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Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 18.09.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 985/19 entschieden, dass eine fehlerhaft erstellte dienstliche Beurteilung dazu führt, dass der der Arbeitnehmer Anspruch auf Entfernung der dienstlichen Beurteilung aus seiner Personalakte hat, wenn sich ein Fehler im Beurteilungsverfahren auf das Beurteilungsergebnis auswirken kann.
Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.09.2019 ergibt sich:
Die Klägerin war bei der Beklagten, einer Behörde, seit dem 01.04.2016 als Sachbearbeiterin tätig. Im Juli 2018 bewarb sich die Klägerin auf eine Teamleiterstelle. An dem Bewerbungsverfahren nahmen neben der Klägerin zwölf Mitarbeiter teil, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Gerade wenn Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte sich selbst unprofessionell verhalten, kann ein Arbeitnehmer schon mal die Nerven verlieren. Hier fallen dann häufig auch sehr unbedachte Äußerungen. Nicht selten wird dem Arbeitgeber sogar gedroht. Davor muss ich aus arbeitsrechtlicher Sicht dringend warnen.
Drohungen gegenüber dem Arbeitgeber können eine Kündigung rechtfertigen
Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bedroht, kann dies eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Dabei müssen es gar nicht immer Schläge sein, mit denen gedroht wird. Es reicht auch eine ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Arbeitnehmer können nach sechs Arbeitstagen nicht generell am siebten Tag ruhen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie schreibt zwar pro Siebentageszeitraum eine Mindestruhezeit von 24 Stunden vor, diese muss aber nicht zwingend bereits nach sechs Arbeitstagen in Folge gewährt werden, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-306/16).
Geklagt hatte ein in einem Kasino in Portugal beschäftigter Arbeitnehmer. In den Jahren 2008 und 2009 arbeitete er gelegentlich an sieben aufeinanderfolgenden Tagen. Als das Arbeitsverhältnis im März 2014 endete, verlangte der Mann eine Entschädigung und die Vergütung der gearbeiteten Überstunden. Er ... weiter lesen
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob dem Arbeitnehmer als Gläubiger einer Entgeltforderung gegen den Arbeitgeber die gesetzlichen Verzugszinsen aus dem sog. Bruttobetrag oder nur aus dem sog. Nettobetrag zustehen.
Der Kläger verlangte von seinem Arbeitgeber unter Fristsetzung die Zahlung restlicher Arbeitsvergütung. Das Landesarbeitsgericht hat ihm eine Bruttovergütung nebst 4 % Zinsen "aus dem sich ergebenden Nettobetrag" zugesprochen. In der Revisionsinstanz geht es nur noch um die Frage, ob der Kläger die Zinsen weitergehend aus dem gesamten zuerkannten Bruttobetrag verlangen kann.
Der für die Entscheidung zuständige Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts möchte der Revision des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die regelmäßige Betriebsversammlung findet im Regelfalle während der Arbeitszeit statt. Das ist in § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG gesetzlich normiert. Bei der Ausnahmeregelung „soweit nicht die Eigenart des Betriebes eine andere Regelung zwingend erfordert” ist ein sehr strenger Maßstab in der Hinsicht anzulegen, dass die Ausnahmeregelung nur dann Platz greift, wenn anderenfalls der eingespielte technisch-organisatorische Arbeitsablauf des Betriebes eine untragbare Störung erfahren würde (Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1974 – 2 Ta BV 1/74 –, juris). ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Arbeitgeber können eine Massenentlassung nicht durch Änderungskündigungen umgehen. Wird nach einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, so zählt dies bei der Schwelle zur Massenentlassung mit, urteilte am Mittwoch, 11. November 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-422/14).
Bei Massenentlassungen müssen Arbeitgeber die Arbeitsagentur und frühzeitig auch den Betriebsrat informieren. Der Betriebsrat kann gegebenenfalls Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan verlangen.
Als Massenentlassung gilt in Betrieben mit 21 bis 59 Beschäftigten bereits die Entlassung von ... weiter lesen
Die Klägerin war vom 18. August 1997 bis zum 18. August 2001 auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beim beklagten Land als Grundschullehrerin beschäftigt. Die Verträge waren zur Vertretung von langfristig abwesenden Lehrkräften abgeschlossen worden. Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 beschäftigte das beklagte Land andere Lehrkräfte im sog. "Vertretungspool". Mit diesen Lehrkräften wurden auf der Grundlage des Beschäftigungsförderungsgesetzes befristete Arbeitsverträge für die Dauer eines Jahres mit in der Regel 3/4 der Wochenstundenzahl einer Vollzeitkraft abgeschlossen. Durch den Vertretungspool soll kurzfristiger Unterrichtsausfall bis zur Höchstdauer von vier Wochen ausgeglichen werden. Im Jahr 2000 bot das beklagte Land ... weiter lesen
In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber , eine Abfindung zu zahlen , wenn sie einem Arbeitnehmer kündigen. Der Anspruch auf eine Abfindung kann jedoch in bestimmten Fällen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder den individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein.
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen , bei denen ein Arbeitnehmer in Deutschland keinen Anspruch auf eine Abfindung hat. Im Folgenden werden einige dieser Fälle näher erläutert:
Kündigung während der Probezeit : In Deutschland können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, ohne eine Abfindung zahlen zu müssen. Die ... weiter lesen
KURZINFO:
Nach § 2 Abs.2 Satz 1 Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Durch eine solche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer nach § 2 Abs.3 BSchG seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Deshalb kann die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 05.03.2013 (Az. 1 AZR 417/12) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass in Betriebsvereinbarungen festgesetzte Altersgrenzen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in welchem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, nicht diskriminierend und daher auch voll wirksam sind. Vorliegend wurde dem Kläger wohl gekündigt, als er das 65. Lebensjahr erreichte, welches in der Gesamtbetriebsvereinbarung seines Betriebes ... weiter lesen
• Bei Vorstellungsgesprächen besteht oft Unsicherheit darüber, welche Fragen der Arbeitgeber einem Bewerber stellen darf und auf welche Fragen dieser wahrheitsgemäß antworten muss bzw. wann er sogar lügen darf.
• Gestellt werden darf eine Frage nur dann, wenn der Arbeitgeber an der Antwort ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse hat.
• Der Arbeitgeber darf deshalb nur Fragen stellen, die im direkten Bezug zu der zu besetzenden Stelle stehen. Allgemein sind Fragen zulässig, die auf die Arbeitsfähigkeit und die Eignung des Bewerbers abzielen (z.B. Fragen nach dem schulischen und beruflichen Werdegang).
• Nicht zulässig ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.
Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit:
Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das ... weiter lesen