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Das Bundesarbeitsgericht hat Mit Urteil vom 22.10.2019 zum Aktenzeichen 3 AZR 429/18 entschieden, dass das dreistufige Prüfungsschema für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften auch dann Anwendung findet, wenn eine Versorgungsordnung infolge eines Betriebsübergangs durch eine beim Erwerber bereits geltende Betriebsvereinbarung abgelöst werde.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 34/2019 vom 22.10.2019 ergibt sich:
Das BAG hat die Bindung an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit in ständiger Rechtsprechung für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften durch das sog. dreistufige Prüfungsschema präzisiert. Danach seien den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12 -.
Ausgangslage:
Vorschriften zur Bekleidung der Arbeitnehmer sind in letzter Zeit immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Dabei geht es regelmäßig um zwei verschiedene Themenkomplexe: Zum einen um die Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber überhaupt vorschreiben darf, welche Kleidung der Arbeitnehmer zu tragen hat und zum anderen darum, inwieweit er hierbei einzelne Arbeitnehmer bzw. einzelne Arbeitnehmergruppen unterschiedlich behandeln darf. So hat das Landesarbeitsgericht Köln (AZ: 3 ... weiter lesen
Mitbestimmung bei Entsendung von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit biometrischem Zugangskontrollsystem
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer anweist, sich in einem Kundenbetrieb der dort eingerichteten biometrischen Zugangskontrolle zu unterziehen. Die Anweisung betrifft das betriebliche Verhalten der entsandten Kundendienstmitarbeiter und ist daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Außerdem handelt es sich um die nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtige Anwendung einer technischen Überwachungseinrichtung. Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats steht nicht entgegen, dass das Zugangskontrollsystem im Kundenbetrieb eingerichtet ist. Zwar hat der Arbeitgeber ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, dass der Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Bestandteil des Arbeitsvertrages werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Die Anteile der Zusatzzahlungen müssten genau bestimmt werden; andernfalls wäre es dem Arbeitgeber unmöglich, vorbehaltslose Änderungen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ging es wohl ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11.
Stalking als Kündigungsgrund: Straftaten eines Arbeitnehmers zulasten bzw. gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen können stets Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Das Stalken anderer Personen ist unter gewissen Voraussetzungen als Nachstellung gemäß § 238 StGB strafbar. Stalkt demnach ein Arbeitnehmer z.B. eine Arbeitskollegin, kommt für den Arbeitgeber eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.
Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen Stalkings: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ... weiter lesen
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens drei Monate betragen darf (§ 13 BBiG). Das gilt auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis sich an ein Arbeitsverhältnis anschließt. Haben die Parteien im Berufsausbildungsvertrag die höchstzulässige Probezeit von drei Monaten vereinbart, ist die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit nicht auf die Probezeit anzurechnen, auch nicht, soweit die gesetzliche Mindestfrist von einem Monat überschritten wird. Die Parteien dürfen die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit auch bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ausschöpfen, wenn sie den Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung erforderlich halten, ob ... weiter lesen
Dem Kläger steht nach der Versorgungsordnung eine Betriebsrente zu, die zusammen mit der gesetzlichen Sozialrente 70 % seines ruhegeldfähigen Einkommens nicht übersteigen darf. Während des Arbeitsverhältnisses war die Ehe des Klägers geschieden worden. Bei dem Versorgungsausgleich war auf seine frühere Ehefrau ein Teil der von ihm bis dahin erdienten gesetzlichen Rentenanwartschaft übertragen worden. Nach Eintritt in den Ruhestand erhielt der Kläger von seiner früheren Arbeitgeberin eine Betriebsrente, bei deren Berechnung sie die tatsächlich an den Kläger ausgezahlte gesetzliche Rente zugrunde legte. Nachdem über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden war, übernahm der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) die Zahlung der ... weiter lesen
In Nachbereitung des Germanwings-Absturzes plant die Lufthansa Presseberichten zufolge unangekündigte Gesundheitschecks bei ihren Piloten. Ist eine solche zusätzliche Gesundheitskontrolle zulässig? Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Verfassungsrechtliche Grundlage für Gesundheitsprüfungen/betroffenen Grundrechte
Ausgangspunkt ist das grundrechtlich geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Piloten. Die ärztliche Untersuchung geht nämlich nicht ohne einen grundrechtsrelevanten Eingriff in die Intimsphäre des Arbeitnehmers. Diese ist besonders stark geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014, Aktenzeichen: 7 AZR 847/12.
Ausgangslage:
Der Arbeitgeber darf gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitsverträge auch ohne Sachgrund befristeten. Die Befristung darf maximal für zwei Jahre erfolgen. Bis zu dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Voraussetzung ist aber, dass mit dem Arbeitgeber zuvor nicht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, ist die ... weiter lesen
München (jur). Ein Sprung in den Pool des Arbeitgebers kann an heißen Sommertagen ausnahmsweise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Hat der Arbeitgeber zum Baden aufgefordert, um so die Arbeitsfähigkeit bei dem Beschäftigten wiederherzustellen, kann eine betriebsbezogene und damit versicherte Tätigkeit vorliegen, stellte das Sozialgericht München in einem am Dienstag, 2. Mai 2023, bekanntgegebenen Gerichtsbescheid klar. Dies gelte erst recht, wenn weitere Mitarbeiter und auch der Arbeitgeber selbst beim Baden mitgemacht haben.
Im konkreten Fall ging es um den Badeunfall eines Beschäftigten eines Zimmereibetriebes. Am letzten Tag vor Beginn des Betriebsurlaubs sollte der Mann zusammen mit anderen ... weiter lesen
Das Traditionsunternehmen Marquardt mit Hauptsitz in Rietheim-Weilheim (Baden-Württemberg) hat angekündigt, im Laufe des Jahres 2025 rund 150 Arbeitsplätze abzubauen – ein drastischer Einschnitt, der etwa zehn Prozent der Belegschaft am Stammsitz betrifft. Aktuell beschäftigt der Mechatronikspezialist dort rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Als Gründe für den Stellenabbau nennt das Unternehmen unter anderem eine rückläufige Auftragslage, sinkende Umsätze, gestiegene Betriebskosten und geopolitische Unsicherheiten. Diese Entwicklungen hätten die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zunehmend unter Druck gesetzt. Laut Unternehmenssprecher Ulrich Schumacher sei der Personalabbau eine Reaktion auf die veränderten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Bei Kündigung wollen Arbeitnehmer Überstundenvergütung
In der Praxis leisten Arbeitnehmer oftmals zunächst Überstunden, ohne sich weiter um die Frage der Vergütung zu kümmern. Das kann verschiedene Gründe haben. Entweder man fühlt sich wohl beim Arbeitgeber und denkt gar nicht weiter darüber nach, oder aber es kriselt bereits im Unternehmen und man möchte nicht negativ auffallen und arbeitet deshalb etwas mehr. Wenn dann allerdings eine Kündigung vom Arbeitgeber folgt, möchten Arbeitnehmer ihre Überstunden ... weiter lesen