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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Verhaltensbedingte Kündigung, wenn Arbeitnehmer Pflichten verletzt: Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen. In der Regel muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber vorher abgemahnt haben, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Eine Abmahnung kann jedoch entbehrlich sein, wenn es sich um eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers handelt. Ein solcher Fall kann etwa bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber, wie z.B. Diebstahl oder Betrug, gegeben sein. Sind die Verstöße dagegen nur von geringfügiger Natur, ... weiter lesen
Die Klägerin, Mutter von drei minderjährigen Kindern, ist bei dem beklagten Verein als Erzieherin mit wöchentlich 26 Stunden in Teilzeit beschäftigt. Im Anschluß an eine Elternzeit hat sie beim beklagten Verein nach § 15 b BAT beantragt, einer Verringerung ihrer Arbeitszeit auf zehn Stunden in der Woche (verteilt auf zwei Tage) für die Dauer von fünf Jahren zuzustimmen. Nach § 15 b BAT soll der Arbeitgeber mit Vollzeitbeschäftigten eine bis zu fünf Jahren befristete Verringerung der Arbeitszeit vereinbaren, wenn diese mindestens ein Kind unter 18 Jahren persönlich betreuen und keine dringenden dienstlichen/betrieblichen Belange entgegenstehen. Diesen Antrag hat der beklagte Verein ua. abgelehnt, weil die Klägerin nicht ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009 - 7 Sa 2017/08 -
Emily hat gewonnen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Deshalb hatte ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber zunächst hätte abmahnen müssen. Zwar könne ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann ... weiter lesen
Das Traditionsunternehmen Marquardt mit Hauptsitz in Rietheim-Weilheim (Baden-Württemberg) hat angekündigt, im Laufe des Jahres 2025 rund 150 Arbeitsplätze abzubauen – ein drastischer Einschnitt, der etwa zehn Prozent der Belegschaft am Stammsitz betrifft. Aktuell beschäftigt der Mechatronikspezialist dort rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Als Gründe für den Stellenabbau nennt das Unternehmen unter anderem eine rückläufige Auftragslage, sinkende Umsätze, gestiegene Betriebskosten und geopolitische Unsicherheiten. Diese Entwicklungen hätten die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zunehmend unter Druck gesetzt. Laut Unternehmenssprecher Ulrich Schumacher sei der Personalabbau eine Reaktion auf die veränderten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Regelmäßig kommt das Thema Stasitätigkeit und Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis auf die Tagesordnung, so aktuell im Fall des Berliner Staatssekretärs Holm. Was sagt eigentlich die Rechtsprechung dazu?
Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
Dazu das Bundesarbeitsgericht für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst: Eine bewusste Tätigkeit für das MfS sowie die Weitergabe von Informationen oder Schriftstücken an das MfS kann je nach den Umständen auch ohne vorherige Abmahnung geeignet sein, eine ... weiter lesen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt meist einen massiven Einschnitt dar. Es hängt viel vom Erhalt des Arbeitsplatzes ab. Es stellen sich in diesem Zusammenhang häufig einige Fragen. So muss die Kündigung z.B. eigenhändig vom Arbeitgeber oder einer legitimierten Person im Original unterschrieben sein. Eine Begründung muss die Kündigung auch nicht zwangsläufig beinhalten. Allerdings kann die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Um zu klären, wie die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen Ihre Kündigung sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig ... weiter lesen
Zweckbefristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung unzulässig
Die Klägerin ist als Ärztin in einem Krankenhaus der beklagten Stadt beschäftigt. Der erste Arbeitsvertrag sah eine Befristung für die Zeit vom 1. September 1995 bis 31. August 1997 vor. Nach dem zweiten am 20. August 1996 unterschriebenen Arbeitsvertrag wurde die Klägerin "für die Zeit vom 1. September 1997 an für die Dauer der Weiterbildung bis zur Facharztanerkennung als Assistenzärztin" eingestellt. Die Klägerin bestand am 19. Januar 2000 ihre Facharztprüfung. Daraufhin teilte die beklagte Stadt der Klägerin mit Schreiben vom 1. Februar 2000 mit, daß sie das Arbeitsverhältnis als beendet ansehe. Mit ihrer am 8. Februar 2000 erhobenen Klage hat die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Am 30.4.2014 endet das Schutzschirmverfahren für den Weltbild-Verlag. Das bedeutet, dass dann auch die bislang von der Bundesagentur für Arbeit geleisteten Insolvenzgeldzahlungen an die Arbeitnehmer eingestellt werden. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge ist immer noch keine endgültige Entscheidung über den Verkauf der einzelnen Filialen gefallen. Es soll aber demnächst einen Sozialplan und wohl auch eine Transfergesellschaft geben.
Für die Arbeitnehmer des Weltbildkonzerns ist die derzeitige Situation weiterhin äußerst unübersichtlich. Ab dem 1.5.2014 erhalten Sie wieder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger aus oder nimmt eine Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines Kindes Elternzeit, so bietet sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages mit der Vertretungskraft an. Eine derartige Befristung kann mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bedarf der Beschäftigung nur vorübergehend ist. Es muss also der klassische Vertretungsfall vorliegen.
Für Unsicherheit hat die Frage gesorgt, ob und wie häufig mit Sachgrund befristete Arbeitsverhältnisse ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Versuche, die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen, sind gefährlich
Arbeitgeber versuchen in der Praxis oftmals, eine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes dadurch zu vermeiden, dass sie freie Mitarbeiter beschäftigen. Das kann schnell nach hinten losgehen.
Ein Fallbeispiel
In einem Catering-Betrieb hat der Arbeitgeber insgesamt neun Mitarbeiter als Arbeitnehmer beschäftigt. Das Kündigungsschutzgesetz ist damit nicht anwendbar und der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern jederzeit eine Kündigung aussprechen ohne eine Kündigungsgrund zu benötigen. Der ... weiter lesen
Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 13.12.2022 zum Aktenzeichen 530 Ds 166/22 83 Js 36/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertreten Fall entschieden, dass ein städtischer Mitarbeiter, dem eine Nötigung vorgeworfen wurde, freigesprochen wird.
Der Angeklagte ist Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Köln. Aufgrund einer Anwohnerbeschwerde rückte das städtische Ordnungsamt aus, um eine private Party aufzulösen. Das Ordnungsamt beendete die Party und ordnete die Räumung des Geländes an. Ein Partygast stellte sich vor das Dienstfahrzeug und begann Fotos zu machen. Dieser behauptete nun, der städtische ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 09.12.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 530/20 entschieden, dass eine EMail kein hinreichend bestimmtes Vertragsangebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags ist, wenn die Arbeitsbedingungen noch nicht konkretisiert wurden und auf einen zukünftig noch zu erstellenden schriftlichen Arbeitsvertrag verwiesen wird.
Das von der Beklagten dem Kläger mit E-Mail vom 25.10.2018 sowie Schreiben vom 30.10.2018 unterbreitete Angebot genügt den Anforderungen des § 5 Abs. 6 des Darlehensvertrages nicht. Zwar geht die Beklagte – insoweit noch mit dem Arbeitsgericht – zutreffend davon aus, dass nach den vertraglichen Vereinbarungen ein Angebot im ... weiter lesen