Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 2 verschiedene Anwälte aus Pirna zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Pirna / Arbeitsrecht


Rechtsanwälte und Kanzleien


Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Häufig sind Kündigungen unwirksam, weil derjenige der die Kündigung ausspricht nicht dazu nicht berechtigt ist. • Wer jeweils berechtigt ist, richtet sich nach der Rechtsform des Arbeitgebers. • In der Einzelfirma ist der Inhaber (und nur dieser) berechtigt. • In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen alle Gesellschafter gemeinsam unterschreiben. Will ein Gesellschafter in Vertretung für einen anderen unterschreiben, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen. • In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss der Geschäftsführer unterschreiben. Bei mehreren Geschäftsführern richtet sich die ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.1.2004, 2 AZR 237/03
Kündigungsschutz
Leitsätze
Bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs 1 Satz 2 KSchG ist der gekündigte Arbeitnehmer auch dann mit zu berücksichtigen, wenn Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen.
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2002 - 11 Sa 342/02 - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ... weiter lesen
Als Arbeitnehmer sollte man sich immer bewusst sein, dass ein Aufhebungsvertrag nicht immer die beste Option ist, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Auch wenn es auf den ersten Blick oft verlockend erscheint, kann es einige Nachteile mit sich bringen. In diesem Ratgeber möchte ich daher aufzeigen, welche Risiken und Fallstricke einem Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags drohen können.
Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der von beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – freiwillig geschlossen wird, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag oft für ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Wann ein Fall des so genannten Mobbings vorliegt und wann dem gemobbten Arbeitnehmer materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche zustehen, entschied das Landgericht Erfurt in einem Urteil vom 17.11.2010 (Aktenzeichen: 3 O 1157/10). Das Landgericht Erfurt stellte dort zu den Voraussetzungen des Mobbings folgenden Leitsatz auf: "Mobbing liegt vor, wenn systematische Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierungen die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers nachhaltig beeinträchtigen. Einzelne Handlungen und Maßnahmen sowie Verhaltensweisen begründen dagegen auch bei nachteiligen Folgen keinen Mobbingvorwurf. ... weiter lesen
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder des Maßregelungsverbotes
Nach § 1b Abs. 1 BetrAVG können sich Betriebsrentenansprüche auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Dieser Grundsatz kommt nur dann zum Zuge, wenn der Arbeitgeber nach einer bestimmten Regel Leistungen gewährt. Das Maßregelungsverbot des § 612a BGB kann nur dann verletzt sein, wenn die zulässige Ausübung von Arbeitnehmerrechten ein tragender Grund für die Vorenthaltung einer Arbeitgeberleistung ist. Diese Voraussetzungen waren in dem vom Senat entschiedenen Fall nicht erfüllt.
Der Kläger war von 1963 bis April 2000, zuletzt als Abteilungsleiter mit Handlungsvollmacht bei der beklagten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Beleidigungen und negative Äußerungen als Kündigungsgrund: Dass Arbeitnehmer sich in der Öffentlichkeit negativ über den Arbeitgeber äußern oder diesen beleidigen, sei aus bei einem spontanen Wutausbruch oder aufgrund von tiefgreifenden Differenzen, kommt immer wieder vor. Hier sind auch besonders die sozialen Netzwerke ein gefährlicher Faktor. Ein Post, in dem man sich über den Arbeitgeber beschwert, ist schnell geschrieben und veröffentlicht. Was viele Arbeitnehmer nicht bedenken, ist, dass sich solche Äußerungen dann später gut beweisen lassen. Man riskiert also ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen
Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. Eine solche Personengruppe stellen Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung dar.
Abstufung nach Grad der Behinderung
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Schwere einer Behinderung durch den sog. Grad der Behinderung (GdB) bestimmt wird. Dabei erfolgt eine Abstufung in Zehnerschritten auf einer Skala bis 100, beginnend mit einem Grad von ... weiter lesen
Kündigung durch Arbeitgeber
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, ab dem diese Elternzeit verlangt haben und während der genehmigten Elternzeit nicht kündigen (§ 18 Abs. 1 S. 1 BEEG).
Der Sonderkündigungsschutz der Elternzeit setzt zudem bereits bis zu 8 bis 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit ein (§ 18 Abs. 1 S. 1, 2 BEEG).
Dieses Kündigungsverbot bezieht sich auf die ordentliche Kündigung , wie auch die Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine Änderungskündigung – der Arbeitnehmer ist praktisch unkündbar .
Nach § 134 BGB ist eine durch den Arbeitgeber während der Elternzeit ... weiter lesen
Ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 15. April 2014 – 1 ABR 82/12).
Ausgangslage:
Der Arbeitgeber ist in einem Betrieb, der regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte hat, verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.
Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich der Betriebsrat nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Die Arbeitsschutzbehörde kann die Errichtung ... weiter lesen
Werden mehr Kandidaten für die Wahl des Wahlvorstandes vorgeschlagen, als der zu wählenden Wahlvorstandmitglieder hat, muss der Wahlvorstand durch eine Abstimmung bestimmt werden. Ein Beitrag zum Beschluss des Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2013 – 5 TaBVGa 2/13 –, juris - von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Grundsätzlich ist es möglich den Wahlvorstand ohne Wahl zu bestellen, wenn insgesamt nicht mehr Kandidaten vorhanden sind, als der Wahlvorstandmitglieder haben muss. Im vorliegenden Fall war dies aber anders. Es gab insgesamt mehr Kandidaten. Trotzdem war eine Wahl unterblieben.
Die Entscheidung:
Das ... weiter lesen
In einem gerichtlichen Vergleich oder in einem Aufhebungsvertrag ist gerade bei Führungskräften die Regelung des Zeugnis ein sehr wichtiger Bestandteil.
Wie eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (Beschluss vom 14.02.2017, 9 AZB 49/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichtes (Beschluss vom 17.11.2016 - 8 Ta 456/16) zeigen, helfen die besten Formulierungen nichts, wenn diese letztendlich nicht durchsetzbar sind. Bei der Formulierung eines Vergleichs muss eben immer auch darauf geachtet werden, dass dieser, wird der Vergleich nicht eingehalten, auch durchsetzbar ist. Durchsetzbar heißt vollstreckbar. Um vollstreckbar zu sein ist es wichtig, dass ein Vergleich so formuliert ist, dass ... weiter lesen
• Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nur wählbar, wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert und mindestens fünf Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. • Zum Jugend- und Auszubildendenvertreter kann sich jeder wählen lassen, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Mitglied des Betriebsrats ist nicht wählbar. • Die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und Ausbildungsvertretung beträgt zwei Jahre. • Die Jugend- und Auszubildendenvertreter führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der ... weiter lesen