Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Rüdersdorf zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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Der Koalitionsvertrag liegt vor: Mutmaßliche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 1 einer Artikelserie zum Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
Serie Teil 1:
1. Rentenversicherungspflicht im Bereich der Minijobs
2. Ausweitung des Geltungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
3. Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz
4. Mindestlohn in Höhe von 8,50 € zum 1.1.2015
SPD und CDU haben ihren Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Deutschlands ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters kann sich auch auf den Zeitpunkt des Betriebsrentenanspruchs auswirken. Ist die Betriebsrente an den Erhalt der gesetzlichen Altersrente gekoppelt, kann diese bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auch erst später beansprucht werden, urteilte am Dienstag, 13. Januar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 894/12). Maßgeblich sei hierfür der Wortlaut der jeweiligen Versorgungsordnung.
Geklagt hatte eine heute 55-jährige Mitarbeiterin der Ärztekammer Nordrhein. In ihren „Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung“ von 1991 bot die Ärztekammer ihren Beschäftigten eine ... weiter lesen
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich anfechtbar. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem derartigen „Vertrag" Rechte herleiten.
Doch auch hierzulande wird mitunter Zwang angewendet, um einen widerspenstigen Arbeitnehmer zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu bewegen. Wie im Film geht es dabei eher selten zu. Es werden subtile Methoden angewendet. Manch ein Arbeitgeber droht, den Arbeitnehmer in der Branche madig zu machen. Ein anderer droht, seine ... weiter lesen
Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Toni Ivanov: Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitszeugnis?
Fachanwalt Bredereck: Jeder Arbeitnehmer kann die Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses verlangen, egal ob er voll- oder teilzeitbeschäftigt ist. Dieses auf der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beruhende Recht des Arbeitnehmers ist in § 109 GewO geregelt. Für Auszubildende ist § 16 BBiG maßgeblich. Selbständige haben dagegen aufgrund ihrer weisungsfreien Dienstleistungen keinen Anspruch auf einen Arbeitszeugnis.
Toni Ivanov: Wie macht man diesen Anspruch geltend? ... weiter lesen
Update 3 zu Corona und den rechtlichen Folgen im Arbeitsrecht – Kann der Arbeitgeber Arbeitnehmern wegen Corona betriebsbedingt kündigen?
Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung durch Arbeitgeber:
Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen für eine betriebsbedingte Kündigung dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in dem Betrieb entgegenstehen. Aufgrund innerbetrieblicher oder äußerer Umstände muss also ein Arbeitsplatz oder auch mehrere Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen. Die Kündigung muss zudem verhältnismäßig sein, darf also nur das letzte Mittel sein. Gibt es vergleichbare ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29. März 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 255/22 entschieden, dass wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, er sich widersprüchlich verhält. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden. ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin ist ein Zeitarbeitsunternehmen. Mit ihren zur Leiharbeit vorgesehenen Beschäftigten vereinbart sie eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Leiharbeitnehmer werden auch an Betriebe mit einer längeren Arbeitszeit ausgeliehen und sind dort über ihre vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus tätig. Dabei wird der bei ihr gebildete Betriebsrat nicht beteiligt. Der auf die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts gerichtete Antrag des Betriebsrats blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg.
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Antrag stattgegeben. Leiharbeitnehmer sind betriebsverfassungsrechtlich dem Verleiherbetrieb zugeordnet. Für sie ist daher der dort gebildete Betriebsrat zuständig. ... weiter lesen
Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen ... weiter lesen
Die Wacker Chemie AG führt seit November 2019 ein Spar- und Effizienzprogramm durch.
Der Münchner Chemiekonzern teilt nun mit, dass sich die Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung auf ein Rahmenkonzept zum geplanten Stellenabbau geeinigt haben.
Demnach werden in Deutschland bis Ende des Jahres 2022 insgesamt rund 1000 Arbeitnehmer vor allem in den Verwaltungsbereichen des Konzerns, sowie den indirekten und nicht operativen Funktionen der Geschäftsbereiche wegfallen.
Darüber hinaus werden etwa 200 Arbeitsplätze an den Standorten außerhalb Deutschlands abgebaut.
Den Stellenabbau in Deutschland will Wacker ausschließlich mit sozialverträglichen und freiwilligen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Tätigkeiten des Arbeitnehmers in Konkurrenz zum Arbeitgeber sind immer sehr riskant für das Arbeitsverhältnis. Immer wieder bestätigt die Rechtsprechung, dass darauf gestützte Kündigungen von Arbeitgebern wirksam sind. Zuletzt hat sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit einem Fall der Konkurrenztätigkeit beschäftigt (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2017 - 3 Sa 202/16 ).
Arbeitnehmer mit 50%iger Beteiligung an Konkurrenzunternehmen: Der Arbeitnehmer war im konkreten Fall bei einem Dienstleistungsunternehmen insbesondere im Bereich der Telekommunikation beschäftigt. ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Wiedereingliederung kranker oder behinderter Arbeitnehmer ist auf allgemeine Regeln beschränkt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Regelungen, die im Ergebnis zu einer Mitbestimmung in jedem Einzelfall führen, gehen dagegen zu weit und sind daher unwirksam, entschied am Dienstag, 22. März 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 1 ABR 14/14).
Beim sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) geht es darum, wie eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Möglich sind beispielsweise eine leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, veränderte Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers oder ... weiter lesen
Viele werden es bereits wissen: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zehn Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt, § 23 Abs. 1 KSchG. Ausnahmen gibt es ggf. für vor 2004 eingestellte Arbeitnehmer, die aber an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen. Wer also im sog. Kleinbetrieb tätig ist, kann – Sonderfälle wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc. ausgenommen - ohne jeden Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei lediglich die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Dies wurde und wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass im Kleinbetrieb es auf jeden einzelnen Mitarbeiter ankomme, so dass Leistungsdefizite ... weiter lesen