Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Plüderhausen - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Arbeitsrecht Alfdorf
- Anwalt Arbeitsrecht Backnang
- Anwalt Arbeitsrecht Denkendorf
- Anwalt Arbeitsrecht Donzdorf
- Anwalt Arbeitsrecht Ebersbach an der Fils
- Anwalt Arbeitsrecht Esslingen am Neckar
- Anwalt Arbeitsrecht Fellbach
- Anwalt Arbeitsrecht Gaildorf
- Anwalt Arbeitsrecht Göppingen
- Anwalt Arbeitsrecht Hochdorf
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Aufhebungsvertrag (Vertrag ohne Kündigung ) oder Abwicklungsvertrag (Vertrag mit Kündigung ) , ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber , die das Arbeitsverhältnis beendet . In vielen Fällen wird ein solcher Vertrag genutzt, wenn eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag naht oder bereits ausgesprochen wurde. Ein Arbeitnehmer kann in bestimmten Situationen durchaus seinen Arbeitgeber darum bitten, einen Aufhebungsvertrag mit ihm zu schließen. Allerdings sollte diese Entscheidung gut überlegt und mit Bedacht getroffen werden. In diesem Ratgeber gehen wir genauer darauf ein, wann es sinnvoll ist, einen Aufhebungsvertrag anzustreben und was dabei beachtet werden sollte. Gründe ... weiter lesen
- Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld – • Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). • Ab sechs Wochen vor der Geburt des Kindes dürfen Schwangere nur noch dann beschäftigt werden, wenn sie dies selbst ausdrücklich wünschen. • Schwangere können diese Entscheidung auch jederzeit widerrufen. • Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht absolutes Beschäftigungsverbot. • Während der gesamten Mutterschutzfrist besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 2 Abs.2 Satz 1 Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Durch eine solche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer nach § 2 Abs.3 BSchG seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Deshalb kann die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftliche Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wir haben ja schon häufiger darüber gesprochen, dass es für Arbeitnehmer speziell im Fall einer Kündigung ratsam ist, gegen diese vor dem Arbeitsgericht vorzugehen. Wie sieht es denn nun bei Geschäftsführern aus? Können und sollten auch die vor dem Arbeitsgericht klagen? Fachanwalt Bredereck: Die Möglichkeiten für Geschäftsführer, vor dem Arbeitsgericht zu klagen, sind vom Bundesarbeitsgericht in den letzten Jahren stark erweitert worden. Es besteht somit also durchaus eine Alternative zu den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11.11.2016 – 12 Sa 22/16. Die zunehmend intensivere Nutzung von sozialen Netzwerken und Messengern zum Austausch von privaten und dienstlichen Inhalten bringt viele spannende und nützliche Möglichkeiten mit sich. Arbeitsrechtlich sind damit aber auch gewisse Risiken verbunden, derer sich Arbeitnehmer bewusst sein sollten. Immer dann, wenn im Rahmen der Nutzung von Facebook, WhatsApp und dergleichen ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht, können Pflichten für Arbeitnehmer bestehen, bei deren ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 07.03.2019 zum Aktenzeichen 5 Sa 301/18 entschieden, dass ein Arbeitgeber mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer schließen darf, ohne dass der Arbeitgeber Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt ist. Geklagt hat im konkreten Fall ein promovierter Chemiker. Dieser wollte den Aufhebungsvertrag , den er mit dem Arbeitgeber zuvor geschlossen hatte, anfechten. Der Arbeitnehmer verlor in erster und zweiter Instanz. Der Arbeitnehmer trug vor, dass der Arbeitgeber ihn infolge seiner Krebsbehandlung und der erlittenen Hirnblutung loswerden wolle; der Arbeitnehmer war deretwegen mit einem Grad der Behinderung von über 50 schwerbehindert. Der ... weiter lesen
(Stuttgart) Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG kann von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindert diese Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin beantworten die wichtigsten praxisrelevanten Fragen rund um das Thema Mobbing. Mobbing ist im Arbeitsrecht ein anerkannter Begriff. Wer gemobbt wird, dem sprechen die Arbeitsgerichte bisweilen fünfstellige Summen als Schadensersatz zu. Obwohl Mobbing arbeitsrechtlich eindeutig verboten ist und Schadensersatzansprüche auslöst, gibt es rund ums Mobbing trotzdem viele Fragen. Die Autoren Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor beantworten in einer Artikelserie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Mobbing. 1. Was ist Mobbing? 2. ... weiter lesen
• Personenbedingte Kündigungen kommen in Betracht, wenn der Arbeitnehmer auf Grund persönlicher Fähigkeiten, Eigenschaften oder nicht vorwerfbarer Einstellung nicht mehr in der Lage ist, in Zukunft eine vertragsgerechte Leistung zu erbringen (z.B. bei Krankheit). • Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer die Leistung nicht erbringen kann, o weil er die geforderte Leistung aus nicht vorwerfbaren Gründen nicht erbringen will (z.B. Arbeitsverweigerung wegen Gewissenskonflikt), o weil er die Leistung aus Gründen nicht erbringen kann, die auf seinen Willen zurückzuführen sind (z.B. unterlassene Fortbildung), oder o weil er sie aus ... weiter lesen
Der traditionsreiche Warenhauskonzern Galeria Kaufhof steht vor massiven Einschnitten: Das Unternehmen plant die Schließung von insgesamt 16 seiner 92 Filialen . Diese Maßnahme führt nicht nur zur Schließung der betroffenen Standorte, sondern wird auch massive Auswirkungen auf die Belegschaft haben. Es ist davon auszugehen, dass eine hohe Anzahl von Arbeitnehmern ihren Job verlieren wird. Folgende Standorte werden nun geschlossen Augsburg Berlin Tempelhof Berlin Ringcenter Berlin Spandau Chemnitz Essen Köln Breite Straße Leonberg Mainz Mannheim Oldenburg Potsdam Regensburg Neupfarrplatz Trier Fleischstraße Würzburg Wesel ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der wegen einer außerehelichen Beziehung gekündigte katholische Kirchenorganist Bernhard Schüth kann keine Wiederaufnahme seines Kündigungsschutzverfahrens verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies zu Recht wegen eines verpassten gesetzlichen Stichtages abgelehnt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 17. Mai 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1488/14). Schüth war in der katholischen St. Lambertus Gemeinde in Essen-Rellinghausen als Organist und Chorleiter angestellt. In seiner Ehe war der Kirchenmusiker nicht glücklich. Er ging eine außereheliche Beziehung ein. Als die Frau dann auch noch ein Kind von ihm ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 21.08.2020 zum Aktenzeichen 10 TaBVGa 2/20 entschieden, dass bei einer hinreichenden Ungewissheit über den Fortbestand eines Dienstverhältnisses als Beamter aufgrund eines Disziplinarverfahrens das Bundesamt nicht verpflichtet ist, die Amtsführung des Beamten als Bezirksschwerbehindertenvertreter zu dulden. Dies ergibt sich aus einer gebotenen Parallelwertung zum Verhältnis bei der Amtsführung von Betriebsräten. Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um die Duldung der Amtsausübung des Bezirksschwerbehindertenvertreter. Der Beteiligte zu 1) ist auf Lebenszeit verbeamtet und bis Januar ... weiter lesen