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Oberhausen / Arbeitsrecht















Rechtsanwälte und Kanzleien















Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Eine Verdachtskündigung stellt eine Kündigung dar, die durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen werden kann. Diese kann jedoch nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung begangen hat. Das BAG war in dem vorliegenden Fall damit konfrontiert, dass ein Arbeitnehmer gegen ein Bundesland als seinen Arbeitgeber klagte. Dieser sei durch seinen Arbeitgeber zunächst suspendiert worden, als diesem bekannt wurde, dass gegen den Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Zahlreiche Mitarbeiter erwarten Kündigung
Der Flugbetrieb bei Air Berlin ist eingestellt, zahlreiche Mitarbeiter müssen nun in nächster Zeit ihre Kündigung erwarten. Täglich gibt es neue Entwicklungen in diesem Zusammenhang. Nach aktuellem Stand konnten sich Bund und Länder nicht auf eine große Transfergesellschaft für die Mitarbeiter einigen. Für einen Teil der Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter) soll der Wechsel in eine Transfergesellschaft aber möglich sein (vgl. Berliner Morgenpost vom 1.11.2017). Was gilt es für die betroffenen Mitarbeiter zu beachten? ... weiter lesen
Docx-Datei ist bei Gericht formunwirksam
Eine gekündigte Mitarbeiterin wollte mittels Kündigungsschutzklage gegen ihre Kündigung vorgehen. Aber bis zum eigentlichen Gerichtsverfahren kam es gar nicht erst. Als ihr Anwalt die Klage bei Gericht einreichte, befand sich der Schriftsatz noch im docx-Format. Dieses Format ist für eine Bearbeitung durch das Gericht nicht geeignet, weshalb die Kündigungsschutzklage bereits aufgrund eines Formfehlers scheitern sollte.
Der Konflikt zwischen Mitarbeiterin, Arbeitgeberin und dem Insolvenzverwalter ihrer alten Firma zog bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dort sollte final über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage entschieden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) soll in einer kürzlich ergangenen Entscheidung darauf hingewiesen haben, dass auch in einem Arbeitsverhältnis, welches langjährig geruht hat, Urlaubsansprüche entstehen können. Es bestehe aber die Gefahr, dass solche Ansprüche bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Eine ähnliche Auffassung soll nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertreten. Vor einiger Zeit soll der EuGH hinsichtlich seiner Rechtsprechung bezüglich dieser ... weiter lesen
Viele junge Menschen haben vor ihrer ersten Tätowierung oder ihrem ersten Piercing im Gesicht gehört: „ Damit stellt dich keiner mehr ein! “
Tatsächlich gibt es Branchen, in denen Körperkunst nicht gerne gesehen wird , wie etwa im Finanzwesen, in Anwaltskanzleien, als Flugbegleiter oder im gehobenen Gastro- und Hotelgewerbe.
Dennoch sind immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber tätowiert – insbesondere in Handwerks- und Kreativbranchen ist Körperkunst mittlerweile weit verbreitet.
Ist es erlaubt, dass der Arbeitgeber im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs nach Tattoos und Piercings fragt?
Es ist durchaus möglich, dass ein Bewerber aufgrund von sichtbaren Tattoos oder Piercings abgelehnt wird. Aus Sicht des ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
Behördenchef Jahn scheint neuesten Medienberichten zufolge entschlossen zu sein, die „47" ehemaligen hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter, die in seiner Behörde Dienst tun, aus der Behörde zu entfernen. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 16.5.2011, dass die ehemaligen Mitarbeiter des MfS bei der Jahn-Behörde „faktisch unkündbar" seien.
Was bedeutet das arbeitsrechtlich? Grundsätzlich kann den Mitarbeitern natürlich gekündigt werden. Der Arbeitgeber braucht aber einen Kündigungsgrund. Auf die ehemalige Stasimitarbeit wird die Jahnbehörde die Kündigung nicht stützen können, da diese dem Arbeitgeber seit langem bekannt war. Andere ... weiter lesen
Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind ggf. kein wissenschaftliches Personal im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetz - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt die befristete Anstellung von wissenschaftlichem und künstlerischen Hochschulpersonal für insgesamt zwölf Jahre. In dieser Zeit sollen die Hochschulabsolventen die Gelegenheit erhalten, zunächst ihre Doktorarbeit zu schreiben und danach u.U. die sog. Habilitationsschrift. So soll die Befähigung erreicht werden, Professor zu werden. Sind Kinder unter 18 Jahre zu betreuen, können sich die Fristen noch verlängern.
Was aber passiert mit Personal, das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Keine Verpflichtung für Arbeitnehmer zur Auskunft
Zunächst einmal sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber die konkrete Ursache der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Landläufig wird hier Krankheit gern mit der Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt. Präzise ist es aber, in diesem Zusammenhang von der Arbeitsunfähigkeit zu sprechen, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht dazu in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Welche Ursachen das im Einzelnen hat, muss er aber nicht offenlegen.
Drohende ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einer neuen Entscheidung des BAG soll in jüngster Vergangenheit festgestellt worden sein, dass Urlaubsansprüche auch in einem Arbeitsverhältnis entstehen können, das langjährig geruht hat. Möglicherweise können solche Ansprüche jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Bezüglich dieser Thematik soll bereits vor einiger Zeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Änderung vorgenommen worden sein. Dieser Ansicht soll ... weiter lesen
Der Arbeitgeber könnte gegen den Arbeitnehmer wegen der Entwendung des Wertgegenstandes einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB haben.
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht zunächst ein wirksamer Arbeitsvertrag .
Des Weiteren müsste der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben.
Eine unmittelbare Anwendung von § 667 BGB scheidet aus, da zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein Auftrag, sondern ein Arbeitsvertrag besteht.
Der Arbeitnehmer könnte aber analog aus § 667 Alt. 2 BGB verpflichtet sein, den gestohlenen Wertgegenstand herauszugeben und diese Pflicht ist dem Arbeitnehmer durch die Veräußerung ... weiter lesen
Laut Bundesarbeitsgericht ist die Formulierung in einem Zeugnis, man habe den Mitarbeiter „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“, nicht als versteckter Hinweis auf tatsächliches Desinteresse und fehlende Motivation des Mitarbeiters zu verstehen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden sich daher in Zukunft in aller Regel nicht mehr mit Erfolgsaussicht gegen diese Formulierung wehren können. weiter lesen