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Experten-Ratgeber
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Änderungen bei Erfindungen durch Arbeitnehmer Rechtsgebiet: Arbeitsrecht Rechtstipp vom 03.02.2010 Für die Arbeitnehmererfindung hat der Gesetzgeber zum 1. Oktober 2009 wichtige Neuregelungen getroffen. Im Kern geht es um die Änderung der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Ausgangspunkt ist die ordnungsgemäße Meldung einer vom Arbeitnehmer gemachten Diensterfindung gegenüber dem Arbeitgeber. Hierzu ist der Arbeitnehmer nach dem ArbnErfG verpflichtet. Nach Meldung der Erfindung steht dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zu. Er kann die Diensterfindung entweder (unbeschränkt oder beschränkt) in Anspruch nehmen oder ... weiter lesen
• Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. • Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. • Hinsichtlich der Zusammensetzung sind besondere Angaben über o Art und Höhe der Zuschläge, o Zulagen, o sonstige Vergütungen, o Art und Höhe der Abzüge sowie o Abschlagszahlungen und Vorschüsse erforderlich. • Dem Arbeitnehmer muss keine Gehaltsabrechnung ausgehändigt werden, wenn die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Gehaltsabrechnung nicht geändert haben. • Der ... weiter lesen
Berlin (jur). Berliner Polizeibeamte können für Mehrarbeit im polizeilichen Bereitschaftsdienst vollen Freizeitausgleich verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 12. Januar 2016 bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: VG 26 K 58.14). Die Richter erklärten damit das Vorgehen des Landes für rechtswidrig, nur eine Dienstbefreiung von einem Drittel der Bereitschaftsdienstzeit zu gewähren. Geklagt hatte ein Polizeioberkommissar, der 2011 zur Unterstützung der niedersächsischen Polizei anlässlich eines Castor-Transports nach Gorleben über seine regelmäßige Arbeitszeit hinaus Bereitschaftsdienste leistete. Für die Mehrarbeit beanspruchte er ... weiter lesen
Arbeitet der Ehegatte oder Lebenspartner im Betrieb mit, ist die versicherungsrechtliche Beurteilung dieser Tätigkeit oft nicht ganz einfach. Die Arbeitsleistung wird nämlich häufig anders erbracht, als wenn Fremde beschäftigt werden. Familiäre Rücksichtnahme überdeckt den für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis typischen Gegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund muss genau unterschieden werden, ob wirklich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, oder ob die Leistung des Ehegatten oder Lebenspartners auf mitunternehmerischer Grundlage oder auf der Basis familiärer Mithilfe erfolgt. Einzelfallprüfung an Hand ... weiter lesen
Block-Altersteilzeit: Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters in der Freistellungsphase? Der Kläger war seit 1964 bei der Schuldnerin beschäftigt, zuletzt als Niederlassungsleiter in H. Mit Wirkung zum 1. November 1999 schloß die Schuldnerin mit dem Kläger einen Vertrag über Altersteilzeit, der ein Jahr Vollarbeit, ein Jahr Freistellungsphase und ein Arbeitsentgelt iHv. mindestens 80 % des Nettovollzeitarbeitsentgelts vorsah. Am 1. Mai 2000 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubigerversammlung beschloß die Einstellung des Geschäftsbetriebs und die Schließung der Niederlassung in H. zum 31. Oktober 2000. Mit Schreiben vom 20. ... weiter lesen
Die Rechtsprechung setzt als Wert für Streitigkeiten um ein Arbeitszeugnis regelmäßig ein Bruttomonatsgehalt oder weniger an. Daran messen sich die anwaltlichen Gebühren, die dann ebenfalls sehr niedrig sind. Das wird der heutigen Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht gerecht. Quasi als Fortsetzung dieser fatalen Ideologie nehmen auch die meisten Arbeitnehmer die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht ernst genug. Fakt ist: Ein Zeugnis mit einer Benotung von schlechter als gut ist quasi nicht verwertbar. Man sollte es aus meiner Sicht bei der Bewerbung besser unterschlagen. Das führt zu einer Lücke in den Bewertungen mit ebenfalls fatalen Auswirkungen auf den Gang des jeweiligen Bewerbungsverfahrens. ... weiter lesen
Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie bald verboten (Fall Tönnies)? geplantes Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit: Das neue Gesetz soll ab 1. Januar 2021 in der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung den Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen und ab 1. April 2021 auch die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) verbieten. Es dürfen dann nur noch Arbeitnehmer des eigenen Betriebes für diese Arbeiten eingesetzt werden. Für Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten, also kleinere und mittlere Unternehmen, soll es Ausnahmen geben. Mit dieser Neuregelung soll verhindert werden, dass die Betriebe keine eigenen Mitarbeiter einsetzen sondern ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) pocht auf Einhaltung der Ruhezeiten für Arbeitnehmer. Die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit sind getrennte Ansprüche und dürfen sich daher nicht überschneiden, urteilte der EuGH am Donnerstag, 2. März 2023, in Luxemburg (Az.: C-477/21). Für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland bedeutet dies, dass einer Arbeitsschicht am Samstag eine Ruhephase von 35 Stunden folgen muss. Nach EU-Recht und ebenso nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer in einem Zeitraum von 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden haben. EU-Recht sieht zudem eine Ruhezeit von 24 Stunden in einem Zeitraum von jeweils ... weiter lesen
• An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nur dann beschäftigt werden, wenn sie ihre Arbeit nicht an Werktagen vornehmen können. • Hierzu zählen besonders Notdienste, Rettungsdienste, Feuerwehr, Beschäftigte in Krankenhäusern und in anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen. • Eine Auflistung wer kraft Gesetz an Sonn- und Feiertagen arbeiten darf befindet sich in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). • Die Beschäftigungsdauer an Sonn- und Feiertagen darf regelmäßig nicht länger als acht Stunden betragen. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb des Ausgleichszeitraums an ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie berechtigt sind im Arbeitsverhältnis das eigene Haustier mit zur Arbeit zu nehmen. Der Hund wird nicht ohne Grund als bester Freund des Menschen bezeichnet. Freudestrahlend begrüßt er seinen Besitzer mit wedelndem Schwanz an der Haustür, möchte am liebsten die ganze Zeit spielen und gestreichelt werden oder schläft treu und zufrieden auf den Füßen von Herrchen bzw. Frauchen ein. Es gibt Arbeitgeber , die aktiv bei der Suche nach geeigneten und qualifizierten Arbeitnehmern damit werben tierfreundlich zu sein und es zu erlauben, dass Arbeitnehmer ihren Hund mit zur Arbeit bringen. Dies wirkt sich für den ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Aus einer Pressemitteilung von Siemens vom 7.5.2015 ergibt sich, dass der Konzern den Wegfall von 2200 Stellen plant (oder 2900, eindeutig konnte ich das der Pressemitteilung Stand 10:00 Uhr am 7.5.2015 von siemens.com nicht entnehmen). 4500 Stellen weltweit sollen laut der Pressemitteilung weltweit gestrichen werden, davon nach aktuellem Stand rund 2200 Arbeitsplätze in Deutschland. Im Februar 2015 hatte Siemens angekündigt, 7800 Arbeitsplätze weltweit (rund 3300 davon in Deutschland) zu streichen, um Verwaltungsfunktionen zu straffen. Nach abgeschlossenen Gesprächen mit Arbeitnehmervertretern wurde die Zahl auf 2900 ... weiter lesen
KURZINFO: Der Kläger ist bei dem beklagten Automobilhersteller als Oberflächenbearbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme die bei der Beklagten geltenden Haustarifverträge Anwendung. Nach § 2.1.1 des Tarifvertrags zur Sicherung der Standorte und der Beschäftigung vom 28. September 1995 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 28,8 Stunden/Woche. Nach § 8.2 des Manteltarifvertrags vom 14. Juli 1997 (MTV) bemisst sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgelt, welches der Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Schichtplan erhalten würde. Der Kläger arbeitete tatsächlich 37,5 Stunden/Woche. Davon wurden 35 Stunden ... weiter lesen