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Rechtsanwalt in Offenbach am Main - Arbeitsrecht
Experten-Ratgeber
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Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 01.04.2021 zum Aktenzeichen 8 Sa 798/20 entschieden, dass derjenige, der auf einer dienstlich veranlassten Reise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen zu küssen versucht und auch tatsächlich küsst, seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB) in erheblicher Weise verletzt. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Aus der Pressemitteilung des LAG Köln vom 21.05.021 ergibt sich: Der Kläger war seit 1996 bei der Beklagten, seiner Arbeitgeberin, als EDI-Manager beschäftigt. Die Beklagten hatte am 16.09.2019 eine ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 16.12.2020 zum Aktenzeichen 4 Ga 18/20 entschieden, dass der Arbeitgeber das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen darf. Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.01.2021 ergibt sich: Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Die Beklagte ordnete mit Schreiben vom 06.05.2020 mit Wirkung zum 11.05.2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Der Kläger legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Sein ... weiter lesen
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014 – 17 Sa 2200/13 "Veröffentlicht ein Mitarbeiter eines Krankenhauses unerlaubt Fotografien eines Patienten in einem sozialen Netzwerk, kann dies zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Ob stattdessen eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung zu erfolgen hat, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls." (Quelle: PM ArbG Berlin Nr. 20/14 vom 09.05.2014) In dem vom LAG entschiedenen Fall veröffentlichte die als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin beschäftigte Arbeitnehmerin unerlaubt Fotografien von einem von ihr betreuten Kind auf ihrem ... weiter lesen
Die Corona-Pandemie hat die Reiselust der Deutschen stark vermindert, sofern sie überhaupt Flugreisen antreten durften. In der Folge sind die Passagierzahlen rapide eingebrochen und von 200.000 Fluggästen pro Tag werden derzeit ca. 20.000 abgefertigt. Ein Terminal ist vollständig geschlossen und ein weiteres ist nur zur Hälfte besetzt. Das hat nun auch Folgen für den Flughafen Frankfurt, wo der Betreiber Fraport angekündigt hat 4.000 Arbeitsplätze zu streichen . Fraport beabsichtigt vor dem Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen ein Abfindungsprogramm aufzulegen, das Freiwillige anlocken soll. Für die angebotenen Abfindungen haben sich bislang rund ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) pocht auf Einhaltung der Ruhezeiten für Arbeitnehmer. Die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit sind getrennte Ansprüche und dürfen sich daher nicht überschneiden, urteilte der EuGH am Donnerstag, 2. März 2023, in Luxemburg (Az.: C-477/21). Für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland bedeutet dies, dass einer Arbeitsschicht am Samstag eine Ruhephase von 35 Stunden folgen muss. Nach EU-Recht und ebenso nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer in einem Zeitraum von 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden haben. EU-Recht sieht zudem eine Ruhezeit von 24 Stunden in einem Zeitraum von jeweils ... weiter lesen
Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 ist ein Abdruck des Wahlausschreibens vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tag der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Dadurch soll es den Wahlberechtigten ermöglicht werden, sich von der Einleitung der Wahl bis zu deren Abschluss über die zur Ausübung ihres Wahlrechts maßgeblichen Umstände und Vorschriften zu informieren. Diese Möglichkeit muss für alle Wahlberechtigten gleichermaßen bestehen. Das Wahlausschreiben muss so ausgehängt werden, dass es von allen Wahlberechtigten ... weiter lesen
KURZINFO: Der Kläger war von Dezember 2000 bis August 2001 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Lager- und Versandarbeiter/Hilfskraft in Berlin beschäftigt. Der arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenlohn betrug zunächst 11,99 DM und dann ab 1. Mai 2001 12,38 DM. Der Kläger meint, der vereinbarte Lohn sei sittenwidrig, weil er in einem auffälligen Missverhältnis zu dem vom Statistischen Landesamt mitgeteilten Durchschnittslohn für ungelernte Arbeiter im produzierenden Gewerbe in Berlin in Höhe von 23,35 DM stehe. Mit seiner Klage verlangt er die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Stundenlohn und dem seiner Meinung nach ortsüblichen Lohn in Höhe von 23,35 DM. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. ... weiter lesen
Die Covestro AG ist ein börsennotierter Werkstoffhersteller mit Sitz in Leverkusen. Covestro plant nun einen weltweiten Stellenabbau von bis zu 1.700 Arbeitsplätzen . In Deutschland beschäftigt Covestro 7.600 Arbeitnehmer , davon sollen in Deutschland 950 Arbeitsplätze wegfallen. Schon im Jahr 2018 baute Covestro 900 Stellen ab. Der Arbeitgeber verzichtete hier aber bis zum Ende des Jahres 2025 auf betriebsbedingte Kündigungen . Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen. Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein ... weiter lesen
In der Regel gilt: Ohne Klage keine Abfindung! Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen. Für Arbeitnehmer geht es regelmäßig darum eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt und damit verbunden eine Leistungskürzung eintritt. Der Arbeitgeber zahlt die Abfindung damit der Arbeitnehmer geht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht interessiert mich bei der Vertretung von Arbeitnehmern, ob der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung Fehler gemacht hat. Führen diese ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 14.01.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 267/19 entschieden, dass ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht auf Zusatzurlaub hinweisen muss, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nichts weiß. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, erlischt der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG), wenn der Arbeitgeber den ... weiter lesen
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein Spaziergang ... weiter lesen
Der Kläger ist in einem Produktionsbetrieb beschäftigt. Nach seinem schriftlichen Arbeitsvertrag hatte er entsprechend den jeweiligen Betriebserfordernissen im Ein- oder Zwei- oder Dreischichtsystem zu arbeiten. Seit zehn Jahren ist er in der Dauernachtschicht eingesetzt. Anfang 2002 wurde durch Einigungsstellenspruch bei der Beklagten beschlossen, dass bei einem Wechsel der Schichtsysteme der Arbeitnehmer zur Tätigkeit in einem geänderten Schichtsystem nur unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Kalendertagen verpflichtet sei. Von der Änderung des Schichtsystems ist nach diesem Spruch dem Betriebsrat mit einem Vorlauf von vier Kalendertagen Kenntnis zu geben. Daraufhin wies die Beklagte den Kläger sowie weitere in der ... weiter lesen