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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsverhältnis zu begründen, ist zunächst nicht schwer. Dies kann geschehen durch einen schriftlichen oder auch mündlichen Vertrag oder auch schlicht durch sog. konkludentes, also schlüssiges Verhalten, indem der Arbeitnehmer einfach die Arbeit aufnimmt und dafür vom Arbeitgeber bezahlt wird.
Experten-Tipp
Wussten Sie schon? Wenn ein Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag aus dem Betrieb ausscheidet, kann das Auswirkungen auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Aufhebungsvertrag prüfen »
Beendigung ... weiter lesen
Wie hat sich ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu verhalten, unter welchen Umständen kann er weiterhin Zahlung des Entgeltes verlangen und welche Auswirkungen hat die Krankheit auf seinen Urlaub? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Begriff:
Der Begriff der Krankheit umschreibt einen Körper- und Geisteszustand, der aus medizinischer Sicht so regelwidrig ist, dass ein Heilungsprozess erforderlich ist.
Wichtig ist zu beachten, dass der Krankheitsbegriff nicht gleichzusetzen ist mit der Arbeitsunfähigkeit. Letztere liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer durch den Krankheitsfall objektiv daran gehindert ist, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ... weiter lesen
• Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot, einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen abzuschließen. • Wird eine Änderungskündigung ausgesprochen, so hat der Gekündigte die Möglichkeit diese zu akzeptieren, sie unter Vorbehalt der Wirksamkeit anzunehmen oder sie gänzlich abzulehnen. • Akzeptiert der Arbeitnehmer die Änderungskündigung, so wird er nach Ablauf der Kündigungsfrist zu veränderten Konditionen beschäftigt. • Lehnt der Arbeitnehmer die Änderungskündigung ab, so hat dies zur Folge, dass die Änderungskündigung wie eine Beendigungskündigung wirkt. Der ... weiter lesen
RWE will 3000 Stellen abbauen. Die verbleibenden Beschäftigten müssen sich auf jahrelange Null-Runden beim Gehalt gefasst machen. Ein Beitrag zum Beschluss des von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Übereinstimmenden Medienberichten zufolge wird der zweitgrößte deutsche Strom- und Gaskonzern in seiner Kraftwerkssparte etwa 3000 Stellen abbauen. Der Personalabbau soll überwiegend über Altersteilzeitmodelle abgefedert werden. Gleichzeitig sollen sich die beschäftigten auf eine dreijährige Nullrunde bei Gehaltserhöhungen einstellen.
Das sollten Mitarbeiter beachten:
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in erster ... weiter lesen
Die Haribo -Holding GmbH & Co. KG ist ein deutscher Süßwarenkonzern.[3][4] Bekanntestes Produkt sind die bereits zwei Jahre nach der Unternehmensgründung 1922 von Hans Riegel erfundenen, zur Abgrenzung von Konkurrenzprodukten Goldbären genannten Gummibärchen.
Der Firmensitz befand sich bis 2018 im Bonner Stadtteil Kessenich; im Mai 2019 wurde er in die Gemeinde Grafschaft in Rheinland-Pfalz verlegt.
Am 06.11.2020 teilte HARIBO mit, das Werk vollständig zu schließen.
Die Produktion wurde vor Weihnachten bereits eingestellt.
Die Suche nach einem Investor, der möglicherweise die Arbeitnehmer von HARIBO übernimmt, verlief bisher ohne Erfolg .
Am ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , in der beide Parteien einvernehmlich beschließen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit ein solcher Vertrag rechtswirksam gemäß § 623 BGB abgeschlossen wird, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann ein Aufhebungsvertrag gültig ist und welche Punkte dabei zu beachten sind.
Schriftform gemäß § 623 BGB : Ein Aufhebungsvertrag muss gemäß § 623 BGB schriftlich abgeschlossen werden, um rechtswirksam zu sein. Mündliche Absprachen sind somit nicht ausreichend. Es ist wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer den Vertrag eigenhändig ... weiter lesen
Der Arbeitgeber könnte gegen den Arbeitnehmer wegen der Entwendung des Wertgegenstandes einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB haben.
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht zunächst ein wirksamer Arbeitsvertrag .
Des Weiteren müsste der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben.
Eine unmittelbare Anwendung von § 667 BGB scheidet aus, da zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein Auftrag, sondern ein Arbeitsvertrag besteht.
Der Arbeitnehmer könnte aber analog aus § 667 Alt. 2 BGB verpflichtet sein, den gestohlenen Wertgegenstand herauszugeben und diese Pflicht ist dem Arbeitnehmer durch die Veräußerung ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Geltendes Arbeitsrecht kann nicht durch Lizenzverträge umgangen werden. Nach einem am Freitag, 2. November 2018, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist im Fall von Scheinselbstständigkeit ein solcher Vertrag nicht nichtig, sondern arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sind „unabhängig von einer möglichen Umgehungsabsicht“ direkt anwendbar (Az.: VII ZR 298/17).
Im Streitfall geht es um einen Lizenzvertrag für einen Immobilienvertrieb. Die Klägerin, die die Lizenz vergeben hat, macht Forderungen gegen einen Lizenznehmer geltend. Der wehrte dies unter anderem mit dem Argument ab, er sei nur scheinbar Selbstständig, tatsächlich ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht stellte mit seinem Urteil vom 25.04.2013, 8 AZR 287/08 fest, dass eine abgelehnte Auskunft über das Auswahlverfahren bei einer Stellenbewerbung keine Diskriminierung vermuten lässt. Ein Bewerber, der abgelehnt wird hat keinen Anspruch auf Auskunft darüber, ob der Arbeitgeber die Stelle mit einem anderen Bewerber besetzt hat und unter welchen Auswahlkriterien er seine Entscheidung getroffen hat. Eine Ablehnung des Arbeitgebers Auskunft darüber zu erteilen stellt kein Indiz für eine Diskriminierung dar. Vielmehr müssen andere Indizien dazukommen. Der Nachweis einer Diskriminierung bei einem Bewerbungsverfahren ist nicht leicht, da dem Stellenbewerber keine Informationen ... weiter lesen
Berlin (jur). Eine HIV-Infektion rechtfertigt nicht die generelle Ablehnung als Feuerwehrbeamter. Weil die Erkrankung als Behinderung gilt, können abgelehnte Bewerber gegebenenfalls eine Diskriminierungsentschädigung verlangen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 19. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 K 322.18). Es sprach dem Kläger eine Entschädigung von 2.500 Euro zu.
Der Kläger hatte sich 2018 mit 23 Jahren als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin beworben. Zwei Monate zuvor hatte er erfahren, dass er HIV-positiv ist. Ein Test, den das Land bei allen Bewerbern routinemäßig durchgeführt hatte, fiel dann ebenfalls ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber , der betriebsbedingte Kündigungen aussprechen möchte, muss in der Regel einen Sozialplan und einen Interessenausgleich erstellen, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist. Dies dient dazu, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kündigungen für die betroffenen Mitarbeiter abzufedern und eine faire Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden.
Wann ein Arbeitgeber einen Sozialplan und einen Interessenausgleich erstellen muss, wird gesetzlich im § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Betriebsbedingte Kündigungen sind laut § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gerechtfertigt, wenn betriebliche Erfordernisse eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters nicht mehr ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Auch wenn das Betriebsverfassungsgesetz von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgeht, ist die Situation in der Praxis oftmals eine andere. Treten Streitigkeiten auf, besteht schnell Beratungsbedarf. In der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung findet sich der Bürger ebenso wenig wie Betriebsräte oder gar Juristen gut zurecht. Der Blick ins Gesetz ist häufig sogar eher kontraproduktiv, weil er den gesunden Menschenverstand verwirrt. Die Gesetze im Arbeitsrecht sind nur noch für besonders spezialisierte Juristen gemacht. Demnach benötigen sowohl Betriebsräte als auch Arbeitgeber ... weiter lesen