Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 2 verschiedene Anwälte aus Ronnenberg zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die rechtliche Einordnung des Weihnachtsgeldes, welches zumeist anlässlich des Weihnachtsfestes gezahlt wird, ist dabei nicht immer einfach. Das Weihnachtsgeld wird häufig neben dem Gehalt als sogenannte Einmalzahlung gezahlt. Erforderlich ist hierfür zunächst eine Rechtsgrundlage. Liegt eine solche nicht vor, besteht auch kein Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes. Als Rechtsgrundlagen kommen der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung in Betracht. Ein Anspruch auf die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation kann ... weiter lesen
Majorel ist ein Callcenter-Betreiber.
In Deutschland will die Bertelsmann-Tochter vier Standorte in den neuen Bundesländern schließen .
Das bedeutet Massenentlassungen an den Standorte n.
Majorel begründet die Standortschließungen mit Verlusten, die einen betriebswirtschaftlichen Fortbestand der Standorte ausschließen und außerdem hat der größte Kunde – die Telekom – den Vertrag mit Majorel gekündigt.
Die Gewerkschaft Verdi kann den Schritt von Majorel nicht nachvollziehen, da Callcenter derzeit boomen.
Der Betriebsrat sieht Weiterbeschäftigungsbedarf auch an anderen Standorten, an denen Arbeitnehmer gesucht würden; auch ... weiter lesen
Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt? Wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage!
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfe ich Ihre Kündigung (und ggf. eine zuvor erteilte Abmahnung ) und erhebe für Sie eine Kündigungsschutzklage. Nach einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig. Falls Sie die Kündigung angreifen wollen, können Sie das nur binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Dabei stehen die Chancen, erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorzugehen, grundsätzlich gut, da die meisten Kündigungen unwirksam sind. Dies liegt an der sehr strengen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in aller Regel die Rechte von Arbeitnehmern stärkt. Als Fachanwalt für ... weiter lesen
• Beachten: Klagefrist 3 Wochen
• Die Kündigungsschutzklage ist eine Feststellungsklage. Der Antrag lautet z.B. es soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber durch die Kündigung vom ... nicht aufgelöst worden ist. Auch wenn es dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung regelmäßig auf eine Abfindung ankommt, muss zunächst Kündigungsschutzklage erhoben werden.
• Gute Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage bestehen regelmäßig für diejenigen Arbeitnehmer, für die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.
• Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Der bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen beschäftige Kläger ist Mitglied der IG Metall. Er verlangt von der Beklagten die Lohnerhöhung gemäß dem ab 1. Januar 1997 gültigen Lohnabkommen für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 18. Dezember 1996. Die aus einem Insolvenzverfahren über ein tarifgebundenes Unternehmen hervorgegangene Rechtsvorgängerin der Beklagten gehörte keinem Arbeitgeberverband an. Sie hatte mit der IG Metall einen Firmentarifvertrag geschlossen, in dem auf die jeweils gültigen Regelungen der einschlägigen Flächentarifverträge verwiesen wurde. Die Beklagte, ebenfalls nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes, hat den Betrieb zum 1. November 1995 übernommen. Sie hat den Firmentarifvertrag ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Die Bundesagentur für Arbeit hat in der Vergangenheit viele Mitarbeiter lediglich befristet beschäftigt. Nachdem sich die Befristungen aufgrund einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 -) als unwirksam herausgestellt hatten, entfristete die Bundesagentur für Arbeit die entsprechenden Arbeitsverträge der betroffenen Mitarbeiter. Viele Mitarbeiter wurden daraufhin versetzt. So auch die hiesige Klägerin. Die Klägerin griff diese Versetzung an und war in allen Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht ... weiter lesen
Mit Urteil vom 16.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber nachweisen muss, dass sein Urlaubsanspruch noch nicht vollständig erfüllt wurde, wenn er im Laufe des Kalenderjahres seine Arbeitsstelle wechselt (AZ.: 9 AZR 295/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Dies begründet das BAG unter anderem damit, dass Doppelansprüche nach dem Gesetz nicht in Frage kämen, d.h. ein Arbeitnehmer hat keinen doppelten Anspruch auf Urlaub von zwei Arbeitgebern. Dies ergibt sich nach Auffassung des BAG aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). ... weiter lesen
KURZINFO:
Nach § 2 Abs.2 Satz 1 Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Durch eine solche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer nach § 2 Abs.3 BSchG seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Deshalb kann die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Grundsätze billigen Ermessens müssen von Arbeitgebern auch bei dienstlichen Versetzung von Arbeitnehmern eingehalten werden. Dies entscheid das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.07.2013 (Az.: 10 AZR 915/12). Die Klägerin war zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Beklagten angestellt. Nach der Entfristung zahlreicher Arbeitsverträge entschied die Arbeitgeberin einige der ehemals befristeten Arbeitnehmer, darunter auch die Klägerin, zu versetzen. In die Auswahl der in ... weiter lesen
Mainz (jur). Durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern können Unternehmen nicht die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder gering halten. Denn regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer zählen hier ebenso wie die Stammbelegschaft mit, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 14. Juli 2015 entschied (Az.: 8 TaBV 34/14).
Laut Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte in größeren Betrieben Anspruch auf „Freistellungen“. Die betreffenden Betriebsratsmitglieder müssen ihrer regulären Tätigkeit nicht mehr nachgehen und können sich voll der Betriebsratsarbeit widmen. Ab ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu den Voraussetzungen einer Sperrzeit bei Zahlung einer Abfindung nach Erhalt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Wie kann man Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden? Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte 1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten ... weiter lesen