Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Rüthen zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die FrieslandCampina Germany GmbH ist ein großes milchverarbeitendes Unternehmen mit Sitz in Heilbronn.
Campina hat in Deutschland ca. 2200 Mitarbeiter .
Im Joghurtwerk in Heilbronn sind derzeit 590 Arbeitnehmer beschäftigt; davon sollen nun 105 Arbeitsplätze entfallen; damit wird jeder 5. Arbeitsplatz gestrichen.
In Heilbronn ist das nicht der erste Stellenabbau, denn in den vergangenen Jahren sind bereits 70 Arbeitsplätze entfallen, als die Deutschland-Verwaltung von Heilbronn nach Düsseldorf verlegt wurde.
Diesmal findet der Kahlschlag in der Produktion statt, wo 105 Arbeitsplätze wegrationalisiert werden.
Es ist geplant 14 Fertigungslinien stillzulegen und durch ... weiter lesen
Darmstadt (jur). Psychische Folgen einer ungerechtfertigten Leibesvisitation sind als Arbeitsunfall zu entschädigen, wenn die Durchsuchung allein auf die berufliche Tätigkeit zurückgeht. Entsprechend gilt dies auch für Gesundheitsschäden durch andere beruflich veranlasste polizeiliche Maßnahmen, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Donnerstag, 2. November 2017, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 3 U 70/14).
Es gab damit einer Bahn-Mitarbeiterin recht. Sie arbeitete am Service-Point des Fernbahnhofs am Frankfurter Flughafen. Während ihrer Tätigkeit übergab ihr die Bahnsteigaufsicht einen Rucksack, dessen Inhalt sie im Beisein eines Kollegen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 245/19 entschieden, dass der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 47/22 vom 20.12.2022 ergibt sich:
Der als schwerbehinderter Mensch anerkannte Kläger ist bei der beklagten Flughafengesellschaft als Frachtfahrer im ... weiter lesen
Der Kläger ist in einem Produktionsbetrieb beschäftigt. Nach seinem schriftlichen Arbeitsvertrag hatte er entsprechend den jeweiligen Betriebserfordernissen im Ein- oder Zwei- oder Dreischichtsystem zu arbeiten. Seit zehn Jahren ist er in der Dauernachtschicht eingesetzt. Anfang 2002 wurde durch Einigungsstellenspruch bei der Beklagten beschlossen, dass bei einem Wechsel der Schichtsysteme der Arbeitnehmer zur Tätigkeit in einem geänderten Schichtsystem nur unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Kalendertagen verpflichtet sei. Von der Änderung des Schichtsystems ist nach diesem Spruch dem Betriebsrat mit einem Vorlauf von vier Kalendertagen Kenntnis zu geben. Daraufhin wies die Beklagte den Kläger sowie weitere in der ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.10.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 352/18 entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen verstößt.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 32/2019 vom 16.10.2019 ergibt sich:
Der Kläger ist bei der Beklagten als Zeitungszusteller beschäftigt. Arbeitsvertraglich ist er zur Belieferung von Abonnenten von Montag bis ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Teilurteil vom 20.08.2019 zum Aktenzeichen 8 Sa 99/19 entschieden, dass die fristlose Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch vom 13.07.2018 unwirksam ist.
Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düssseldorf vom 20.08.2019 ergibt sich:
Auch die vom Tanztheater erklärte Anfechtung des Arbeitsvertrags vom 12.11.2018 blieb erfolglos. Der seit dem 01.05.2017 befristet bis zum 31.07.2022 abgeschlossene Arbeitsvertrag ist nicht beendet, sondern besteht weiter.
Das Landesarbeitsgericht hat damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Wuppertal bestätigt.
Das Tanztheater hatte aufgrund des geschlossenen Arbeitsvertrags , ... weiter lesen
Telefonica Deutschland und Betriebsräte haben sich nach Erwerb von E-Plus auf Rahmensozialplan geeinigt. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Nach der Übernahme von E-Plus haben sich die Vorstände und Betriebsräte von Telefonica Deutschland aktuellen Meldungen zufolge nun auf einen so genannten Rahmensozialplan geeinigt. Ursprünglich war angekündigt worden, 1600 der insgesamt 9100 Vollzeitstellen über ein Abfindungsprogramm abzubauen. Dies hat nun wohl konkrete Formen angenommen. Die Rede ist von hohen Abfindungen, Zuschlägen und Turbo-Prämien für schnell Entschlossene. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. ... weiter lesen
Namensschilder für Fahrpersonal
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Für ihr Fahrpersonal regelt eine Betriebsvereinbarung das Tragen von Dienstkleidung. Darüber hinaus beabsichtigt die Arbeitgeberin Namensschilder einzuführen, die von den Fahrern auf der Dienstkleidung getragen werden sollen. Das hat der Betriebsrat für mitbestimmungspflichtig gehalten. Seinem Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Namensschildern für das Fahrpersonal haben die Vorinstanzen entsprochen.
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Einführung des Namensschildes betrifft hier die nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ... weiter lesen
Am 14.12.2010 hat das Bundesarbeitsgericht in einer für großes Aufsehen sorgenden Entscheidung der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt .
In unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung erschienenen Presseberichten war bereits von verheerenden Folgen für die Zeitarbeitsbranche die Rede. In der Online-Ausgabe des Focus war etwa zu lesen, das BAG habe „eine ganze Branche das Fürchten gelehrt".
In der Tat könnten die Folgen des BAG-Urteils für viele Zeitarbeitsfirmen vernichtend sein. Denn da aufgrund der BAG-Entscheidung von der Unwirksamkeit der CGZP-Tarifverträge auszugehen ist, haben ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 10.10.2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 22/23 zur Beweislast bei der Ankündigung oder Androhung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitnehmer entschieden.
Die „Ankündigung oder Androhung einer Arbeitsunfähigkeit “ bei objektiv nicht bestehender Erkrankung kann „an sich“ einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen ... weiter lesen
• Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. • Die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs richtet sich nach der Arbeitsvergütung, die der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit bekommen hätte. • Trifft den Arbeitnehmer am Erkranken ein Verschulden, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Als Verschulden gilt solches Verhalten, das einen groben Verstoß gegen ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das von ihm als vertragswidrig beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsverletzungen lediglich pauschal umschrieben werden.
Beispiel nicht ausreichend: „Sie kommen immer wieder zu spät.“ Beispiel ausreichend: „Sie sind am 14.8.2013 um 8.45 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl der Dienstbeginn bereits um 8.30 Uhr war.“
Die pauschale Darlegung ist allerdings dann ausreichend, wenn dem Arbeitnehmer der konkrete Vorwurf bereits aus einem vorangegangenen Gespräch oder einem früheren Schreiben bekannt war.
Praxistipp Arbeitgeber: Beschreiben Sie das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der ... weiter lesen