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Außerordentliche Kündigung eines Werksrennfahrers wegen vorsätzlich herbeigeführter Kollision mit einem Konkurrenten Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Fahrervertrag eines Werksrennfahrers außerordentlich gekündigt werdenkann. Der Kläger war als Werksfahrer im Fahrerteam der Beklagten, die die rennsportlichen Aktivitäten eines großen Autoherstellers wahrnimmt, tätig. Er nahm für die Beklagte u.a. an der Deutschen Tourenwagenmeisterschaft (DTM) teil. Schon vor dem Rennen hatte er über einen Konkurrenten, der demselben Team angehörte, geäußert: "Wenn er nicht aus dem Weg geht, ist er fällig". Im Verlaufe der 6. Runde rammte der Kläger bei einer Geschwindigkeit von ... weiter lesen
Die im Jahr 1943 geborene Klägerin war bis zum 30. Juni 1994 bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen einer Personaleinschränkung beendet. Im Anschluss daran zahlte die Beklagte eine tarifliche Überbrückungsbeihilfe. Zum 30. November 2003 stellte sie die Zahlung ein. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. c des Tarifvertrages zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 wird Überbrückungsbeihilfe nicht gezahlt für Zeiten nach Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Voraussetzungen zum Bezug des vorgezogenen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Mit der Klage ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Viele Arbeitgeber gestatten die Internetnutzung zu privaten Zwecken, ohne ausdrückliche Regeln hierfür zu vereinbaren. Das wirft in der Praxis eine Vielzahl von Problemen auf. Datenschutz bei gestatteter Privatnutzung hindert Arbeitsablauf: Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse auch für private Zwecke gestattet, muss er den Datenschutz beachten. Er darf dann nicht ohne weiteres auf den Dienst-Account zugreifen. In nicht vorhergesehenen Krankheitsfällen oder bei einer Urlaubsvertretung des Arbeitnehmers kann dies zu erheblichen organisatorischen Problemen führen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, sollten sich Arbeitnehmer regelmäßig mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren. Auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr zu retten ist, eine Abfindung (Regelabfindung ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) ist regelmäßig drin. Arbeitnehmer, die keine Rechtschutzversicherung haben, scheuen oft das Kostenrisiko. In der Regel ist das unberechtigt. Wer wirklich kein Geld hat, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Alle anderen sollten in der Regel das Geld investieren. Doch wie hoch sind die Kosten für eine ... weiter lesen
Eine Rechtsschutzversicherung muss grundsätzlich auch dann die Kosten anwaltlicher Beratung übernehmen, wenn der Arbeitnehmer seine Kündigung noch nicht erhalten hat, sondern der Arbeitgeber diese nur in Aussicht gestellt hat. Wie der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung (BGH, Urteil vom 19.11.2008, Az. IV ZR 305/07) entschieden hat, ist die Rechtsschutzversicherung bereits dann eintrittspflichtig, wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer Kündigung nur gedroht hat. Bietet der Arbeitgeber zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag an und stellt dem Arbeitnehmer für den Fall, dass dieser den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet, eine betriebsbedingte Kündigung in Aussicht, stellt dies ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. In der Zentrale und in den 83 Warenhäusern sollen aktuellen Pressemeldungen rund 2000 Stellen gestrichen werden. Neben zwei klassischen Kaufhäusern in Hamburg-Billstedt und Stuttgart sollen die Karstadt-Ableger "K-Town" in Göttingen und Köln sowie Schnäppchenmärkte des Konzerns in Paderborn und Frankfurt an der Oder betroffen sein. Ver.di zufolge will die Unternehmensleitung von Karstadt außerdem längere Arbeitszeiten und Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld durchsetzen. Arbeitnehmer in kriselnden Unternehmen stehen unabhängig von der jeweils unterschiedlichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Der Bayerische Rundfunk berichtete über Vorwürfe der Gewerkschaft IG Metall im Zusammenhang mit der Wiederholung der vom Bundesarbeitsgericht kassierten Wahlen zum Betriebsrat. Hier ging es um Vorwürfe der gezielten Einflussnahme, zum Beispiel durch die Überwachung durch einen Sicherheitsdienst und firmeninterne Wahlbeobachter. Playmobil-Hersteller Geobra Brandstätter wies die Vorwürfe zurück. Bereits im Vorfeld der letzten Betriebsratswahl habe es nach Angaben des Arbeitgebers Auseinandersetzungen zwischen Bewerbern unterschiedliche Listen unter Androhung von Gewalt und Strafanzeigen gegeben. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen Bei unbedachten Äußerungen droht Kündigung Bei einer Besprechung gibt es Streit. Der Chef maßregelt den Arbeitnehmer, kritisiert seine Arbeitsleistung, bis ins Detail. Der Arbeitnehmer hält dagegen, wehrt sich, fühlt sich ungerecht behandelt, lässt endlich mal Dampf ab, und dann fällt es, das Wort „Arschloch“. Wenige Tage später erhält der Arbeitnehmer dafür die fristlose Kündigung, wegen Beleidigung seines Vorgesetzten. Einen solchen Fall entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 24.01.2017 zugunsten des Arbeitgebers, den der fristlos ... weiter lesen
• Zum Betriebsrat wählen lassen kann sich jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit sechs Monaten dem Betrieb angehört. • Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der Tätigkeit für den Betriebsrat mit dem normalen Arbeitsentgelt vergütet. Diese Vergütung ist jedoch auf das Arbeitsverhältnis zurückzuführen und nicht auf die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied. • Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. • Betriebsratsmitglieder werden von der Arbeitsleistung befreit, wenn die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben der Arbeitsleistung ... weiter lesen
Mainz (jur). Wer trotz Verbots wiederholt mit einem gefälschten Impfnachweis zur Arbeit kommt, kann grundsätzlich verhaltensbedingt gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn andere Kolleginnen und Kollegen nicht konkret gefährdet wurden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Donnerstag, 10. August 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 8 Sa 310/22). Damit ist die ordentliche Kündigung des seit September 2011 bei einem Chemieunternehmen beschäftigten Klägers zum 31. Mai 2022 wirksam. Während der Covid-19-Pandemie war die sogenannte 3G-Regel am Arbeitsplatz per Gesetz beschlossen worden. Danach mussten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen das Sars-CoV-2-Virus geimpft oder davon genesen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Momentan geht der Fall eines Mitarbeiters der Gegenbauer Sicherheitsdienste GmbH durch die Presse. Auf einem Video ist zu sehen, wie dieser massiv rassistische und hetzerische Äußerungen über Flüchtlinge und die gegenwärtige Flüchtlingspolitik der Bundesregierung machte. Das Video lässt auch klar die Dienstjacke des Mitarbeiters mit der Aufschrift des Arbeitgebers Gegenbauer erkennen. Das ist umso problematischer, als die Firma und der Mitarbeiter mit der Bewachung der Flüchtlinge am Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) in Berlin-Moabit beauftragt waren. Der Mitarbeiter wurde sofort ... weiter lesen
Die Parteien streiten darüber, ob eine nach Erteilung der Versorgungszusage tarifvertraglich eingeführte Nettogesamtversorgungsobergrenze in den Fällen der beiden Kläger anzuwenden ist. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben dies bejaht. Die Revisionen der Kläger hatten keinen Erfolg. In den Arbeitsverträgen ist auf die Versorgungstarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung verwiesen worden. Ein im Jahre 1986 geschlossener Änderungstarifvertrag begrenzt die Zusatzversorgung: Die Nettogesamtversorgung darf eine bestimmte Obergrenze des jeweiligen Nettovergleichseinkommens nicht mehr überschreiten. Die Auslegung der Übergangsregelung hat ergeben, dass die - für Altfälle etwas erhöhte - Obergrenze für die Kläger gilt. Dabei ist ... weiter lesen