Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Ostfildern - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Arbeitsrecht Aichtal
- Anwalt Arbeitsrecht Asperg
- Anwalt Arbeitsrecht Bempflingen
- Anwalt Arbeitsrecht Böblingen
- Anwalt Arbeitsrecht Denkendorf
- Anwalt Arbeitsrecht Dettenhausen
- Anwalt Arbeitsrecht Ditzingen
- Anwalt Arbeitsrecht Ebersbach an der Fils
- Anwalt Arbeitsrecht Esslingen am Neckar
- Anwalt Arbeitsrecht Fellbach
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es ... weiter lesen
Aus der Presse ist es allgemein bekannt - der Bundestag hat mit Wirkung ab dem 01.01.2015 ein Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohnes - Mindestlohngesetz beschlossen. Oft ist es aber so, dass Arbeitnehmer nicht nur ein Entgelt pro Stunde oder pro Monat enthalten, sondern zusätzliche Leistungen, so dass sich die Frage stellt, ob diese für den Mindestlohn relevant sind. Keine ausdrückliche Regelung zum Mindestlohn Der Bundestag hat es trotz entsprechender Hinweise des Bundesrates und übrigens auch der Bundesrechtsanwaltskammer nicht für notwendig gehalten, die relevanten Lohnbestandteile genauer festzulegen. § 1 des Mindestlohngesetzes legt lediglich fest, dass der Mindestlohn ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Das schließt ... weiter lesen
Hannover (jur). Volkswagen darf einem als Islamist verdächtigten Arbeitnehmer nicht fristlos kündigen. Allein der Verdacht der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene kann grundsätzlich weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem am Montag, 12. März 2018, verkündeten Urteil (Az.: 15 Sa 319/17). Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet, so die Hannoveraner Richter. Verdächtiger zur Grenzfahndung ausgeschrieben Im konkreten Fall ging es um einen bei Volkswagen seit September 2008 ... weiter lesen
Der Kläger war bei der beklagten Immobiliengesellschaft als Organisator beschäftigt. Er war Mitglied des Betriebsrats. Zwischen März und Mai 2002 führte der Kläger, ohne dass die Beklagte davon wusste, von Dienstanschlüssen private Telefongespräche nach Mauritius (über 18 Stunden, Kosten 1.355,76 Euro). Die Beklagte, die anfangs einen anderen Arbeitnehmer verdächtigt hatte, kündigte mit Zustimmung des Betriebsrats das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos. Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam. Ein wichtiger Grund liege nicht vor. Außerdem sei dem Kündigungsschreiben die Zustimmungserklärung des Betriebsrats nicht in schriftlicher Form beigefügt gewesen, was er unverzüglich gerügt habe. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Kirchen und ihre Einrichtungen dürfen selbst bestimmen, inwieweit Verstöße gegen kirchliche Glaubensgrundsätze zu einer Kündigung führen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 20. November 2014, veröffentlichten Beschluss bekräftigt (Az.: 2 BvR 661/12). Danach müssen sich kirchliche Arbeitgeber aber „plausibel“ verhalten, Arbeitnehmer können sich gegebenenfalls auf Vertrauensschutz berufen. Damit bestätigte das Bundesverfassungsgericht wichtige Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Danach ist insbesondere das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht absolut, vielmehr ... weiter lesen
Ausbildungsvergütung im staatlich geförderten Ausbildungsverhältnis Die Beklagte ist ein gemeinnütziges Bildungsunternehmen. Ihr Zweck ist ua. die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung. Die Ausbildung wird von Drittbetrieben durchgeführt und ausschließlich durch staatliche oder private Fördermittel finanziert. Leistungen der Auszubildenden werden von der Beklagten nicht kommerziell verwertet. Die Klägerin ist Mitglied der IG Metall. Sie schloß mit der Beklagten zum 1. September 1997 einen Berufsausbildungsvertrag im Ausbildungsberuf "Industriekauffrau" ab. Die Ausbildungsvergütung betrug etwa 35 % der tariflichen Vergütung. Finanziert wurde die Ausbildung aus Mitteln des Landes Brandenburg und des Europäischen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. In der Zentrale und in den 83 Warenhäusern sollen aktuellen Pressemeldungen rund 2000 Stellen gestrichen werden. Neben zwei klassischen Kaufhäusern in Hamburg-Billstedt und Stuttgart sollen die Karstadt-Ableger "K-Town" in Göttingen und Köln sowie Schnäppchenmärkte des Konzerns in Paderborn und Frankfurt an der Oder betroffen sein. Ver.di zufolge will die Unternehmensleitung von Karstadt außerdem längere Arbeitszeiten und Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld durchsetzen. Arbeitnehmer in kriselnden Unternehmen stehen unabhängig von der jeweils unterschiedlichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Eine fristlose Kündigung können Arbeitgeber nur dann aussprechen, wenn ein so gravierender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, dass dem Arbeitgeber das Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Ein solcher Verstoß kommt grundsätzlich nur bei einem Verhalten des Arbeitnehmers in Betracht, das ihm auch vorzuwerfen ist – das er also verschuldet hat. Es gibt jedoch besondere Ausnahmefälle, in denen eine fristlose Kündigung auch ohne ein ... weiter lesen
Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seinen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis, so hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß seine Leistung der Wahrheit gemäß beurteilt wird. Bei deren Einschätzung hat der Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum, der von den Gerichten für Arbeitssachen nur beschränkt überprüfbar ist. Voll überprüfbar sind dagegen die Tatsachen, die der Arbeitgeber seiner Leistungsbeurteilung zugrunde gelegt hat. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer insgesamt eine "durchschnittliche" Leistung bescheinigt, hat der Arbeitnehmer die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als "unterdurchschnittlich" beurteilt, obliegt dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Nach dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Art. v. 16.09.2011, Az. 6 Sa 909/11) könne ein Ausbildungsverhältnis auch vor Beginn der Probezeit gekündigt werden. Hintergrund des zu entscheidenden Falles des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf sei ein zuvor geschlossener schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen der Klägerin und der beklagten Bank. Noch vor Beginn der Ausbildungszeit sei der Beklagten im Rahmen einer ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die die Beklagte im Wesentlichen mit dem Vorwurf begründet, der Kläger habe gegenüber einer Mitarbeiterin von „Scheiß Stasi-Mentalität“ gesprochen und damit auch die im Gebiet der ehemaligen DDR geborenen und dort lebenden Geschäftsführer der Beklagten gemeint. Der seit ca. 14 Jahren bei der Beklagten beschäftigte Kläger neigt dazu, seine Beherrschung zu verlieren und herumzubrüllen. Die an sich unstreitige und ehrverletzende Beleidigung ist im Zusammenhang mit einer Falschbuchung gefallen, die im Hauptsitz der Beklagten in Sachsen aufgefallen war. Nachdem das Arbeitsgericht Oberhausen die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hatte, fand diese auch ... weiter lesen