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Aktuell liest man es in den Medien: Die Lokführer streiken. Diesmal sind die Privatbahnen, wie die ODEG oder die Märkische Regiobahn, betroffen. Welche Konsequenz hat dieser Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu nehmen?
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Urlaub in der vereinbarten Zeit zu nehmen. Schließlich muss der Arbeitgeber in der Lage sein, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter im Voraus einzuplanen und sich auf die Urlaubspläne zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat.
Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Einwilligung eines Arbeitnehmers zu Film- oder Fotoaufnahmen erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Das hat am Donnerstag, 19. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden (Az.: 8 AZR 1011/13). Danach können Arbeitnehmer ihre Einwilligung aber widerrufen, wenn hierfür ein wichtiger Grund besteht.
„Bildnisse“ ihrer Mitarbeiter dürfen Unternehmen laut Gesetz nur mit deren Einwilligung veröffentlichen. Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen.
Der Kläger arbeitete seit 2007 in einem Unternehmen für Klima- und Kältetechnik in Rheinland-Pfalz. 2008 willigte er schriftlich in Videoaufnahmen für einen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig.
Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat am 04.09.2020 zum Aktenzeichen 19 Ca 1827/20 entschieden, dass die fristlosen Kündigungen der Betriebsratsvorsitzenden bei dem Fleischverarbeitungsbetrieb der Egetürk GmbH & Co. KG unwirksam sind.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 5/2020 vom 16.09.2020 ergibt sich:
Die Klägerin ist seit dem Jahr 1993 bei der Arbeitgeberin beschäftigt, die einen Betrieb mit ca. 180 Mitarbeitern in Köln betreibt. Seit dem Jahr 2018 ist die Klägerin dort Betriebsratsvorsitzende.
Die Arbeitgeberin stützte die erste fristlose Kündigung aus März 2020, der der Betriebsrat zugestimmt hatte, darauf, dass sich die Klägerin einen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 – 5 Sa 657/15 (Pressemitteilung Nr. 9/16 vom 12.02.2016).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung Arbeitgeber als berechtigt angesehen, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn eine private Nutzung des Firmen-PCs untersagt oder auf absolute Ausnahmefälle beschränkt ist.
Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einem Verfahren stellte das BAG klar, dass die kurze Frist von zwei Monaten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Diskriminierung unbedingt einzuhalten sei. Nicht nur im Falle der Kündigung, die innerhalb einer Frist von nur drei Wochen nach ihrem Zugang in schriftlicher Form mithilfe einer Kündigungsschutzklage anzufechten ist, müssen Arbeitnehmer vor arbeitsrechtlichen Fristen auf der Hut sein. Das Gericht erklärte in einem anderen Fall in jüngster Vergangenheit zwar, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das von ihm als vertragswidrig beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsverletzungen lediglich pauschal umschrieben werden.
Beispiel nicht ausreichend: „Sie kommen immer wieder zu spät.“ Beispiel ausreichend: „Sie sind am 14.8.2013 um 8.45 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl der Dienstbeginn bereits um 8.30 Uhr war.“
Die pauschale Darlegung ist allerdings dann ausreichend, wenn dem Arbeitnehmer der konkrete Vorwurf bereits aus einem vorangegangenen Gespräch oder einem früheren Schreiben bekannt war.
Praxistipp Arbeitgeber: Beschreiben Sie das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der ... weiter lesen
1. Bei der Anstellung eines Geschäftsführers handelt es sich weder um einen Arbeits- noch um einen Dienstverhältnis. Der Geschäftsführer wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Es können mehr als nur eine Person Geschäftsführer sein.
2. Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich.
3. Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs beschränkt werden, so dass nur wichtige Gründe denselben notwendig machen. Solche Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Der Geschäftsführervertrag unterliegt der ... weiter lesen
Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Toni Ivanov: Kann der Diebstahl von geringwertigen Arbeitsmaterialien die fristlose Kündigung begründen?
Fachanwalt Bredereck: Was auf den ersten Blick wie ein harmloses Kavalierdelikt aussieht, kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Verübt ein Angestellter ei¬nen Diebstahl am Arbeitsplatz zulasten des Arbeitgebers, verletzt er zugleich seine arbeitsvertraglichen Pflichten so erheblich, dass der Arbeitgeber einen rechtlich ausreichenden Grund dafür hat, eine fristlose Kündigung auch ohne vorausgehende Abmahnung auszusprechen. Der Grund dafür liegt darin, ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 17.07.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 500/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der das Arbeitsverhältnis mit längerer Kündigungsfrist kündigte, nicht deshalb vom Arbeitgeber mit kürzerer Frist gekündigt werden kann. Die Richter stellten fest, dass der in der Mitarbeiterkündigung liegende Abkehrwille vom Arbeitgeber nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist ausreicht.
Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 08.08.2019 ergibt sich:
Der Kläger war bei der Beklagten seit 2016 als Teamleiter beschäftigt. Der Kläger informierte seinen ... weiter lesen
Mitbestimmung bei Bildungsurlaub
Die Betriebsparteien stritten über die Aufstellung von "Grundsätzen zur Bewilligung von Bildungsurlaub" nach dem nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Auf Betreiben des Betriebsrats wurde eine Einigungsstelle errichtet. Diese fällte am 3. Februar 2000 einen Spruch, der Regelungen über die in Frage kommenden Veranstaltungen, den Kreis der Anspruchsberechtigten, das Anmelde- und Bewilligungsverfahren, eine Dokumentationspflicht der Arbeitgeberin, über die Beilegung von Streitigkeiten, die Vorrangkriterien bei konkurrierenden Anträgen und den Widerruf bewilligter Freistellungen enthielt. Die Arbeitgeberin hat den Spruch insbesondere mit der Begründung angefochten, die ... weiter lesen