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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Bei den meisten Kündigungen in der Praxis wurde zuvor keine Abmahnung ausgesprochen. Überwiegend ist eine Abmahnung nämlich auch gar nicht erforderlich. Wenn sie jedoch einmal notwendig ist und nicht ausgesprochen wurde, hat dies die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Grund genug also, genau zu wissen, wann eine Abmahnung benötigt wird. Zunächst sollen aber die Fälle dargestellt werden, in denen die Abmahnung entbehrlich ist. Keine Abmahnung, wenn Kündigungsschutzgesetz nicht greift Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift dann, wenn der Arbeitgeber ... weiter lesen
• Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Kündigungen durch den Arbeitgeber: o Betriebsbedingte Kündigungen (der Betrieb will sich verändern, z.B. Betriebsstilllegung), o Verhaltensbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer hat sich falsch verhalten, z.B. unentschuldigt gefehlt) o Personenbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer ist nicht mehr geeignet, z.B. wegen langer Krankheit) • Man unterscheidet fristgemäße (ordentliche) und fristlose (außerordentliche) Kündigungen. Fristlose Kündigungen sind grundsätzlich nur aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen möglich. Kündigungen müssen immer schriftlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Eine fristlose Kündigung können Arbeitgeber nur dann aussprechen, wenn ein so gravierender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, dass dem Arbeitgeber das Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Ein solcher Verstoß kommt grundsätzlich nur bei einem Verhalten des Arbeitnehmers in Betracht, das ihm auch vorzuwerfen ist – das er also verschuldet hat. Es gibt jedoch besondere Ausnahmefälle, in denen eine fristlose Kündigung auch ohne ein ... weiter lesen
Die International Business Machines Corporation (IBM) ist ein börsennotiertes US-amerikanisches IT- und Beratungsunternehmen mit Sitz in Armonk im Bundesstaat New York. IBM ist eines der weltweit führenden Unternehmen insbesondere für branchenspezifische Lösungen und Dienstleistungen im IT-Bereich sowie Software und Hardware. 2019 beschäftigte IBM weltweit mehr als 300.000 Mitarbeiter. In Deutschland schätzte die Amerikanische Handelskammer in Deutschland die Anzahl 2015 auf 16.500. Verdi gibt ab, dass IBM in Deutschland insgesamt 2.300 Arbeitsplätze streicht und 1.200 Arbeitnehmer bereits im Rahmen eines Freiwilligenprogramms einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung ... weiter lesen
Volle Haftung nur bei Vorsatz bezüglich des Schadenseintritts Die Parteien streiten darum, ob der Beklagte als Auszubildender für den Beruf des Verkäufers mit einer Ausbildungsvergütung von 600,00 DM monatlich der Klägerin zum Schadensersatz in Höhe von 6.900,00 DM verpflichtet ist. Der Schaden entstand, als der 16 ½-jährige Auszubildende mit einem Gabelstapler gegen ein halb geöffnetes Sektionaltor der Lagerhalle fuhr. Die Klägerin hatte dem Beklagten, der weder einen Führerschein für den Gabelstapler besaß noch in dessen Bedienung eingewiesen worden war, die Benutzung des Gabelstaplers generell untersagt. Der Beklagte behauptet, er habe einen Lkw mit Fahrrädern abladen müssen; dazu sei die Benutzung des Gabelstaplers ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Beabsichtigt der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied unter Berufung auf verhaltensbedingte Gründe außerordentlich zu kündigen und schließen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied nach Einleitung eines Verfahrens zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu der Kündigung und nach vorausgegangenen Verhandlungen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und ggf. andere Zuwendungen, so liegt darin regelmäßig keine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf ... weiter lesen
Schutz vor Gefahren für Leib und Leben und Gesundheit von Mutter und Kind • Während der Schwangerschaft müssen keine Arbeiten zu verrichtet werden, für die ein Beschäftigungsverbot gilt. • Verboten sind schwere körperliche Arbeiten oder der Umgang mit giftigen Gasen, Dämpfen und Stäuben. • Arbeiten, bei denen man sich häufig beugen und strecken, regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm (gelegentlich mehr als zehn Kilogramm) tragen oder mehr als vier Stunden täglich stehen (ab dem fünften Schwangerschaftsmonat) muss. • Nicht zulässig sind ferner Akkord- und Fließbandarbeit sowie nach Ablauf des ... weiter lesen
Majorel ist ein Callcenter-Betreiber. In Deutschland will die Bertelsmann-Tochter vier Standorte in den neuen Bundesländern schließen . Das bedeutet Massenentlassungen an den Standorte n. Majorel begründet die Standortschließungen mit Verlusten, die einen betriebswirtschaftlichen Fortbestand der Standorte ausschließen und außerdem hat der größte Kunde – die Telekom – den Vertrag mit Majorel gekündigt. Die Gewerkschaft Verdi kann den Schritt von Majorel nicht nachvollziehen, da Callcenter derzeit boomen. Der Betriebsrat sieht Weiterbeschäftigungsbedarf auch an anderen Standorten, an denen Arbeitnehmer gesucht würden; auch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Betriebserwerber hat die Möglichkeit, zwei Drittel der Belegschaft bereits kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen zu übernehmen. Dabei darf jedoch § 613 a BGB nicht umgangen werden. Eine Umgehung des § 613 a BGB liegt nicht vor, sofern der Betriebserwerber keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Hierdurch soll den bisherigen Arbeitnehmer ein umfassender Bestandsschutz gewährt werden. Des Weiteren ist für den Betriebsübergang der Wechsel des Betriebsinhabers ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 –, juris . Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit sogar bei erlaubter privater Internetnutzung wirksam Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zeigt einmal mehr, wie gefährlich eine private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ist. Der Arbeitnehmer schafft dadurch Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Wenn man bedenkt, wie weit verbreitet dass privates Surfen, bzw. das permanente „online“-Sein ... weiter lesen
Arbeitnehmer bereuen es häufig, ihre Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gesetzt zu haben. Denn der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist in vielen Fällen mit Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden: Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages gibt ein Arbeitnehmer häufig ohne echte Gegenleistung eine äußerst starke Rechtsposition auf, die mehrere 1.000 EUR Wert sein kann. Außerdem droht dem Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Nicht wenige Arbeitnehmer stellen sich deshalb die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, sich von einem unterschriebenen Aufhebungsvertrag wieder zu lösen. Wirksamkeitsvoraussetzungen eines ... weiter lesen