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Erfurt (jur). Die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters kann sich auch auf den Zeitpunkt des Betriebsrentenanspruchs auswirken. Ist die Betriebsrente an den Erhalt der gesetzlichen Altersrente gekoppelt, kann diese bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auch erst später beansprucht werden, urteilte am Dienstag, 13. Januar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 894/12). Maßgeblich sei hierfür der Wortlaut der jeweiligen Versorgungsordnung.
Geklagt hatte eine heute 55-jährige Mitarbeiterin der Ärztekammer Nordrhein. In ihren „Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung“ von 1991 bot die Ärztekammer ihren Beschäftigten eine ... weiter lesen
Manchmal lese ich Hinweise in der Presse oder auch im Internet, dass das Bundesarbeitsgericht oder auch der Bundesgerichtshof über diese oder jene Frage heute oder morgen entscheiden werde, und mir treten die Schweißperlen auf die Stirn, weil ich mich frage, ob ich etwas falsch gemacht habe. Wenn ich für einen Arbeitgeber eine Kündigung entwerfe, führe ich nämlich immer aus, dass diese „zum nächstmöglichen Termin“ wirken soll. In einem zweiten Satz füge ich dann weiter an „Nach unseren Berechnungen ist dies der ….“.
Dies entsprach gängiger Beratungspraxis und hat den Vorteil, dass die Kündigung immer zum richtigen Zeitpunkt wirkt, auch wenn sich ... weiter lesen
Gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes kann ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Klassisches Beispiel sind z.B. Saisonbetriebe, die so zusätzliches Personal für die Erntezeit einstellen können. Der Gesetzgeber fordert für eine solche Befristung, dass der Arbeitgeber die künftige Entwicklung des Arbeitsbedarfes prognostiziert und einen Abfall erwartet.
Auf diese Vorschrift haben sich einige der sog. Optionskommunen berufen, die Leistungen nach dem SGB II, also Arbeitsvermittlung und Auszahlung von Leistungen an sog. Hartz-IV-Empfänger, gemäß § 6 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Am 30.4.2014 endet das Schutzschirmverfahren für den Weltbild-Verlag. Das bedeutet, dass dann auch die bislang von der Bundesagentur für Arbeit geleisteten Insolvenzgeldzahlungen an die Arbeitnehmer eingestellt werden. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge ist immer noch keine endgültige Entscheidung über den Verkauf der einzelnen Filialen gefallen. Es soll aber demnächst einen Sozialplan und wohl auch eine Transfergesellschaft geben.
Für die Arbeitnehmer des Weltbildkonzerns ist die derzeitige Situation weiterhin äußerst unübersichtlich. Ab dem 1.5.2014 erhalten Sie wieder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigung droht schon bei Diebstahl von geringwertigen Gegenständen: Auch wenn es sich nur um geringwertige Gegenstände handelt, kann der Arbeitgeber im Fall eines Diebstahls zur fristlosen Kündigung berechtigt sein, ohne dass vorher eine Abmahnung erforderlich wäre. Das gilt unter Umständen sogar dann, wenn sich der Arbeitnehmer über Jahre der Beschäftigt hinweg nie einen Vertragsverstoß erlaubt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat etwa die Kündigung einer Verkäuferin, die Zigarettenpackungen (Wert: 10 €) entwendet hatte, trotz 18-jähriger Betriebszugehörigkeit als ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten? RP-Online berichtet am 5.11.2011 von 50 Entlassungen bei Haniel am Standort Duisburg/Ruhrort. Jeder 5. Mitarbeiter der Holding ist dem Bericht zufolge bis zum 31.12.2011 davon betroffen. Die Personalabteilung ist mit einer Halbierung der Belegschaft besonders stark betroffen. Grund des Stellenabbaus ist laut rp-online ein Strategiewechsel der Haniel-Holding. Für die betroffenen Arbeitnehmer wurde mit dem Betriebsrat ein Sozialplan ausgehandelt, der unter anderem Altersteilzeitregelungen und Abfindung vorsieht. Werden diese Angebote ... weiter lesen
Der Kläger ist bei dem beklagten Freistaat als Diplom-Lehrer für das Unterrichtsfach Deutsch angestellt. Im Sommer 1996 ist er in Urwahl zum Oberbürgermeisters der Stadt S. und darauf in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen worden.
Der Kläger hat im August 1996 für die siebenjährige Amtszeit unbezahlten Sonderurlaub erbeten. Das zuständige Regierungspräsidium hat den Antrag des Klägers zurückgewiesen, weil eine Beurlaubung ausschließlich im Interesse des Klägers liege.
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben und den beklagten Freistaat zur Gewährung von Sonderurlaub verurteilt. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. ... weiter lesen
Ausgangslage
Oft sind es geldwerte Nebenansprüche wie Urlaub, Überstundenabgeltung und ähnliches, die eine Verständigung zwischen Arbeitsvertragsparteien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erschweren. Ebenso können solche Ansprüche die mögliche Fortsetzung eines (unwirksam) gekündigten Arbeitsverhältnisses belasten. Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes München befasst sich mit der Frage, ob und wie Urlaub im gekündigten Arbeitsverhältnis geltend zu machen ist und ob dieser automatisch übertragen wird oder verfällt.
Entscheidung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat in einer Entscheidung vom 20.04.2016 ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
In einem aktuellen Urteil des LAG Köln vom 18.12.2015 (4 Sa 615/15) geht es um das Thema der Ausschlussfristen und die Frage, ob bzw. inwieweit den Arbeitgeber in diesem Zusammenhang Hinweispflichten treffen. Was gilt nun wirklich im Hinblick auf Ausschlussfristen?
Fachanwalt Bredereck: Die Diskussion um Ausschlussfristen gab es auch bereits, als der Mindestlohn eingeführt wurde. Wird jetzt durch Hinweisplichten des Arbeitgebers aufgeweicht?
Fachanwalt Dineiger: In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung ein paar Urteile geliefert, in denen es ... weiter lesen
Kollektive Regelungen, in denen für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Aussicht gestellt wird, die aber nicht gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend macht, sind außerhalb von Sozialplänen regelmäßig zulässig. Durch sie wird nach Grund und Höhe freiwillig ein Anspruch begründet. Er darf unter die genannte auflösende Bedingung gestellt werden. Eine solche Regelung verfolgt erkennbar den Zweck einer Verhaltenssteuerung. Dem betroffenen Arbeitnehmer wird eine Gegenleistung (sog. "Turboprämie") dafür in Aussicht gestellt, dass er eine rechtlich ohne Weiteres mögliche, aber Kosten verursachende Behinderung der Personalmaßnahme unterlässt. Die Regelung schließt deshalb nach ... weiter lesen
Erfurt (jur). Unternehmen können die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten nur dann verlangen, wenn der Arbeitnehmer die Höhe und damit sein finanzielles Risiko vorab einschätzen konnte. Daher müssen schon in der Ausbildungsvereinbarung die entsprechenden Posten inhaltlich und soweit möglich auch der Höhe nach benannt sein, heißt es in einem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, schriftlich veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 698/10). Eine allgemein gehaltene Rückzahlungsklausel ist danach unwirksam. Damit unterlag ein Ingenieurbüro, das Ingenieure zu Kfz-Prüfern ausbildet. Laut „Fortbildungsvereinbahrung" mussten die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Sind Arbeitnehmer über ein halbes Jahr bei einem Arbeitgeber tätig, der regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. In diesem Fall brauchen Arbeitgeber einen speziellen, gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Als solcher kommt auch ein betriebsbedingter Grund, wie z. B. eine Stellenstreichung, in Betracht. Dann muss sich der Arbeitgeber aber auch sicher sein, dass er die Stelle nicht wieder besetzen will und den Arbeitnehmer somit wirklich nicht mehr benötigt. Ist er sich dagegen noch nicht ... weiter lesen