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(Stuttgart) Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Der Betriebsrat kann bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Vornahme oder Duldung einer Handlung gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Wie werden diese Ansprüche durchgesetzt?
Hat das Arbeitsgericht zu Gunsten des Betriebsrats entschieden und weigert sich der Arbeitgeber trotzdem dem nachzukommen, können die Ansprüche zwangsweise durchgesetzt werden.
Ordnungsgeld oder Zwangsgeld?
Dabei muss man unterscheiden: Handelt der Arbeitgeber der ihm ... weiter lesen
Die MBDA Deutschland GmbH ist ein deutsches Rüstungsunternehmen.
Als rechtlich eigenständige hundertprozentige Tochter der europäischen und global agierenden MBDA erwirtschaftet das Unternehmen einen Jahresumsatz von ca. 300 Millionen Euro.
Etwa die Hälfte des Umsatzes stammt dabei aus transatlantischen Kooperationsprogrammen.
Neben dem Hauptsitz in Schrobenhausen hat das Unternehmen noch Standorte in Aschau am Inn und Ulm.
Das Unternehmen der Verteidigungsindustrie entwickelt, produziert und wartet Lenkflugkörpersysteme, Komponenten und Subsysteme für Luftwaffe, Marine und Heer.
Nun verzögert sich ein Milliardenauftrag der Bundeswehr , so dass MBDA eine ... weiter lesen
Frankfurt (jur). Auch in wirtschaftlicher Not dürfen Arbeitgeber nicht einfach nach einem Notlagentarif bezahlen, der noch gar nicht ausgehandelt ist. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in mehreren am Montag, 31. August 2015, bekanntgegebenen Urteilen vom 28. August 2015 entschieden (Az.: 3 Sa 295/14 und weitere). Es sprach damit mehreren Mitarbeitern des Frankfurter Behindertenverbandes CeBeeF eine Entlohnung nach dem regulären Haustarif zu.
Der „Club Behinderter und ihrer Freunde e.V.“ (Ce-Be-eF - CeBeeF) tritt in Frankfurt am Main als Interessenvertretung für behinderte Menschen auf und bietet gleichzeitig verschiedene Dienstleistungen an, etwa Pflege, Fahrdienste ... weiter lesen
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Erwerben verschiedene rechtlich selbständige Unternehmen vom insolvent gewordenen Arbeitgeber nur einzelne Betriebsmittel, führt dies dann zu einem Teilbetriebsübergang, wenn diese Betriebsmittel die Identität eines bereits zuvor beim Arbeitgeber organisatorisch verselbständigten Teilbetriebs prägten. Haben die Erwerber dieser Betriebsmittel zur Betriebsführung einen Gemeinschaftsbetrieb gebildet, so wird dieser Betrieb ebenfalls nicht gemäß § 613a BGB neuer Arbeitgeber. Zum einen bleiben bei einem ... weiter lesen
Der Kläger ist Teamleiter bei einem Paketzustellungsunternehmen, der Beklagten. Im September 2014 wurden vor dem Betriebstor Flugblätter an Betriebsangehörige in deutscher und türkischer Sprache verteilt, die Behauptungen beinhalteten wie z.B. "die (Beklagte) behandelt uns wie Sklaven", den "Aushilfen werden ihre elementaren Rechte genommen, wie ihr gesetzlicher Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" und "(Beklagte) kauft sich unternehmerfreundlichen Betriebsrat".
Die Beklagte wirft dem Kläger vor, dass er die genannten Flugblätter im Rahmen einer Mahnwache im Oktober 2014 vor dem Duisburger Hauptbahnhof verteilt habe. Nachdem eine zuvor deswegen ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ... weiter lesen
Der Anspruch auf den Besuch von Schulungen für Betriebsräte ist gesetzlich geregelt.
Für Grundlagenschulungen gilt bei Betriebsräten die Regelung des § 37 Abs. 6 BetrVG.
Der Arbeitgeber muss danach das jeweilige Betriebsratsmitglied von der Arbeit freistellen und hat die Kosten der Fortbildungsmaßnahme zu tragen.
Dazu muss in einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung der Beschluss gefasst und im Anschluss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Die betriebliche Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sind dabei immer zu berücksichtigen.
Die betriebliche Notwendigkeit ist gegeben, wenn die gesetzlich dem Betriebsrat zugewiesenen Aufgaben ... weiter lesen
Nach § 8 des Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen muss der Arbeitgeber - von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen - Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung "für mindestens zwölf Monate" in ein Arbeitsverhältnis übernehmen. In diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Übernommenen nicht ordentlich kündigen. Es handelt sich um einen tarifvertraglichen Kündigungsausschluss. Dem entgegenstehende einzelvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Übernommenem sind unwirksam. Das hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts heute entschieden.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber mit dem Kläger, ... weiter lesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein.
Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen
Arbeitsverträge sollten nur notwendige, wirksame und zweckmäßige Regelungen enthalten.
Wirksame Regelungen in Arbeitsverträge
• schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit, • vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten, • vermeiden, dass wesentliche Punkte der Vertragsgestaltung aus dem Blick geraten.
1. Wirksame Arbeitsverträge schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit.
Man kann zwar die Auffassung vertreten, dass es letztendlich nicht darauf ankommt, was in einem Arbeitsvertrag geregelt ist, solange sich der Arbeitnehmer nur daran hält. Probleme entstehen jedoch regelmäßig dann, wenn es ... weiter lesen
Unter einer Kündigungsschutzklage versteht man eine Klage vor dem Arbeitsgericht mit der der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz durchgesetzt werden soll.
Kündigungsschutzklage Antrag
Der Arbeitnehmer muss Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.
Kündigungsschutzklage Frist
Mit dem Zugang der Kündigung beginnt die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage zu laufen. Diese Frist beträgt 3 Wochen . Binnen dieser kurzen Frist ist die Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht anhängig zu machen.
Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ... weiter lesen