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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Kündigung durch Arbeitgeber
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, ab dem diese Elternzeit verlangt haben und während der genehmigten Elternzeit nicht kündigen (§ 18 Abs. 1 S. 1 BEEG).
Der Sonderkündigungsschutz der Elternzeit setzt zudem bereits bis zu 8 bis 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit ein (§ 18 Abs. 1 S. 1, 2 BEEG).
Dieses Kündigungsverbot bezieht sich auf die ordentliche Kündigung , wie auch die Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine Änderungskündigung – der Arbeitnehmer ist praktisch unkündbar .
Nach § 134 BGB ist eine durch den Arbeitgeber während der Elternzeit ... weiter lesen
Arbeitet der Ehegatte oder Lebenspartner im Betrieb mit, ist die versicherungsrechtliche Beurteilung dieser Tätigkeit oft nicht ganz einfach. Die Arbeitsleistung wird nämlich häufig anders erbracht, als wenn Fremde beschäftigt werden. Familiäre Rücksichtnahme überdeckt den für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis typischen Gegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Vor diesem Hintergrund muss genau unterschieden werden, ob wirklich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, oder ob die Leistung des Ehegatten oder Lebenspartners auf mitunternehmerischer Grundlage oder auf der Basis familiärer Mithilfe erfolgt.
Einzelfallprüfung an Hand ... weiter lesen
Das Traditionsunternehmen Marquardt mit Hauptsitz in Rietheim-Weilheim (Baden-Württemberg) hat angekündigt, im Laufe des Jahres 2025 rund 150 Arbeitsplätze abzubauen – ein drastischer Einschnitt, der etwa zehn Prozent der Belegschaft am Stammsitz betrifft. Aktuell beschäftigt der Mechatronikspezialist dort rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Als Gründe für den Stellenabbau nennt das Unternehmen unter anderem eine rückläufige Auftragslage, sinkende Umsätze, gestiegene Betriebskosten und geopolitische Unsicherheiten. Diese Entwicklungen hätten die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zunehmend unter Druck gesetzt. Laut Unternehmenssprecher Ulrich Schumacher sei der Personalabbau eine Reaktion auf die veränderten ... weiter lesen
Nicht selten wird im Rahmen von Verhandlungen über eine Probezeit nicht berücksichtigt, dass der Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer im ersten halben Jahr ohnehin noch nicht greift.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird üblicherweise eine Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Diese kann maximal sechs Monate betragen. In diesem Zeitraum ist eine Kündigung gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Vereinbarung einer längeren Frist im Arbeitsvertrag ist möglich, eine kürzere kann dagegen nur durch Tarifvertrag vereinbart ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Im zweiten Teil der Serie zum Thema Überstunden geht es speziell um die Frage, wann der Arbeitgeber eigentlich Überstunden anordnen darf. Müssen Arbeitnehmer diese Anordnung dann auch befolgen? Was droht Arbeitnehmern, wenn sie Überstunden zu Unrecht verweigern? Dazu mehr im folgenden Beitrag.
Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichtet
Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich seine Arbeitsleistung auch nur während der regulären Arbeitszeit erbringen, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. In Arbeitsverträgen sind in der Regel bestimmte ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie die Genehmigung ihres Arbeitgebers benötigen, um einen Nebenjob ausüben zu können. Die Antwort auf diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden erläutert werden sollen.
Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, einen Nebenjob auszuüben. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und Regeln, die beachtet werden müssen. Eine der wichtigsten Regelungen ist, dass der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber eine sogenannte Nebentätigkeit offenzulegen hat. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen muss, dass er einen Nebenjob ausüben möchte . In vielen Arbeitsverträgen ist dies sogar explizit geregelt. Der Arbeitgeber ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 11.09.2018 zum Aktenzeichen X-68/17 entschieden, dass die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen kann.
Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheine nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, worüber im vorliegenden Fall jedoch das deutsche BAG zu befinden habe, so der EuGH.
Der Chefarzt Q. der Abteilung „Innere Medizin“ eines ... weiter lesen
Siemens will 3300 Stellen in Deutschland abbauen. Kündigungen sollen dabei vermieden werden. Was Mitarbeiter beachten sollten. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Pressemeldungen zufolge plant Siemens deutschlandweit 3300 Stellen abzubauen. Mit dem Unternehmenskonzept Vision 2020 soll das Unternehmen wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs gebracht werden.
Stellenabbau ohne Kündigung bedeutet in der Regel in erster Linie Aufhebungsverträge. Hier bieten Unternehmen wie Siemens durchaus hohe Abfindungen und sonstige Vorteile für die ausscheidenden Mitarbeiter.
Daneben wird man sicher auch auf Altersteilzeitmodelle ... weiter lesen
Eingebrochene Nachfrage, niedriger Ölpreis und immer mehr Erneuerbare zwingen nun auch den britisch-niederländischen Ölriesen Shell zum Umbau.
Shell kündigt einen harten Sparkurs an.
Insgesamt sollen in bis 2021 bis zu 9.000 Arbeitsplätze gestrichen werden.
In den USA gingen in den vergangenen Monaten zahlreiche junge Fracking- Unternehmen pleite, BP streicht 10.000 Jobs, bei Chevron sind es 6.000, und auch Exxon Mobil kündigte bereits einen weltweiten Stellenabbau in noch unbekannter Höhe an.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an ... weiter lesen
Eine erschreckende Vielzahl heute noch verwandter Arbeitsverträge sind unbrauchbar aus im wesentlichen drei Gründen: 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. 2. Die Arbeitsverträge enthalten überflüssige Regelungen. 3. In Arbeitsverträgen fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen. 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. Seit dem 1.1.2002 werden Arbeitsverträge in die sogenannte AGB-Kontrolle (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingung) einbezogen. Damit werden die einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegebenen Arbeitsbedingungen einer richterlichen Kontrolle anhand der §§ 304-310 BGB unterzogen. ... weiter lesen
Karlsruhe (BAG). Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf. Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden - ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen. Der abberufene Geschäftsführer hat deshalb regelmäßig in dem neu begründeten Arbeitsverhältnis keine ... weiter lesen
Namensschilder für Fahrpersonal
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Für ihr Fahrpersonal regelt eine Betriebsvereinbarung das Tragen von Dienstkleidung. Darüber hinaus beabsichtigt die Arbeitgeberin Namensschilder einzuführen, die von den Fahrern auf der Dienstkleidung getragen werden sollen. Das hat der Betriebsrat für mitbestimmungspflichtig gehalten. Seinem Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Namensschildern für das Fahrpersonal haben die Vorinstanzen entsprochen.
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Einführung des Namensschildes betrifft hier die nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ... weiter lesen