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Terrorverdacht und Arbeitsrecht: Serie – Teil 1
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In der Praxis stellt sich derzeit die Frage, wie mit terrorverdächtigen Arbeitnehmern umgegangen werden muss. Bei der arbeitsrechtlichen Behandlung des Problems ist entscheidend, ob es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der auf einer Namensliste der per EU-Verordnung erfassten terrorverdächtigen Personen geführt wird oder ob sich der Terrorverdacht aus anderen Anhaltspunkten ergibt. Im nachfolgenden Artikel geht es zunächst um die Arbeitnehmer, die terrorverdächtig sind, aber nicht auf den Namenslisten geführt werden.
Kein automatisches ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) pocht auf Einhaltung der Ruhezeiten für Arbeitnehmer. Die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit sind getrennte Ansprüche und dürfen sich daher nicht überschneiden, urteilte der EuGH am Donnerstag, 2. März 2023, in Luxemburg (Az.: C-477/21). Für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland bedeutet dies, dass einer Arbeitsschicht am Samstag eine Ruhephase von 35 Stunden folgen muss.
Nach EU-Recht und ebenso nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer in einem Zeitraum von 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden haben. EU-Recht sieht zudem eine Ruhezeit von 24 Stunden in einem Zeitraum von jeweils ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014 – 17 Sa 2200/13.
Ausgangslage:
In jüngerer Zeit kommt es vermehrt zu Kündigungen von Arbeitnehmern, die in ihrer Freizeit auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken Fotos oder Berichte aus ihrem Arbeitsleben veröffentlichen. Gerade in Zeiten, in denen das Internet für viele noch Neuland ist (nicht nur für die Bundeskanzlerin) und sich noch keine allgemeinen Standards für den Aufenthalt in diesen Bereichen herausgebildet haben, ist besondere Vorsicht geboten. Als im Straßenverkehr die ersten Automobile ... weiter lesen
Es ist Ihnen einfach so rausgerutscht, Sie waren verärgert und der Kollege hatte Sie auch absichtlich provoziert. Und nun fragen Sie sich: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden?
Es kommt immer darauf an, wen sie wie beleidigt haben und welcher Umgangston in ihrem Betrieb herrscht.
So muss die Beleidigung innerhalb des Betriebs erfolgen. Beleidigen sie einen Dritten, der rein gar nichts mit dem Unternehmen zu tun hat, kann man ihnen deswegen nicht kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (Az.: 6 TaBV 46/07) erst im April 2008 wieder bestätigt. Anders sieht es aus, wenn sie ihren Vorgesetzten, ihren Kollegen und ihre Kolleginnen sowie Kunden und Geschäftspartnern ihres ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Betriebserwerber hat die Möglichkeit, zwei Drittel der Belegschaft bereits kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen zu übernehmen. Dabei darf jedoch § 613 a BGB nicht umgangen werden. Eine Umgehung des § 613 a BGB liegt nicht vor, sofern der Betriebserwerber keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Hierdurch soll den bisherigen Arbeitnehmer ein umfassender Bestandsschutz gewährt werden. Des Weiteren ist für den Betriebsübergang der Wechsel des Betriebsinhabers ... weiter lesen
Der Beklagte ist Inhaber einer KFZ-Lackiererei mit bisher fünf Arbeitnehmern. Er kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem damals 52 Jahre alten, seit 1980 beschäftigten Kläger fristgemäß zum 30. September 1998. Die vier anderen Lackierer beschäftigte er weiter, darunter seinen ledigen Sohn, der jünger und kürzer als der Kläger beschäftigt ist, sowie einen 1962 geborenen, seit 1993 beschäftigten ledigen Arbeitnehmer.
Der Kläger hält die Kündigung gemäß §§ 242, 138 BGB für unwirksam. Er meint, unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte hätte der Beklagte nicht ihm, sondern einem der anderen Arbeitnehmer kündigen müssen. Der Beklagte hat geltend gemacht, die Kündigung sei aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen worden, um eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon belastet und zeichnen sich ggf. auch bereits handfeste Rechtsstreitigkeiten ab, besteht auf beiden Seiten oftmals ein Interesse daran, Informationen über den jeweils anderen zu sammeln, die später nützlich sein könnten. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer Gespräche mit ihrem Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber heimlich aufzeichnen. Dieses Vorgehen ist aber, abgesehen von einer möglichen strafrechtlichen Problematik, für den Bestand des ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Majorel ist ein Callcenter-Betreiber.
In Deutschland will die Bertelsmann-Tochter vier Standorte in den neuen Bundesländern schließen .
Das bedeutet Massenentlassungen an den Standorte n.
Majorel begründet die Standortschließungen mit Verlusten, die einen betriebswirtschaftlichen Fortbestand der Standorte ausschließen und außerdem hat der größte Kunde – die Telekom – den Vertrag mit Majorel gekündigt.
Die Gewerkschaft Verdi kann den Schritt von Majorel nicht nachvollziehen, da Callcenter derzeit boomen.
Der Betriebsrat sieht Weiterbeschäftigungsbedarf auch an anderen Standorten, an denen Arbeitnehmer gesucht würden; auch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Toni Ivanov und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen .
Um ihre Chancen auf ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch zu verbessern, ändern Bewerbern ihre Zeugnisse und begehen dadurch eine Straftat. Zu beachten sind dabei auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die eine solche Aufhübschung der Bewerbungsdokumente nach sich zieht. Dazu ein Beitrag von Toni Ivanov und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Strafrechtliche Konsequenzen:
Die (Ver-)Fälschung von Unterlagen stellt eine Urkundenfälschung dar, für die gem. § 267 StGB als Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ... weiter lesen
Auf den Telekommunikationszulieferer Nokia Siemens rollt einem Spiegel-Bericht zufolge eine Entlassungswelle zu. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 28.11.2011 über einen Brandbrief des Nokia Siemens Networks-Chefs, in dem Nokia Siemens Verluste eingesteht und eine „viel zu niedrige Profitabilität“ des Unternehmens bemängelt. Laut dem Spiegel-Bericht soll Nokia Siemens die wirtschaftlichen Probleme durch Abbau von weltweit 17.000 Stellen – 3000 davon in Deutschland – abfedern. Bei Massenentlassungen fragen sich die betroffenen Arbeitnehmer, ob und unter welchen Umständen es sinnvoll ist, gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht mit einer ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat am 04.09.2020 zum Aktenzeichen 19 Ca 1827/20 entschieden, dass die fristlosen Kündigungen der Betriebsratsvorsitzenden bei dem Fleischverarbeitungsbetrieb der Egetürk GmbH & Co. KG unwirksam sind.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 5/2020 vom 16.09.2020 ergibt sich:
Die Klägerin ist seit dem Jahr 1993 bei der Arbeitgeberin beschäftigt, die einen Betrieb mit ca. 180 Mitarbeitern in Köln betreibt. Seit dem Jahr 2018 ist die Klägerin dort Betriebsratsvorsitzende.
Die Arbeitgeberin stützte die erste fristlose Kündigung aus März 2020, der der Betriebsrat zugestimmt hatte, darauf, dass sich die Klägerin einen ... weiter lesen