Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 2 verschiedene Anwälte aus Schöneiche zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien


Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Grundsätzlich empfiehlt es sich ehrlich zu sein.
So ist auch Arbeitnehmern zu raten dem Arbeitgeber seine Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Was ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Frage stellt, die er gar nicht rechtmäßig stellen darf?
Dann muss der Arbeitnehmer auf eine solche Frage gar nicht antworten oder aber er darf lügen!
Eine Lüge an sich ist noch keine Straftat .
Im Arbeitsrecht ist es so, dass dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Lüge einen Arbeitnehmer eingestellt hat, in die Lage versetzt sein kann, den Arbeitsvertrag anzufechten und den Arbeitsvertrag so aufzulösen.
Dieses Recht ... weiter lesen
Dass Leiharbeitnehmer, in deren Arbeitsverträgen ein Verweis auf die Tarifverträge enthalten ist, die die christliche Gewerkschaft CGZP geschlossen hatte, den gleichen Lohn wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers verlangen können, wissen wir bereits seit dem Urteil des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10). Aber trifft dasselbe auch auf Zeitarbeitnehmer zu, in deren Verträgen auf den BZA-Tarifvertrag, also den Tarifvertrag der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, oder auf den iGZ-Tarifvertrag des Interessenverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. verwiesen wird? Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat dies in seiner Entscheidung vom 20.03.2012, 22 Sa 71/11, für möglich gehalten. Der ... weiter lesen
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein sensibles Thema, das sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer große Auswirkungen haben kann. In Deutschland ist die Form der Kündigung gesetzlich geregelt, um den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Gemäß § 623 BGB muss eine Kündigung in Schriftform erfolgen, um wirksam zu sein. Dies bedeutet, dass eine Kündigung nicht per E-Mail oder mündlich ausgesprochen werden kann.
Warum ist die Schriftform bei Kündigungen so wichtig?
Die Schriftform bei Kündigungen dient dazu, sicherzustellen, dass die Kündigung nachweisbar ist und alle relevanten Informationen enthalten sind. Durch die schriftliche Formulierung der Kündigung ... weiter lesen
Verlangt ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit (Aufstockung), muss der Arbeitgeber bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, dass dringliche betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem entgegen stehen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung schuldhaft, stehen dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche zu.
In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.1.2010, Az. 12Sa 44/09) ... weiter lesen
Fragen von Rechtsanwalt Jochen Resch an Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.
Rechtsanwalt Resch: Wir hatten neulich über Personalgespräche geredet. Da habe ich noch eine Frage. Darf man das Personalgespräch als Arbeitnehmer verweigern?
Fachanwalt Bredereck: Das kommt drauf an. Regelmäßig darf man das Gespräch nicht verweigern und es ist auch meistens wenig sinnvoll dies zu tun.
Rechtsanwalt Resch: Jetzt kommst du wahrscheinlich wieder mit dem fehlenden Kündigungsschutz im Kleinbetrieb.
Fachanwalt Bredereck: Ja, wenn der Arbeitgeber regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, hat man keinen Kündigungsschutz. Ob die Weigerung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen, zu der geplanten Standortschließung in Bochum.
Ausgangslage:
Opel verhandelt weiter über einen Sozialtarifvertrag im Zusammenhang mit den geplanten Kündigungen wegen der Schließung des Werks in Bochum. Laut aktueller Pressemeldungen muss allein für den Personalabbau eine halbe Milliarde Euro aufgebracht werden. Das wären 160.000 € pro wegfallendem Arbeitsplatz. Die konkreten Regelungen auch hinsichtlich der bereits vereinbarten Eckpunkte des Sozialtarifvertrags (Investitionen in das Warenverteilzentrum, Ausbau der Belegschaft im Warenverteilzentrum, Wechselangebote an Mitarbeiter zu ... weiter lesen
Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg
Die Klägerin war seit Mai 1999 bei der Beklagten als "Promotion-Mitarbeiterin" beschäftigt. Sie verteilte Zeitungen an Passanten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 29. Juli 1999 zu Mitte August. Am 17. August 1999 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft in der siebten Schwangerschaftswoche festgestellt. Hiervon hat die Beklagte spätestens am 22. September 1999 telefonisch erfahren.
Die Klägerin hat die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 MuSchG geltend gemacht. Sie hat behauptet, sie habe die Mitteilung über ihre Schwangerschaft bereits am 18. August in einem einfachen Brief an die Beklagte ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Kassel hat mit Urteil vom 11.02.2009 zum Aktenzeichen 8 Ca 424/08 entschieden, dass eine Beschwerde des Arbeitnehmers nach § 13 AGG den Arbeitgeber nicht dazu berechtigt, den Arbeitnehmer zu kündigen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen sowie hilfsweise ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung vom 03. November 2008.
Die am … 1961 geborene Klägerin, welche geschieden ist und ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, ist seit dem 01. März 2003 bei der Beklagten, welche in der Organisationsform einer gemeinnützigen GmbH u. a. das …in Kassel betreibt, als Arzthelferin beschäftigt. Träger der Beklagten ist die … ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
KURZINFO:
Ein Arbeitnehmer kann sich wirksam zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet. Die Kostenerstattung muss ihm allerdings bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben zumutbar sein. Sie muss einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arbeitgebers entsprechen. Daran fehlt es in der Regel, wenn die Rückzahlungspflicht auch bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung vereinbart ist. Wird einem Arbeitnehmer vorzeitig aus einem Grund gekündigt, auf den er keinen Einfluss hat, liegt es nicht an ihm, dass sich die Bildungsinvestition des Arbeitgebers nicht amortisiert. Eine Rückzahlung ist dem Arbeitnehmer dann nicht zumutbar. ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag kann für einen Arbeitnehmer eine bessere Option sein, als die Kündigung durch den Arbeitgeber . In diesem Ratgeber wollen wir beleuchten, warum das so ist und welche Vorteile ein Aufhebungsvertrag mit sich bringt.
Kontrolle über den Zeitpunkt des Ausscheidens: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitnehmer , den Zeitpunkt seines Ausscheidens selbst zu bestimmen. Dies kann besonders wichtig sein, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle gefunden hat oder zeitnah mit der Suche nach einem neuen Job beginnen möchte.
Bessere Verhandlungsposition: Bei einem Aufhebungsvertrag hat der Arbeitnehmer in der Regel eine bessere Verhandlungsposition als bei einer ... weiter lesen
Im Verfahren des Landesarbeitsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen 13 Sa 551/19 wurde im Termin vom 13.02.2020 ein Vergleich geschlossen.
Aus der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 13.02.2020 ergibt sich:
Der Kläger ist bei der Beklagten, einem Logistikdienstleister, seit August 2016 als Logistikmitarbeiter beschäftigt. Am 31.12.2018 gegen 07.30 Uhr hielt sich der Kläger mit anderen Mitarbeitern im Raucherbereich hinter einer Lagerhalle auf. Er zündete einen Knallkörper und warf diesen aus dem Raucherbereich über eine Umzäunung auf das angrenzende Betriebsgelände. Anschließend klagte ein Leiharbeitnehmer der Beklagten über ... weiter lesen