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Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze
Die Klägerin ist als teilzeitbeschäftigte Musiklehrerin beim beklagten Land beschäftigt. Im Jahre 1996 entschied das Landesarbeitsgericht in einem Vorprozeß, daß die vereinbarte Vergütung nach VergGr. IV a BAT wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit (§ 2 Abs. 1 BeschFG) unwirksam sei, weil vergleichbare Vollzeitbeschäftigte nach VergGr. II a BAT vergütet würden. Die Klägerin habe gemäß § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung nach VergGr. II a BAT. Im Jahre 1998 machte das beklagte Land geltend, es habe zwischenzeitlich den im Vorprozeß als vergleichbar angesehenen Angestellten neue Aufgaben übertragen, ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen ... weiter lesen
Köln (jur). Der WDR-Redakteur Jürgen Döschner-Schülke kann von seinem Sender keinen Schadenersatz von mindestens 75.000 Euro „wegen Nichtbeschäftigung“ verlangen. Es habe vom Westdeutschen Rundfunk kein „faktisches Arbeitsverbot“ gegeben, entschied das Arbeitsgericht Köln in einem am Donnerstag, 13. April 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 18 Ca 5765/22).
Döschner-Schülke arbeitet seit April 1984 beim WDR. Er war von 1999 bis 2002 Korrespondent und Studioleiter im ARD-Hörfunkstudio Moskau und kam danach zurück zur Hörfunk-Wirtschaftsredaktion in Köln. Er galt als „ARD-Energieexperte“ und berichtete unter anderem über die Risiken eines Krieges im Umfeld von Atomkraftanlagen oder äußerte sich auch kritisch zur ... weiter lesen
Macht sich der Arbeitnehmer einer Straftat schuldig oder besteht zumindest der Verdacht und kündigt ihm der Arbeitgeber daraufhin (fristlos), droht regelmäßig neben dem arbeitsgerichtlichen Verfahren auch eine Strafanzeige und in deren Folge ein Strafverfahren. Viele Arbeitgeber erstatten die Anzeige zunächst nicht. Sie warten, wie sich der Arbeitnehmer verhält. Wer Kündigungsschutzklage erhebt, muss mit der Strafanzeige rechnen. Da der Arbeitnehmer für diese Entscheidung nur drei Wochen Zeit hat (danach ist die Kündigungsschutzklage nicht mehr erfolgversprechend), baut sich ein enormer Druck auf.
Das Problem: Der Arbeitnehmer hat keine Garantie, dass sich der Arbeitgeber nach Ablauf der ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Darf ein Arbeitnehmer einfach eine Auszeit nehmen? Kann der Arbeitnehmer dann auf denselben Posten zurückkehren? Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Arbeitgeber müssen bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich nur im betroffenen Betrieb oder Dienststelle eine Sozialauswahl vornehmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 27. August 2014, veröffentlichten Urteil entschieden und damit die Kündigung einer an zwei Gymnasien arbeitenden Lehrkraft bestätigt (Az.: 6 Sa 477/13).
Die Klägerin war zunächst über mehrere Jahre befristet als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung an zwei fränkischen Gymnasien eingestellt. Sie unterrichtete Spanisch. Nach mehrfachen Befristungen konnte sie vor dem Arbeitsgericht Bayreuth einen unbefristeten Arbeitsvertrag erstreiten.
Doch ... weiter lesen
Virtual Stock Options (VSOP) sind ein beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbeteiligung, insbesondere in Startups und Scaleups. Sie bieten eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen, ohne dass diese direkt Gesellschafter werden. In diesem Artikel werden die Merkmale klassischer VSOPs sowie die Unterschiede zu Employee Stock Option Plans (ESOPs) detailliert erläutert.
Was sind Virtual Share/ Stock Options (VSOP)?
VSOPs sind virtuelle Beteiligungen, die es Mitarbeitern ermöglichen, an der Wertsteigerung eines Unternehmens teilzuhaben, ohne tatsächliche Unternehmensanteile zu erhalten. Sie werden häufig als Mittel zur Mitarbeiterbindung und Incentivierung genutzt, da sie das Interesse der ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Arbeitnehmer oder Bewerber, die an einer chronischen Krankheit leiden, stehen häufig vor der Frage, ob sie den Arbeitgeber darüber informieren sollten oder nicht. Wie sind Arbeitnehmer mit Diabetes, Herz-Kreislauf- oder sonstigen Erkrankungen vor Kündigungen geschützt? Dürfen chronisch kranke Bewerber den Arbeitgeber anlügen?
Lügen bei entsprechender Frage des Arbeitgebers erlaubt:
Chronisch Kranke müssen dem Arbeitgeber ihre Erkrankung nicht mitteilen. Fragt der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch allgemein nach einer solchen ... weiter lesen
Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 13.12.2022 zum Aktenzeichen 530 Ds 166/22 83 Js 36/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertreten Fall entschieden, dass ein städtischer Mitarbeiter, dem eine Nötigung vorgeworfen wurde, freigesprochen wird.
Der Angeklagte ist Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Köln. Aufgrund einer Anwohnerbeschwerde rückte das städtische Ordnungsamt aus, um eine private Party aufzulösen. Das Ordnungsamt beendete die Party und ordnete die Räumung des Geländes an. Ein Partygast stellte sich vor das Dienstfahrzeug und begann Fotos zu machen. Dieser behauptete nun, der städtische ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Du rätst Arbeitnehmern immer dazu, sich vor der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages anwaltlich beraten zu lassen. Warum eigentlich?
Fachanwalt Bredereck: Die Empfehlung gebe ich vor folgendem Hintergrund: Wenn nun das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer möchte dies nicht akzeptieren bzw. zumindest noch eine Abfindung erzielen, weil er der Meinung ist, dass die Befristung unwirksam ist, dann kann er immer nur die letzte Befristung auf ihre Wirksamkeit überprüfen lassen.
Maximilian ... weiter lesen
KURZINFO:
Nach § 2 Abs.2 Satz 1 Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Durch eine solche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer nach § 2 Abs.3 BSchG seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Deshalb kann die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch ... weiter lesen
Die im Jahr 1943 geborene Klägerin war bis zum 30. Juni 1994 bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen einer Personaleinschränkung beendet. Im Anschluss daran zahlte die Beklagte eine tarifliche Überbrückungsbeihilfe. Zum 30. November 2003 stellte sie die Zahlung ein. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. c des Tarifvertrages zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 wird Überbrückungsbeihilfe nicht gezahlt für Zeiten nach Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Voraussetzungen zum Bezug des vorgezogenen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt.
Mit der Klage ... weiter lesen