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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.10.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 352/18 entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen verstößt. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 32/2019 vom 16.10.2019 ergibt sich: Der Kläger ist bei der Beklagten als Zeitungszusteller beschäftigt. Arbeitsvertraglich ist er zur Belieferung von Abonnenten von Montag bis ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Ursprünglich war beim französischen Atomkonzern Areva noch ein Stellenabbau von 1300 Jobs in Deutschland geplant, wie das Handelsblatt am 19.11.11 berichtete. Mit diesen Sparplänen reagierte der Konzern auf den Beschluss der Bundesregierung, aus der Atomenergie auszusteigen. Neuen Berichten des Handelsblatts zufolge soll sich die Lage des Konzerns nun aber geändert haben. Areva steht kurz davor den Zuschlag für zwei Windkraftprojekte in Deutschland zu bekommen. Mit der geändert Auftragslage steigt auch der Bedarf an Mitarbeitern. Sollte es dennoch zu Kündigungen kommen, folgen hier ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Straftaten zulasten des Arbeitgebers als Kündigungsgrund Wer als Arbeitnehmer Straftaten zulasten des Arbeitgebers begeht, riskiert die Kündigung. Insbesondere, wenn das Vermögen des Arbeitgebers geschädigt wird, z. B. durch Diebstahl, Unterschlagung oder einen Betrug, kann der Arbeitgeber kündigen, regelmäßig auch fristlos ohne vorherige Abmahnung. Doch nicht immer lassen sich die Vorwürfe des Arbeitgebers beweisen. Verdachtskündigung Der Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung zwar auch auf den Verdacht einer strafbaren Handlung des Arbeitnehmers stützen. Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, uns Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Was ist eine Änderungskündigung? Eine Definition der Änderungskündigung kann man dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in § 2 entnehmen. Es handelt sich demnach um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, dieses – und das ist entscheidend – zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Wozu eine Änderungskündigung? Will der Arbeitgeber die Beschäftigungsbedingungen eines Arbeitnehmers verändern, der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz ... weiter lesen
• Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. • Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. • Hinsichtlich der Zusammensetzung sind besondere Angaben über o Art und Höhe der Zuschläge, o Zulagen, o sonstige Vergütungen, o Art und Höhe der Abzüge sowie o Abschlagszahlungen und Vorschüsse erforderlich. • Dem Arbeitnehmer muss keine Gehaltsabrechnung ausgehändigt werden, wenn die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Gehaltsabrechnung nicht geändert haben. • Der ... weiter lesen
In der Folge finden Sie alle wichtigen Hinweise zum Thema Dienstwagen im Arbeitsrecht. Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Anspruchsgrundlage: Der Anspruch auf einen Dienstwagen besteht in der Regel aufgrund einer einzelvertraglichen Regelung, meist ergibt er sich aus dem Arbeitsvertrag. In Betracht kommt aber auch ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Arbeitsrechts, wenn einem bestimmten Personenkreis Dienstwagen zur Verfügung gestellt werden, ein bestimmter Arbeitnehmer aber ohne sachlichen Grund davon ausgeschlossen wird. Private Nutzung: Für den Fall, dass eine private Nutzung des Dienstwagens gestattet ist, ist dessen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Kündigungsschutzklage nach erhaltener Kündigung Arbeitnehmer sind regelmäßig gut damit beraten, innerhalb von drei Wochen, nachdem sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, mittels einer Kündigungsschutzklage gegen diese vorzugehen. Sofern kein Sozialplan besteht, der eine Abfindung vorsieht, kommt man in der Regel nur auf diese Weise später an eine Abfindung. Annahme eines neuen Jobs zulässig Wenn man sich dann in einem Kündigungsschutzprozess mit dem Arbeitgeber befindet, sind sich Arbeitnehmer oft unsicher, ob sie trotzdem bereits einem neuen Arbeitgeber zusagen ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen ... weiter lesen
Die Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB, der auch im Rahmen der AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge gilt, wirkt sich auf die Regelungen über Ausschlussklauseln aus. Ab dem 1. Oktober 2016 dürfen Arbeitsverträge maximal Textform vorschreiben. Üblicherweise enthalten Arbeitsverträge so genannte Ausschlussklauseln bei deren Nichtbeachtung die Ansprüche der Vertragsparteien vor Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Dabei ist regelmäßig Schriftform vereinbart. Für die bis zum 30. September 2016 geschlossenen Verträge gilt das bisherige Recht. Danach war es möglich, einstufige oder zweistufige Ausschlussfristen zu vereinbaren, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, wundern sich häufig darüber, dass die Kündigung keine Begründung enthält. Begründung der Kündigung im Kündigungsschreiben in der Regel nicht notwendig Für die Wirksamkeit der Kündigung ist aber nicht entscheidend, dass die Kündigung begründet wird, sondern dass der Arbeitgeber im späteren Kündigungsschutzprozess gesetzlich anerkannte Kündigungsgründe ins Feld führen kann. Dies können betriebsbedingte Kündigungsgründe (zum Beispiel Stilllegung des Betriebes), ... weiter lesen
Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung der Größe des Betriebs mitzuzählen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 -). Ausgangslage: Maßgeblich für die Möglichkeit sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren und damit auch für die Chance erfolgreich eine Abfindung einzuklagen ist die Größe des Betriebes in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Unklar war, ob bei der Berechnung der Betriebsgröße auch die im Betrieb beschäftigte ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) - 2 AZR 770/09- hat für betriebsbedingte Kündigungen klargestellt, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber behauptet, ein Arbeitsplatz sei weggefallen, weil die anfallende Arbeit fortan auf andere Arbeitnehmer verteilt werde, der Arbeitgeber konkret nachweisen muss, wie diese Arbeitsumverteilung tatsächlich von Statten gehen soll. Zweifel an der Glaubhaftigkeit gehen zu Lasten des Arbeitgebers. I. Allgemeine Rechtslage bei betriebsbedingten Kündigungen 1. Allgemeines zum Kündigungsschutz Soweit das Kündigungsschutzgesetz gilt, sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die ... weiter lesen