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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer , in der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. In diesem Vertrag werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt. Es ist wichtig, dass der Aufhebungsvertrag sorgfältig ausgearbeitet wird, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. In diesem Ratgeber finden Sie wichtige Regelungen, die in einem Aufhebungsvertrag enthalten sein sollten.
Beendigungsdatum: Ein wichtiger Punkt, der im Aufhebungsvertrag festgelegt werden sollte, ist das genaue Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Dies sollte klar und eindeutig festgehalten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Krankheitsbedingte Kündigung bei alkoholkrankem Arbeitnehmer: Wenn das Alkoholproblem eines Arbeitnehmers den Grad einer Erkrankung erreicht, können Arbeitgeber, die über eine Kündigung nachdenken, nicht mehr auf verhaltensbedingte Kündigungsgründe zurückgreifen. In einem solchen Fall ist eine krankheitsbedingte Kündigung mit entsprechend strengen Voraussetzungen erforderlich.
Kündigung nur bei negativer Gesundheitsprognose: Maßgebliche Voraussetzung der krankheitsbedingten Kündigung ist das Vorliegen einer sog. negativen ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit.
Das BUrlG bindet den Urlaubsanspruch damit weder an die Erfüllung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis noch ordnet es die Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an. Allerdings sehen spezialgesetzliche Regelungen für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Kürzung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Januar 2015 – 2 Sa 59/14 –, juris.
Enthalten Arbeitsverträge Regelungen über Vertragsstrafen, sind diese nicht selten unwirksam. Oftmals scheitern sie daran, dass sie nicht bestimmt genug sind. Die Bestimmtheit als Wirksamkeitsvoraussetzung erfordert nach dem Bundesarbeitsgericht insbesondere eine genaue Bezeichnung der sanktionierten Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Problematisch ist für Arbeitgeber daher, dass man nicht mit Generalklauseln arbeiten kann, sondern eine Vielzahl denkbarer Fälle aufführen muss.
Dazu das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Eine ordentliche Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss einem im Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden. Der Betriebsrat soll auf diesen Betriebsversammlungen einen Tätigkeitsbericht erstatten.
Den Charakter einer ordentlichen Betriebsversammlung im Sinne von § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verliert die Versammlung aber auch dann nicht, wenn neben dem Tätigkeitsbericht noch andere Themen zur Erörterung gestellt werden (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Mai 1982 – 2 Sa 122/81 –, Rn. 58, juris) .
Dafür darf aber der zulässige Themenkreis ... weiter lesen
Haben Arbeitnehmer bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung und - wenn ja - wie hoch ist die Abfindung?
Weit verbreiteter Irrtum – Anspruch nur im Ausnahmefall:
Viele Arbeitnehmer glauben, dass man bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung hat. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen der Fall. Allerdings einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht oft auf die Zahlung einer Abfindung.
Gesetzlicher Anspruch auf Abfindung bei bestimmten betriebsbedingten Kündigungen:
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur bei einer betriebsbedingten Kündigung und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Im Internet (z.B. Newsslash, Finanznachrichten.de, Golem.de) wird aktuell darüber spekuliert, ob die Entlassungen von 28 Mitarbeitern der Goodgame Studios mit der angeblich geplanten Gründung eines Betriebsrates in Zusammenhang stehen. Das Unternehmen begründet die Kündigungen seiner Mitarbeiter wohl mit Leistungsdefiziten. Darf ein Unternehmen Mitarbeiter wegen der (geplanten) Gründung eines Betriebsrats entlassen? Darf ein Unternehmen Mitarbeiter wegen Leistungsdefiziten entlassen?
Kündigungen im Zusammenhang mit der geplanten Gründung eines Betriebsrats unzulässig:
Kündigungen von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Intrigen als Kündigungsgrund: Dass von Arbeitnehmern Intrigen gesponnen werden, dürfte in dem einen oder anderen Betrieb oder Büro vorkommen. Wer hier zu weit geht und damit den betrieblichen Frieden erheblich beeinträchtigt, muss aber eine Kündigung befürchten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG, Urteil vom 1. Juni 2017, Az. 6 AZR 720/15).
Geschäftsführerin wollte Vorstandvorsitzenden kippen: In dem konkreten Fall ging es um eine Geschäftsführerin, die bei einem Verein beschäftigt war. Diese hatte massiv darauf hingewirkt, den ... weiter lesen
KURZINFO:
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mitzubestimmen bei Regelungen über den Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch die vom Arbeitgeber vorzunehmende Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz und die Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz. Eine Betriebsvereinbarung hierüber kann die Aufstellung des Konzepts nicht dem Arbeitgeber überlassen und die Beteiligung des Betriebsrats auf ein Beratungsrecht beschränken. Vielmehr muss die Betriebsvereinbarung selbst den Gegenstand regeln.
Diesen Anforderungen wurde der Spruch einer Einigungsstelle, die im Betrieb eines deutschen Luftfahrtunternehmens gebildet worden war, nicht gerecht. Der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) soll in einer kürzlich ergangenen Entscheidung darauf hingewiesen haben, dass auch in einem Arbeitsverhältnis, welches langjährig geruht hat, Urlaubsansprüche entstehen können. Es bestehe aber die Gefahr, dass solche Ansprüche bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Eine ähnliche Auffassung soll nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertreten. Vor einiger Zeit soll der EuGH hinsichtlich seiner Rechtsprechung bezüglich dieser ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB leisten deutschlandweit viele Beschäftigte regelmäßig unbezahlte Überstunden. Ein Viertel aller befragten Beschäftigten gab der Umfrage zufolge an, hin und wieder Überstunden zu leisten, um mit dem Arbeitspensum fertig zu werden. Gerade der Bereich Erziehung und Unterricht sei besonders betroffen. Die Umfrage deckt sich mit meinen Erfahrungen in der Beratungspraxis. Im laufenden Arbeitsverhältnis machen Arbeitnehmer die Ansprüche regelmäßig nicht geltend. Die damit verbundene Belastung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen
KURZINFO:
Der Kläger ist bei dem beklagten Automobilhersteller als Oberflächenbearbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme die bei der Beklagten geltenden Haustarifverträge Anwendung. Nach § 2.1.1 des Tarifvertrags zur Sicherung der Standorte und der Beschäftigung vom 28. September 1995 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 28,8 Stunden/Woche. Nach § 8.2 des Manteltarifvertrags vom 14. Juli 1997 (MTV) bemisst sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgelt, welches der Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Schichtplan erhalten würde. Der Kläger arbeitete tatsächlich 37,5 Stunden/Woche. Davon wurden 35 Stunden ... weiter lesen