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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
(Stuttgart) Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, ... weiter lesen
Tipps für Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Auflösungsvertrag. Wie auch immer die Vereinbarung bezeichnet ist, die zu einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen soll, die nachstehenden Ausführungen gelten für alle diese Verträge.
Keine voreilige Unterschrift. Man muss einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben und man sollte es ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der auf Kündigungsschutz spezialisiert ist, auch nicht tun.
Es ... weiter lesen
Am 06.04.2011 hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal mit den Befristungsregelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befasst, AZ 7 AZR 716/09. Dieses Mal aber gewann die Arbeitnehmerin nicht. Sie war von 2006 bis 2008 gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG bei einem Bundesland als Lehrerin angestellt. Die herangezogene Vorschrift erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren und wird von vielen Arbeitgebern als verlängerte Probezeit genutzt. Bewährt sich der Arbeitnehmer, kann er oft auf eine unbefristete Anstellung hoffen. Voraussetzung ist aber, dass mit demselben Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes ... weiter lesen
In den meisten Arbeitsverträgen findet sich die Klausel, dass der Arbeitnehmer über die Höhe seiner Bezüge nicht reden darf. Viele halten sich auch daran. Aller Wahrscheinlichkeit aber zu Unrecht. Denn das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat in zwei Entscheidungen vom 21.10.2009, 2 Sa 183/09 sowie 2 Sa 237/09 festgestellt, dass diese Klausel unwirksam ist. In den beiden Fällen, bei denen offenbar derselbe Arbeitgeber beteiligt war, ging es um fol-gende Klausel im Arbeitsvertrag: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln, im Interesse des Arbeitsfriedens auch gegenüber anderen Firmenangehörigen." Der eine Kläger informierte einen Arbeitskollegen ... weiter lesen
Beschäftigungsanspruch eines Schwerbehinderten und Betriebsratsanhörung
Nach § 81 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf eine Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können. Der Anspruch besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre.
Der bei der beklagten Deutschen Post AG tätige Kläger ist mit einem Grad der Behinderung von 70 schwerbehindert. Er ist allein in der Briefzustellung einsatzfähig. Freie Arbeitsplätze dafür sind nur in einer Niederlassung vorhanden, in die der Kläger erst versetzt werden müßte. Die Beklagte lehnt dies ... weiter lesen
In Nachbereitung des Germanwings-Absturzes plant die Lufthansa Presseberichten zufolge unangekündigte Gesundheitschecks bei ihren Piloten. Ist eine solche zusätzliche Gesundheitskontrolle zulässig? Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Verfassungsrechtliche Grundlage für Gesundheitsprüfungen/betroffenen Grundrechte
Ausgangspunkt ist das grundrechtlich geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Piloten. Die ärztliche Untersuchung geht nämlich nicht ohne einen grundrechtsrelevanten Eingriff in die Intimsphäre des Arbeitnehmers. Diese ist besonders stark geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Bei einer Behinderung des Betriebsrats in seiner Tätigkeit durch den Arbeitgeber hat letzterer einen Unterlassungsanspruch. Der Arbeitgeber kann sich in Extremfällen sogar strafbar machen. Der Betriebsrat muss dafür nicht unbedingt direkt in seiner Tätigkeit beeinträchtigt werden. Auch Äußerungen gegenüber der Belegschaft können indirekt eine unzulässige Behinderung darstellen. Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat demnach nicht diskreditieren. Auch ist es unzulässig, den Mitarbeitern mit Nachteilen zu drohen, wenn sie an einer Betriebsversammlung teilnehmen.
Der angekündigte ... weiter lesen
Ein Urteil des LAG Hamm vom 27.01.2022 ( 5 Sa 1030/21 ) beschäftigt sich mit dem Problem, ob Urlaub nachzugewähren oder dem Urlaubskonto gutzuschreiben ist, wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs in staatlich angeordnete Quarantäne muss.
Der vom LAG Hamm entschiedene Fall:
Ein Arbeitnehmer wurde während seines Ende 2020 stattfindenden Urlaubs unter Quarantäne gestellt, weil er mit einem bestätigten COVID-19-Fall in Kontakt gekommen war. Dieser Arbeitnehmer verlangte nun von seinem Arbeitgeber die Gutschrift der von der Quarantäne betroffenen Urlaubstage . Diese Maßnahme habe dem Erholungszweck des Urlaubs entgegen gestanden. Die Situation ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen oder auch Tarifverträgen sind sog. Ausschlussfristen enthalten, wonach Ansprüche nach Fälligkeit innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen und verfallen, wenn dies nicht geschieht. Wenn ich einen Arbeitsvertrag für einen Arbeitgeber entwerfe, nehme ich zusätzlich auf, dass Schadenersatzforderungen wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit nicht von der Ausschlussklausel umfasst werden. Denn in § 309 Nr. 7 BGB, einer Vorschrift über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist angeordnet, dass die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht begrenzt werden darf. Und da die von mir entworfenen Arbeitsverträge ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. Oktober 2018 zum Aktenzeichen 8 AZR 501/14 entschieden, dass ein Bewerber nicht wegen seiner Religion oder dessen Nichtzugehörigkeit im Bewerbungsverfahren bei einem kirchlichen Arbeitgeber diskriminiert werden darf.
Im konkreten Fall streiten die Parteien über die Zahlung einer Entschädigung wegen einer Benachteiligung wegen der Religionszugehörigkeit.
Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er schrieb am 25. November 2012 eine auf zwei Jahre befristete Stelle eines Referenten/einer Referentin (60 %) aus. In der Stellenausschreibung heißt es ferner:
„Die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der ACK ... weiter lesen
Personaltransport für Straßenbahnfahrer
Die Beklagte ist ein Tochterunternehmen der Stadt Essen. Sie betreibt öffentlichen Nahverkehr. Der Kläger ist bei ihr seit 1973 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes.
Der Kläger konnte wie die übrigen Straßenbahnfahrer seinen Arbeitsplatz ursprünglich mittels "Personalwagen" erreichen. Diese setzte die Beklagte ein, wenn aufgrund der Dienstzeit der Weg vom oder zum Arbeitsplatz nicht mit planmäßigen öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden konnte. Nach einer Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1979 wurde der Einsatz der "Personalwagen" auf wenige Strecken beschränkt. Straßenbahnfahrer, die nicht an diesen ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim beklagten Land als vollzeitbeschäftigte Lehrerin angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der Bundes-Angestelltentarifvertrag und die Sonderregelungen für Lehrer Anwendung. Die Arbeitszeit richtet sich nach den für Beamte geltenden Regelungen. Durch Verordnung vom 22. Mai 1997 erhöhte das zuständige Ministerium des beklagten Landes die wöchentliche Unterrichtsstundenzahl von 23,5 auf 24,5.
Die Klägerin will die Erhöhung ihrer Pflichtstundenzahl nicht hinnehmen. Sie hat geltend gemacht, die Verordnung vom 22. Mai 1997 sei rechtswidrig, weil durch die Erhöhung der Pflichtstundenzahl die regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Stunden wöchentlich überschritten werde.
Die Vorinstanzen haben die Klage ... weiter lesen