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Die Klägerin ist beim Land Hessen als Bezügerechnerin angestellt und in der Vergütungsgruppe (VergGr) V b BAT eingruppiert. Sie wurde 1987 zur Frauenbeauftragten ihrer Dienststelle bestellt und übt diese Aufgabe zeitlich überwiegend aus. Ihre Bestellung wurde nach Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) nicht widerrufen. Die Bestellung ist nach § 17 HGlG auf sechs Jahre begrenzt. Die Klägerin meint, die Tätigkeit als Frauenbeauftragte sei gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mindestens nach der VergGr IV b BAT zu vergüten, und fordert vom beklagten ... weiter lesen
• Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat oder Personalrat kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden, Einigungsstelle genannt. • Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die von Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt worden sind. Zusätzlich hat die Einigungsstelle einen unparteiischen Vorsitzenden. Die Wahl des Vorsitzenden müssen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam treffen. Gibt es über den Vorsitzenden keine Einigung, wird er vom Arbeitsgericht bestellt. • Die Einigungsstelle trifft ihre Beschlüsse nach einfacher Stimmmehrheit. Bei Abstimmungen wird der Vorsitzende seine Stimme erst geben, wenn es ... weiter lesen
In einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeiteten Fall hat ein Arbeitgeber einen sachgrundlos befristeten Arbeitnehmer beschäftigt.
Anschließend hat der Arbeitgeber während der Befristung des befristeten Arbeitnehmers weitere Arbeitnehmer auf gleicher Position unbefristet eingestellt.
Der befristete Arbeitnehmer wurde darüber nicht informiert und wurde auch nicht auf die unbefristeten Stellen hingewiesen .
§ 18 TzBfG normiert:
Information über unbefristete Arbeitsplätze
Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt in Hamburg den öffentlichen Nahverkehr mit Hochbahnen und Bussen. Im Januar 1996 schloß die Arbeitgeberin mit der ÖTV und der DAG Tarifverträge als "Pakt für Arbeit" ab. Darin waren - kurzgefaßt - Absenkungen des Vergütungsniveaus einerseits und andererseits Ausgleichszahlungen sowie der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen vorgesehen. Eine größere Zahl betroffener Arbeitnehmer führt gegen die Absenkung ihrer Vergütungen Klage mit - im wesentlichen - der Begründung, die Tarifverträge seien rechtsunwirksam, weil die sie belastende Regelung gegen höherrangiges Recht verstoße.
In dieser Situation erhob die Arbeitgeberin die vorliegende Klage gegen die ÖTV und die DAG mit den Anträgen festzustellen, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 09. Februar 2016 – 1 Sa 321/15 – .
Ausgangslage – Geltendmachung von Überstundenbezahlung schwierig für Arbeitnehmer
Deutschlandweit leisten viele Arbeitnehmer wöchentlich Überstunden ohne Bezahlung. Pauschale Regelungen in Arbeitsverträgen, wonach mit dem monatlichen Gehalt auch alle Überstunden abgegolten sind, sind regelmäßig unwirksam. Das kann allenfalls bei hochbezahlten Führungskräften anders sein. Trotzdem ist es sehr schwer für Arbeitnehmer, nachträglich ... weiter lesen
•Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche dem Arbeitnehmer aus einer Betriebsänderung entstehen. •Der Sozialplan ist anders als der Interessenausgleich eine Betriebsvereinbarung. •Bei jeder Betriebsänderung kann grundsätzlich ein Sozialplan verlangt werden. •Der Sozialplan sollte vor der Betriebsänderung erstellt werden, kann jedoch auch noch danach vereinbart werden, wenn die Betriebsänderung sehr schnell vollzogen wurde. •Von dem Sozialplan sind alle Arbeitnehmer erfasst, die durch die geplante Betriebsänderung Nachteile erleiden. Nicht vom Sozialplan ... weiter lesen
Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt? Wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage!
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfe ich Ihre Kündigung (und ggf. eine zuvor erteilte Abmahnung ) und erhebe für Sie eine Kündigungsschutzklage. Nach einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig. Falls Sie die Kündigung angreifen wollen, können Sie das nur binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Dabei stehen die Chancen, erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorzugehen, grundsätzlich gut, da die meisten Kündigungen unwirksam sind. Dies liegt an der sehr strengen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in aller Regel die Rechte von Arbeitnehmern stärkt. Als Fachanwalt für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, dass der Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Bestandteil des Arbeitsvertrages werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Die Anteile der Zusatzzahlungen müssten genau bestimmt werden; andernfalls wäre es dem Arbeitgeber unmöglich, vorbehaltslose Änderungen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ging es wohl ... weiter lesen
In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift ist die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema mit mindestens zwei Vergütungsgruppen. Die Beteiligung des Betriebsrats an diesem Akt der Rechtsanwendung dient der Richtigkeitskontrolle. Sein Mitbeurteilungsrecht bei der Eingruppierung bezieht sich nur auf die zutreffende Einstufung des Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe. Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung ua. dann verweigern, wenn die vom Arbeitgeber beabsichtigte ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Immer wieder fragen Arbeitnehmer bei uns nach, warum sie eigentlich im Fall einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erheben müssen, um an eine Abfindung zu kommen. Können wir das vielleicht nochmal grundsätzlich erklären?
Fachanwalt Bredereck: Dass die Frage immer wieder auftaucht, ist verständlich. Denn mit einer Kündigungsschutzklage begehrt man ja, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist. Wenn die Klage Erfolg hat, hat man dadurch seinen Job zurück, aber keine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Heute zu folgenden Themen: Ende von Poststreik, Bahnstreik und Kitastreik, Unterzeichnung des Tarifeinheitsgesetzes durch Gauck und Urteil des Amtsgerichts München zur Unwirksamkeit einer Wohnungskündigung wegen Weitergabe von Prozessunterlagen an die Nachbarn.
Das Video zur aktuellen Folge finden Sie: hier
Poststreik, Bahnstreik, Kitastreik beendet:
Die großen Streiks bei der Post, der Bahn und in den Kitas sind nun beendet. Sie haben insgesamt wohl Schäden in ... weiter lesen
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat festgestellt,
dass es mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und
dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, Ärzte
jenseits des 55. Lebensjahres nicht mehr neu zur vertragsärztlichen
Versorgung zuzulassen.
I.
Beschwerdeführer (Bf) ist ein 1934 geborener Arzt für Innere Medizin.
Seit 1969 war er an einer Universitätsklinik als Oberarzt und
außerplanmäßiger Professor tätig. Kurz vor seinem 60. Geburtstag
beantragte er erfolglos die Zulassung als Vertragsarzt. Zur Begründung
der Ablehnung bezogen der Zulassungsausschuss und die Gerichte sich auf
§ 98 SGB V und die Zulassungsordnung. Danach ist die erstmalige ... weiter lesen