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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.02.2021 zum Aktenzeichen 4 Sa 27/20 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Kochs in einer evangelischen Kindertagesstätte wegen Kirchenaustritts unwirksam ist. Aus der Pressemitteilung des LArbG BW vom 10.02.2021 ergibt sich: Die beklagte Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart betreibt ca. 51 Kindertageseinrichtungen mit rund 1.900 Kindern. Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1995 als Koch in einer Kita beschäftigt. Der Kläger erklärte im Juni 2019 seinen Austritt aus der evangelischen Landeskirche. Nachdem die Beklagte von dem Austritt Kenntnis erlangt hatte, kündigte sie das ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen von Arbeitnehmern steht eine Klausel, wonach Überstunden mit dem monatlich vereinbarten Gehalt abgegolten sind. Aber ist diese auch wirksam? Nein, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 17.08.2011, 5 AZR 406/10, entschieden hat. In diesem Fall ging es um einen Rechtsanwalt, der in einer Kanzlei zu einem Gehalt von über EUR 80.000,00 jährlich tätig war und viele Überstunden über die vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche hinaus leistete, weil er hoffte dort Partner zu werden. Als dies nicht klappte, machte er ausstehende Überstundenvergütung von knapp EUR 40.000,00 wegen der geleisteten Überstunden geltend und wies darauf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitsrechtlicher Schutz besonderer Personengruppen Um eine Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitnehmern zu vermeiden, genießen besondere Personengruppen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Dazu zählen etwa Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft. Eine Ausprägung dieses Schutzes ist der besondere Kündigungsschutz. Kündigungsschutz während der Schwangerschaft Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Kündigungen von Arbeitnehmerinnen grundsätzlich unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) - 2 AZR 770/09- hat für betriebsbedingte Kündigungen klargestellt, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber behauptet, ein Arbeitsplatz sei weggefallen, weil die anfallende Arbeit fortan auf andere Arbeitnehmer verteilt werde, der Arbeitgeber konkret nachweisen muss, wie diese Arbeitsumverteilung tatsächlich von Statten gehen soll. Zweifel an der Glaubhaftigkeit gehen zu Lasten des Arbeitgebers. I. Allgemeine Rechtslage bei betriebsbedingten Kündigungen 1. Allgemeines zum Kündigungsschutz Soweit das Kündigungsschutzgesetz gilt, sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Heute zu folgenden Themen: Gewerkschaften klagen gegen Tarifeinheitsgesetz, Fahrer klagen in Kalifornien gegen Uber auf Festanstellung und Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg zur Kündigung einer Krankenschwester nach Brötchenklau. Das Video zur aktuellen Folge finden Sie: hier Tarifeinheitsgesetz - Gewerkschaften klagen: Wir hatten das Tarifeinheitsgesetz von Anfang an skeptisch begleitet. Ist das Gesetz wirklich verfassungskonform? Ist das Gesetz überhaupt der richtige Weg, um die jüngsten Probleme mit den zahlreichen Streiks im ... weiter lesen
In den meisten Arbeitsverträgen findet sich die Klausel, dass der Arbeitnehmer über die Höhe seiner Bezüge nicht reden darf. Viele halten sich auch daran. Aller Wahrscheinlichkeit aber zu Unrecht. Denn das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat in zwei Entscheidungen vom 21.10.2009, 2 Sa 183/09 sowie 2 Sa 237/09 festgestellt, dass diese Klausel unwirksam ist. In den beiden Fällen, bei denen offenbar derselbe Arbeitgeber beteiligt war, ging es um fol-gende Klausel im Arbeitsvertrag: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln, im Interesse des Arbeitsfriedens auch gegenüber anderen Firmenangehörigen." Der eine Kläger informierte einen Arbeitskollegen ... weiter lesen
Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar und ohne Vorwarnun g. Dies kann für Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt im Arbeitsverhältnis sein, da sie ihre Existenzgrundlage und damit einhergehend ihre finanzielle Absicherung verlieren können. Nachfolgend sollen einige der Gefahren aufgeführt und erläutert werden, die Arbeitnehmern im Falle einer außerordentlichen Kündigung drohen können. Verlust des Arbeitsplatzes und Einkommens : Die offensichtlichste Gefahr für Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Verlust des Arbeitsplatzes ... weiter lesen
Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt? Wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage! Als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfe ich Ihre Kündigung (und ggf. eine zuvor erteilte Abmahnung ) und erhebe für Sie eine Kündigungsschutzklage. Nach einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig. Falls Sie die Kündigung angreifen wollen, können Sie das nur binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Dabei stehen die Chancen, erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorzugehen, grundsätzlich gut, da die meisten Kündigungen unwirksam sind. Dies liegt an der sehr strengen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in aller Regel die Rechte von Arbeitnehmern stärkt. Als Fachanwalt für ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. In einer Reihe von Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ging es um die Begründung von Arbeitsverhältnissen „gegen den Willen” der Parteien. Im Urteil vom 08.09.2015, Az.: 15 Sa 90/14 , hat sich das Gericht um eine allgemeine Klärung bemüht. Fachanwalt Bredereck: Heute geht es um die Frage, wie ein Arbeitsverhältnis unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben auch gegen den Willen der Parteien begründet werden kann - ein kompliziertes Thema. Wie relevant ist diese Frage denn eigentlich in der ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 02.09.2020 zu den Aktenzeichen 5 Sa 295/20 und 5 Sa 14/20 entschieden, dass die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen abdeckt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Köln Nr. 6/2020 vom 30.10.2020 ergibt sich: Die Beklagte, ein Automobilzulieferer, beschäftigt neben 106 Arbeitnehmern auch Leiharbeitnehmer. Weil ihr Auftraggeber das Volumen seiner Autoproduktion reduzierte, sprach sie wegen des dadurch bei ihr entstehenden ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin ist ein Zeitarbeitsunternehmen. Mit ihren zur Leiharbeit vorgesehenen Beschäftigten vereinbart sie eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Leiharbeitnehmer werden auch an Betriebe mit einer längeren Arbeitszeit ausgeliehen und sind dort über ihre vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus tätig. Dabei wird der bei ihr gebildete Betriebsrat nicht beteiligt. Der auf die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts gerichtete Antrag des Betriebsrats blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Antrag stattgegeben. Leiharbeitnehmer sind betriebsverfassungsrechtlich dem Verleiherbetrieb zugeordnet. Für sie ist daher der dort gebildete Betriebsrat zuständig. ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ... weiter lesen